Hauptversammlung am 21.05.2019 in Frankfurt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: 1&1 Drillisch Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung   
zur Hauptversammlung                                                           
1&1 Drillisch Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur           
Hauptversammlung am 21.05.2019 in Frankfurt mit dem Ziel der europaweiten      
Verbreitung gemäß §121 AktG                                                    
                                                                               
10.04.2019 / 15:03                                                             
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP                         
- ein Service der EQS Group AG.                                                
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.   
                                                                               
                                                                               
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1&1 Drillisch Aktiengesellschaft Maintal ISIN DE 0005545503 / WKN 554 550      
ISIN DE 000A2GSYD7 / WKN A2GSYD Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft   
ein zu der ordentlichen Hauptversammlung am Dienstag, 21. Mai 2019,            
um 10:00 Uhr                                                                   
in der                                                                         
Alte Oper                                                                      
Opernplatz 1, Mozartsaal,                                                      
60313 Frankfurt am Main.                                                       
Tagesordnung                                                                   
                                                                               
                                                                             
                                                                             
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten            
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, des Lageberichts (einschließlich     
des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB) und des       
Konzernlageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben   
nach § 315a Abs. 1 HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das           
Geschäftsjahr 2018                                                             
                                                                               
Diese Unterlagen nebst dem Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns      
sind ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite     
der Gesellschaft unter                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
http://www.1und1-drillisch.de/investor-relations/hv2019                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
abrufbar. Sie werden auch während der Hauptversammlung ausliegen.              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den    
Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 173 AktG                                 
gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Entsprechend den         
gesetzlichen Vorschriften ist somit zu Tagesordnungspunkt                      
1 keine Beschlussfassung vorgesehen.                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr
2018                                                                           
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat weisen darauf hin, dass der Ausgang der derzeit      
laufenden Auktion zur Vergabe von Mobilfunkfrequenzen in den Bereichen 2 GHz   
und 3,6 GHz ("5G-Frequenzversteigerung") und die im Falle einer                
erfolgreichen Ersteigerung von Frequenzen erforderlichen zusätzlichen          
Investitionen Auswirkungen auf die Verwendung des Bilanzgewinns haben          
werden:                                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
2.1 Für den Fall, dass die Drillisch Netz AG, eine 100-prozentige mittelbare   
                                                                               
Tochtergesellschaft der Gesellschaft, im Rahmen der                            
5G-Frequenzversteigerung bis zum 20. Mai 2019 Frequenzen ersteigert, lautet    
der Gewinnverwendungsvorschlag für das Geschäftsjahr 2018 wie folgt:           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  "Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten       
Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 ausgewiesenen           
Bilanzgewinn des Geschäftsjahrs 2018 in Höhe von EUR 367.413.047,68 wie        
folgt zu verwenden:                                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
* Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,05 je für                     
das abgelaufene Geschäftsjahr                                                  
2018 dividendenberechtigter Stückaktie (insg.                                  
176.264.649 dividendenberechtigte                                              
Stückaktien). EUR 8.813.232,45                                                 
Der vorgeschlagene Betrag orientiert sich an der in §                          
254 Abs. 1 AktG vorausgesetzten                                                
Mindestdividende.                                                              
                                                                               
* Vortrag auf neue Rechnung EUR 358.599.815,23"                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
2.2 Für den Fall, dass die Drillisch Netz AG im Rahmen der                     
5G-Frequenzversteigerung bis zum 20. Mai 2019 keine Frequenzen ersteigert,     
lautet der Gewinnverwendungsvorschlag für das Geschäftsjahr 2018 wie folgt:    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  "Der Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten           
Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 ausgewiesenen           
Bilanzgewinn des Geschäftsjahrs 2018 in Höhe von EUR 367.413.047,68 wie        
folgt zu verwenden:                                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
* Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 1,80 je für                     
das abgelaufene Geschäftsjahr                                                  
2018 dividendenberechtigter Stückaktie (insg. EUR 317.276.368,20               
176.264.649 dividendenberechtigte                                              
Stückaktien)                                                                   
                                                                               
* Vortrag auf neue Rechnung EUR 50.136.679,48"                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Jeder der beiden alternativen Gewinnverwendungsvorschläge berücksichtigt die   
500.000 zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses                    
durch den Vorstand von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien, die gemäß   
§ 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Bis                                
zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien      
verändern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung                            
bei unveränderter Ausschüttung je dividendenberechtigter Stückaktie ein        
entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag                            
unterbreitet werden.                                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten    
auf den Hautversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag,                      
das heißt am 24. Mai 2019, fällig.                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das   
Geschäftsjahr 2018                                                             
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018              
amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu        
erteilen.                                                                      
                                                                               
