DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: 1&1 Drillisch Aktiengesellschaft / Aktienrückkauf
1&1 Drillisch Aktiengesellschaft: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

23.10.2018 / 09:26
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Bekanntmachung nach Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission zur Verordnung EU Nr. 596/2014 (MAR)

Erwerb eigener Aktien

Maintal, 23. Oktober 2018

Das von der 1&1 Drillisch AG in der Ad-hoc Mitteilung vom 22. Oktober 2018 angekündigte Aktienrückkaufprogramm wird in einer ersten Tranche ab dem 24. Oktober 2018 durchgeführt. Im Zeitraum bis längstens zum 31. März 2019 sollen eigene Aktien der Gesellschaft zu Anschaffungskosten von insgesamt bis zu EUR 80.000.000,00 (ohne Erwerbsnebenkosten), höchstens jedoch 2.000.000 Aktien, ausschließlich über die Börse zurückgekauft werden. Die Gesellschaft darf die zurückerworbenen Aktien für alle nach der Ermächtigung der außerordentlichen Hauptversammlung vom 12. Januar 2018 zulässigen Zwecke verwenden. Die Aktien können auch eingezogen werden.

Mit dem Rückkauf der einzelnen Tranchen oder einzelner Teile davon hat die Gesellschaft eine Bank beauftragt. Diese trifft ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft. Das Recht der Gesellschaft, das Mandat mit der Bank im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben vorzeitig zu beenden und/oder den Auftrag auf eine oder mehrere andere Banken zu übertragen, bleibt unberührt.

Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit ausgesetzt, unterbrochen und gegebenenfalls wiederaufgenommen werden.

Der Rückkauf soll ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) erfolgen.

Der Kaufpreis je zurückgekaufte Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den durchschnittlichen Schlusskurs der 1&1 Drillisch AG-Aktie im XetraHandelssystem an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten drei Börsenhandelstagen vor der Verpflichtung zum Erwerb um nicht mehr als 10 % über- und nicht mehr als 20 % unterschreiten.

Darüber hinaus hat sich die Bank verpflichtet, den Rückkauf nach Maßgabe der durch die außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 12. Januar 2018 erteilten Ermächtigung sowie der Handelsbedingungen des Artikels 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 ('Del.-VO') durchzuführen. Entsprechend der Del.-VO darf u.a. kein Kaufpreis gezahlt werden, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses bzw. über dem des höchsten unabhängigen Angebots zum Zeitpunkt des Kaufs liegt und zwar jeweils auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet. Maßgeblich ist der höhere der beiden Werte. Entsprechend der Del.-VO dürfen an einem Tag zudem nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf erfolgt, erworben werden. Der durchschnittliche Aktienumsatz ergibt sich aus dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der 20 Börsentage vor dem konkreten Kauftermin.

Die Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 3 Del.- VO entsprechenden Weise in detaillierter sowie in aggregierter Form spätestens am Ende des siebten Handelstages nach deren Ausführung bekannt gegeben. Ferner wird die 1&1 Drillisch AG die Geschäfte auf ihrer Website unter www.1und1-drillisch.de veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.

Maintal, 23. Oktober 2018

1&1 Drillisch AG

Der Vorstand



23.10.2018 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: 1&1 Drillisch Aktiengesellschaft
Wilhelm-Röntgen-Straße 1-5
63477 Maintal
Deutschland
Internet: www.1und1-drillisch.de

 
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