Im März hatte der High Court dem 52-jährigen Assange vorläufig die Erlaubnis erteilt, aus drei Gründen Berufung einzulegen. Es gab den USA jedoch die Möglichkeit, zufriedenstellende Zusicherungen zu geben, dass sie nicht die Todesstrafe anstreben und ihm erlauben würden, sich in einem Prozess auf das Recht auf freie Meinungsäußerung nach dem Ersten Verfassungszusatz zu berufen.
In einer kurzen Entscheidung erklärten zwei hochrangige Richter, dass das Vorbringen der USA nicht ausreichend sei und dass sie die Berufung zulassen würden.