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für   
das Geschäftsjahr 2018                                                         
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018              
amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu    
erteilen.                                                                      
                                                                               
5. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und                     
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 sowie, für den Fall einer   
prüferischen Durchsicht, des Prüfers für unterjährige Finanzberichte für das   
Geschäftsjahr 2019 sowie für das erste Quartal des Geschäftsjahrs 2020         
                                                                               
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH                           
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Stuttgart, Zweigniederlassung      
Eschborn/Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer     
für das Geschäftsjahr 2019 sowie - sofern eine solche erfolgt - für die        
prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte für das Geschäftsjahr      
2019 sowie das erste Quartal des Geschäftsjahres 2020 zu wählen.               
                                                                               
Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags die vom Deutschen    
Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung der Ernst & Young GmbH        
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu deren Unabhängigkeit eingeholt.             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
Weitere Angaben und Hinweise                                                   
                                                                               
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der         
Hauptversammlung                                                               
                                                                               
                                                                               
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die 1&1 Drillisch        
Aktiengesellschaft insgesamt 176.764.649 auf den Inhaber                       
lautende nennbetragslose Stückaktien ausgegeben. Jede Stückaktie gewährt eine  
Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte im Zeitpunkt                            
der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich somit auf 176.764.649. Die   
Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung                                 
500.000 eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen.       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
Stimmrechts                                                                    
                                                                               
                                                                               
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich                                      
rechtzeitig angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft spätestens   
bis zum Ablauf des 14. Mai 2019 (24:00 Uhr) unter der nachstehenden Adresse    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  1&1 Drillisch Aktiengesellschaft                                             
c/o Commerzbank Aktiengesellschaft                                             
GS-MO 3.1.1 General Meetings                                                   
60261 Frankfurt am Main                                                        
Deutschland                                                                    
Telefax: +49 (0)69 136 26351                                                   
E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
zugegangen sein. Die Anmeldung bedarf der Textform und muss in deutscher oder  
englischer Sprache erstellt sein.                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Aktionäre müssen der Gesellschaft darüber hinaus ihre Berechtigung zur     
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung                             
des Stimmrechts nachweisen. Hierzu bedarf es eines Nachweises ihres            
Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut, der                          
sich auf den Beginn des 30. April 2019 (00:00 Uhr) (Nachweisstichtag, sog.     
Record Date) beziehen und der Gesellschaft unter der für die Anmeldung         
genannten Adresse spätestens                                                   
bis zum Ablauf des 14. Mai 2019 (24:00 Uhr), zugehen muss. Der Nachweis bedarf 
der Textform und muss in deutscher oder englischer Sprache erstellt sein.      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung und   
die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,                                 
wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur        
Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen                              
sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem 
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die                                     
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder
teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes                                     
nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts 
ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs                                 
zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem       
Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die                              
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes  
gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach                                 
dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien     
besitzen und erst danach Aktionär werden, sind                                 
nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Die Möglichkeit der Bevollmächtigung des 
Erwerbers bleibt unberührt. Der Nachweisstichtag                               
hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung nach entsprechender    
Vollmachtserteilung auch durch einen Bevollmächtigten,                         
beispielsweise ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen        
sonstigen Dritten, ausüben lassen. Auch im Fall der                            
Vertretung des Aktionärs sind die fristgerechte Anmeldung des Aktionärs und    
darüber hinaus der rechtzeitige Nachweis des Anteilsbesitzes                   
wie vorstehend beschrieben erforderlich.                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform,                              
wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder diesen gemäß 
§ 135 Abs. 8 bzw. § 135 Abs. 10 i. V. m. §                                     
125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen, Institute, Unternehmen oder          
Vereinigungen zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt                      
werden.                                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Werden Vollmachten zur Stimmrechtsausübung an Kreditinstitute,                 
Aktionärsvereinigungen oder ihnen gemäß § 135 Abs. 8 bzw. §                    
135 Abs. 10 i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen, Institute,    
Unternehmen oder Vereinigungen erteilt, besteht                                
kein Textformerfordernis, jedoch ist die Vollmachtserklärung vom               
Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten. Sie muss zudem                      
vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene           
Erklärungen enthalten. Wir bitten daher Aktionäre, die                         
ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder diesen gemäß § 135 Abs. 8   
bzw. § 135 Abs. 10 i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG                                  
gleichgestellte Personen, Institute, Unternehmen oder Vereinigungen mit der    
Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, sich                               
mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine
oder mehrere von diesen zurückweisen.                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur    
Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden,                             
welches die Gesellschaft hierfür bereithält. Das Vollmachtsformular wird von   
der Gesellschaft nach erfolgter Anmeldung zusammen                             
mit der Eintrittskarte zur Verfügung gestellt.                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Das Vollmachtsformular kann ferner unter den nachstehend genannten Adressdaten 
- 1&1 Drillisch Aktiengesellschaft, Investor                                   
Relations, Wilhelm-Röntgen-Straße 1-5, 63477 Maintal, Deutschland, Telefax: +49
(0)6181 412-183, E-Mail: ir@1und1-drillisch.de                                 
- postalisch, per Telefax oder per E-Mail angefordert oder von der             
Internetseite der Gesellschaft unter                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
http://www.1und1-drillisch.de/investor-relations/hv2019                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
abgerufen werden.                                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann unter anderem dadurch       
geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der                            
Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist, oder auch     
durch Übermittlung des Nachweises per Post, per                                
Telefax oder per E-Mail an folgende Adresse:                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  1&1 Drillisch Aktiengesellschaft                                             
c/o Better Orange IR & HV AG                                                   
Haidelweg 48                                                                   
81241 München                                                                  
Deutschland                                                                    
Telefax: +49 (0)89 889 690 655                                                 
E-Mail: 1und1-drillisch@better-orange.de                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der
Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft                           
erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung
erübrigt sich in diesem Fall. Der Widerruf                                     
oder die Änderung einer bereits erteilten Vollmacht kann ebenfalls auf den     
vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber                          
der Gesellschaft erklärt werden. Der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht
kann auch durch persönliches Erscheinen auf                                    
der Hauptversammlung erfolgen.                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Darüber hinaus bietet die Gesellschaft ihren Aktionären an, von der            
Gesellschaft benannte Mitarbeiter als weisungsgebundene                        
Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Die Stimmrechtsvertreter sind         
verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie können                            
die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Dabei bitten wir zu       
beachten, dass die Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht                         
nur zu denjenigen Punkten der Tagesordnung ausüben können, zu denen Aktionäre  
eindeutige Weisung erteilen, und dass die Stimmrechtsvertreter                 
weder im Vorfeld noch während der Hauptversammlung Weisungen zu                
Verfahrensanträgen entgegennehmen können. Ebenso wenig können                  
die Stimmrechtsvertreter Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von          
Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder                           
zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegennehmen.                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Ein Vollmachts- und Weisungsformular erhalten Aktionäre zusammen mit der       
Eintrittskarte zur Hauptversammlung.                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Das Formular kann ferner unter den nachstehend genannten Adressdaten - 1&1     
Drillisch Aktiengesellschaft, Investor Relations,                              
Wilhelm-Röntgen-Straße 1-5, 63477 Maintal, Deutschland, Telefax: +49 (0)6181   
412-183, E-Mail: ir@1und1-drillisch.de - postalisch,                           
per Telefax oder per E-Mail angefordert werden oder von der Internetseite der  
Gesellschaft unter                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
http://www.1und1-drillisch.de/investor-relations/hv2019                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
abgerufen werden.                                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und die         
Erteilung von Weisungen an sie bedürfen der Textform.                          
Die Bevollmächtigung und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft         
benannten Stimmrechtsvertreter per Post, per Telefax                           
oder auf elektronischem Weg (per E-Mail) sind bis zum Ablauf des 20. Mai 2019  
(24:00 Uhr) eingehend zu übermitteln und an folgende Adresse zu richten:       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  1&1 Drillisch Aktiengesellschaft                                             
c/o Better Orange IR & HV AG                                                   
Haidelweg 48                                                                   
81241 München                                                                  
Deutschland                                                                    
Telefax: +49 (0)89 889 690 655                                                 
E-Mail: 1und1-drillisch@better-orange.de                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Rechte der Aktionäre (Angaben nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131    
Abs. 1 AktG)                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
1. Ergänzungsanträge zur Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG müssen der           
Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse bis zum                           
Ablauf des 20. April 2019 (24:00 Uhr) schriftlich zugehen:                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  1&1 Drillisch Aktiengesellschaft                                             
Vorstand                                                                       
Wilhelm-Röntgen-Straße 1-5                                                     
63477 Maintal                                                                  
Deutschland                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Weitergehende Erläuterungen zu Ergänzungsanträgen zur Tagesordnung nach § 122  
Abs. 2 AktG und deren Voraussetzungen stehen                                   
auf der Internetseite der Gesellschaft unter                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
http://www.1und1-drillisch.de/investor-relations/hv2019                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zur Verfügung.                                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
2. Gegenanträge von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 AktG                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung Gegenanträge gegen die   
Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat                                  
zu bestimmten Punkten der Tagesordnung zu stellen.                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Gegenanträge, die der Gesellschaft zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung  
im Sinne von § 126 Abs. 1 AktG unter der nachstehend                           
angegebenen Adresse bis zum Ablauf des 6. Mai 2019 (24:00 Uhr) zugegangen sind,
werden den Aktionären unverzüglich über die Internetseite der Gesellschaft     
unter                                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
http://www.1und1-drillisch.de/investor-relations/hv2019                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zugänglich gemacht.                                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Für die Übermittlung von Gegenanträgen nebst einer etwaigen Begründung ist     
folgende Adresse ausschließlich maßgeblich:                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  1&1 Drillisch Aktiengesellschaft                                             
Investor Relations                                                             
Wilhelm-Röntgen-Straße 1-5                                                     
63477 Maintal                                                                  
Deutschland                                                                    
Telefax: +49 (0)6181 412-183                                                   
E-Mail: ir@1und1-drillisch.de                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Weitergehende Erläuterungen zu Gegenanträgen nach § 126 Abs. 1 AktG und deren  
Voraussetzungen sowie zu den Gründen, aus denen                                
gemäß § 126 Abs. 2 AktG ein Gegenantrag und dessen etwaige Begründung nicht    
über die Internetseite zugänglich gemacht werden                               
müssen, stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
http://www.1und1-drillisch.de/investor-relations/hv2019                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zur Verfügung.                                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
3. Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung Wahlvorschläge zur Wahl  
von Mitgliedern des Aufsichtsrats (sofern diese                                
Gegenstand der Tagesordnung sind) und/oder Abschlussprüfern zu machen.         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Solche Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG, die der Gesellschaft    
unter der nachstehend angegebenen Adresse bis                                  
zum Ablauf des 6. Mai 2019 (24:00 Uhr), zugegangen sind, werden unverzüglich   
über die Internetseite der Gesellschaft unter                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
http://www.1und1-drillisch.de/investor-relations/hv2019                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zugänglich gemacht.                                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Für die Übermittlung von Wahlvorschlägen ist folgende Adresse ausschließlich   
maßgeblich:                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  1&1 Drillisch Aktiengesellschaft                                             
Investor Relations                                                             
Wilhelm-Röntgen-Straße 1-5                                                     
63477 Maintal                                                                  
Deutschland                                                                    
Telefax: +49 (0)6181 412-183                                                   
E-Mail: ir@1und1-drillisch.de                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Weitergehende Erläuterungen zu Wahlvorschlägen nach § 127 AktG und deren       
Voraussetzungen sowie zu den Gründen, aus denen gemäß                          
§§ 127 Satz 1 i.V.m. 126 Abs. 2 und 127 Satz 3 AktG ein Wahlvorschlag nicht    
über die Internetseite zugänglich gemacht werden                               
müssen, stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
http://www.1und1-drillisch.de/investor-relations/hv2019                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zur Verfügung.                                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
4. Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Nach § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung
vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten                                     
der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des          
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Diese                           
Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und     
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu                                 
einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den   
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Unter bestimmten, in § 131 Abs. 3 AktG näher ausgeführten Voraussetzungen darf 
der Vorstand die Auskunft verweigern. Gemäß                                    
§ 18 Abs. 3 der Satzung der 1&1 Drillisch Aktiengesellschaft ist der           
Versammlungsleiter ermächtigt, das Frage- und Rederecht                        
der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken.                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Weitergehende Erläuterungen zum Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1
AktG finden sich auf der Internetseite der                                     
Gesellschaft unter                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
http://www.1und1-drillisch.de/investor-relations/hv2019                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Informationen und Unterlagen; Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Ab Einberufung der Hauptversammlung sind zusammen mit dieser Einberufung die   
zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere                                 
Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft unter                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
http://www.1und1-drillisch.de/investor-relations/hv2019                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
abrufbar.                                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die vorgenannten Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung am 21. Mai
2019 zur Einsicht ausliegen.                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Etwaige im Sinne der vorgenannten Fristen rechtzeitig bei der Gesellschaft     
eingehende und veröffentlichungspflichtige Gegenanträge,                       
Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von Aktionären werden ebenfalls über die
oben genannte Internetseite zugänglich gemacht                                 
werden.                                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter der gleichen  
Internetadresse veröffentlicht.                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Hinweise zum Datenschutz für Aktionäre                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die 1&1 Drillisch Aktiengesellschaft verarbeitet als Verantwortlicher          
personenbezogene Daten der Aktionäre (Name und Vorname,                        
Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien   
und Nummer der Eintrittskarte) sowie gegebenenfalls                            
personenbezogene Daten der Aktionärsvertreter auf Grundlage der geltenden      
Datenschutzgesetze. Die Verarbeitung der personenbezogenen                     
Daten ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung der Gesellschaft rechtlich 
zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für                                     
die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) DS-GVO i.V.m. §§ 118 ff.     
AktG. Soweit die Aktionäre ihre personenbezogenen                              
Daten nicht selbst zur Verfügung stellen, erhält die 1&1 Drillisch             
Aktiengesellschaft diese in der Regel von der Depotbank                        
des Aktionärs.                                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die von der Gesellschaft für die Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung   
beauftragten Dienstleister verarbeiten die personenbezogenen                   
Daten der Aktionäre ausschließlich nach Weisung der 1&1 Drillisch              
Aktiengesellschaft und nur soweit dies für die Ausführung                      
der beauftragten Dienstleistung erforderlich ist. Alle Mitarbeiter der         
Gesellschaft und die Mitarbeiter der beauftragten Dienstleister,               
die Zugriff auf personenbezogene Daten der Aktionäre haben und/oder diese      
verarbeiten, sind verpflichtet, diese Daten vertraulich                        
zu behandeln. Darüber hinaus sind personenbezogene Daten von Aktionären bzw.   
Aktionärsvertretern, die an der Hauptversammlung                               
teilnehmen, insbesondere über das gesetzlich vorgeschriebene                   
Teilnehmerverzeichnis (§ 129 AktG) für andere Aktionäre und Aktionärsvertreter 
einsehbar.                                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Gesellschaft löscht die personenbezogenen Daten der Aktionäre im Einklang  
mit den gesetzlichen Regelungen, insbesondere                                  
wenn die personenbezogenen Daten für die ursprünglichen Zwecke der Erhebung    
oder Verarbeitung nicht mehr notwendig sind, die                               
Daten nicht mehr im Zusammenhang mit etwaigen Verwaltungs- oder                
Gerichtsverfahren benötigt werden und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten
bestehen.                                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen haben die Aktionäre das Recht, Auskunft 
über ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten                                
zu erhalten und die Berichtigung oder Löschung ihrer personenbezogenen Daten   
oder die Einschränkung der Verarbeitung zu beantragen.                         
Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei den Aufsichtsbehörden zu.   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Für Anmerkungen und Rückfragen zu der Verarbeitung von personenbezogenen Daten 
erreichen Aktionäre den Datenschutzbeauftragten                                
der 1&1 Drillisch Aktiengesellschaft unter:                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  1&1 Drillisch AG                                                             
Konzerndatenschutzbeauftragte                                                  
Wilhelm-Röntgen-Str. 1 - 5                                                     
63477 Maintal                                                                  
E-Mail-Adresse: ir@1und1-drillisch.de                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Maintal, im April 2019                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
1&1 Drillisch Aktiengesellschaft                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
- Der Vorstand -                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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10.04.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.                       
                                                                               
Medienarchiv unter http://www.dgap.de                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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Sprache:     Deutsch                                                           

Unternehmen: 1&1 Drillisch Aktiengesellschaft                                  

             Wilhelm-Röntgen-Str. 1-5                                          

             63477 Maintal                                                     

             Deutschland                                                       

Telefon:     +49 6181 412-3                                                    

Fax:         +49 6181 412-183                                                  

E-Mail:      ir@1und1-drillisch.de                                             

Internet:    https://www.1und1-drillisch.de/                                   

ISIN:        DE0005545503, DE000A2GSYD7                                        

WKN:         554550, A2GSYD                                                    

Börsen:      Auslandsbörse(n) Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), 
             , Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart,,         
             Tradegate Exchange                                                







                                       

Ende der Mitteilung  DGAP News-Service



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798421  10.04.2019