Der Bundesgerichtshof entschied kürzlich zugunsten von Abiomed (NASDAQ: ABMD) in einer Patentanfechtung, die von Thoratec im Jahr 2015 angestrengt und in deren Rahmen der Patentschutz der mit Impella zusammenhängenden Patente von Abiomed bestätigt wurde.

Diese Patente sind außerdem Gegenstand einer separaten Patentrechtsverletzungsklage, die Abiomed 2015 gegen Thoratec (übernommen von St. Jude Medical, nun Abbott) beim Landgericht in Düsseldorf für Absatz und Vermarktung von HeartMate PHP® in Deutschland erhoben hat. Dieser Rechtsstreit war noch anhängig geblieben und unterstand der jüngsten Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Nun, da die Entscheidung zu seinen Gunsten ausgefallen ist, wird Abiomed weitere Verfahren anstrengen. Abiomed beabsichtigt, seine Patentrechte energisch durchzusetzen.

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs folgt auf eine Entscheidung vom November 2018 und eine weitere Entscheidung zugunsten von Abiomed durch die Technischen Beschwerdekammern des Europäischen Patentamtes in Bezug auf Pigtail-Patente und gewünschte Designs von Abiomed. Diese Entscheidungen sind nun rechtskräftig und können nicht mehr angefochten werden.

Abiomed hat mehr als 500 Millionen US-Dollar und über 20 Jahre Forschungs- und Entwicklungsarbeit in Bezug auf Impella investiert und ist nun Inhaber eines stabilen weltweiten Portfolios an 715 Patenten und 622 angemeldeten Patenten, die alle Aspekte seiner bestehenden und künftigen Produkte umfassen.

ÜBER DIE IMPELLA-HERZPUMPEN

Die Impella 2.5® und Impella CP®-Geräte besitzen die PMA-Zulassung der FDA (Food and Drug Administration, USA) zur Behandlung bestimmter Patienten mit fortgeschrittener Herzinsuffizienz, die sich einer elektiven und dringenden perkutanen Koronarintervention (PCI) wie etwa einer Stentimplantation oder einer Ballonangioplastie unterziehen müssen, um eine Wiederöffnung blockierter Koronararterien zu ermöglichen. Die Gerätmodelle Impella 2.5, Impella CP, Impella CP mit SmartAssist™, Impella 5.0® und Impella LD® sind von der FDA (USA) zugelassene Herzpumpen zur Behandlung von Patienten mit Herzinfarkt oder Kardiomyopathie in kardiogenischem Schock. Sie verfügen über die einzigartige Fähigkeit, eine native Herzerholung zu ermöglichen, so dass die Patienten mit ihrem eigenen Herzen wieder nach Hause zurückkehren können. Das Modell Impella RP® ist ein von der FDA (USA) zugelassenes Gerät zur Behandlung von Rechtsherzinsuffizienz oder Dekompensation im Anschluss an eine Linksherzunterstützungssystemimplantation, einen Myokardinfarkt, eine Herztransplantation oder offene Herzchirurgie. Impella ist das im Rahmen von Studien best untersuchte mechanische Kreislaufunterstützungsgerät in der Geschichte der FDA mit realen klinischen Daten zu mehr als 100.000 Patienten und mehr als 550 Peer-Review-Publikationen.

Impella 2.5, Impella CP und Impella CP mit SmartAssist sind in Europa mit der CE-Kennzeichnung versehene Geräte, die für die Behandlung von Hochrisiko-PCI- und AMI- Patienten, die einen kardiogenen Schock erlitten haben, für bis zu 5 Tage vorgesehen sind. Impella 5.0 und Impella LD sind mit der CE-Kennzeichnung versehene Herzpumpen, die für die Behandlung von Patienten mit Herzinfarkt oder Kardiomyopathie in kardiogenem Schock für bis zu 10 Tage vorgesehen sind. Die Impella 5.5™ ist eine mit der CE-Kennzeichnung versehene Herzpumpe für Patienten mit Kardiomyopathie in kardiogenem Schock für bis zu 30 Tage. Die Impella RP ist eine mit der CE-Kennzeichnung versehene Herzpumpe für Patienten mit Herzinsuffizienz oder für Patienten mit Dekompensation im Anschluss an eine Linksherzunterstützungssystemimplantation, einen Myokardinfarkt, eine Herztransplantation oder bei offener Herzchirurgie sowie bei refraktärer ventrikulärer Arrhythmie.

Weitere Informationen über die Impella-Herzpumpenplattform, darunter zugelassene Indikationen und wichtige Sicherheits- und Risikoinformationen in Zusammenhang mit dem Gebrauch der Geräte, finden Sie unter www.impella.com.

ÜBER ABIOMED

Abiomed, Inc., ein in Danvers (Massachusetts, USA) ansässiges Unternehmen, ist ein führender Anbieter von medizinischen Geräten im Bereich der Blutkreislaufunterstützung. Unsere Produkte zielen darauf ab, durch Verbesserung der Blutzirkulation und/oder Herzpumpfunktion die Erholung des Herzens zu ermöglichen. Weitere Information finden Sie unter www.abiomed.com.

ABIOMED, Impella, Impella 2.5, Impella 5.0, Impella LD, Impella CP, Impella RP und Impella Connect sind eingetragene Marken von ABIOMED, Inc. und sind in den USA und in bestimmten anderen Ländern eingetragen. Impella BTR, Impella 5.5, Impella ECP, CVAD Study und SmartAssist sind beantragte Marken der Abiomed, Inc.

ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN

Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, darunter Aussagen bezüglich der Entwicklung bestehender und neuer Produkte von ABIOMED, des Fortschritts des Unternehmens beim kommerziellen Wachstum sowie künftiger Chancen und erwarteter behördlicher Zulassungen. Die tatsächlichen Ergebnisse des Unternehmens können sich erheblich von den in diesen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebrachten Erwartungen unterscheiden, was auf einer Reihe von Faktoren basiert, darunter Unsicherheiten in Verbindung mit der Entwicklung, Tests und damit verbundene behördlichen Zulassungen, die Möglichkeit künftiger Verluste, komplexe Herstellung, hohe Qualitätsanforderungen, Abhängigkeit von begrenzten Versorgungsquellen, Wettbewerb, technologische Veränderungen, staatliche Auflagen, Rechtsstreitigkeiten, künftiger Kapitalbedarf und Ungewissheit über zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten sowie andere Risiken und Herausforderungen, die in den bei der Securities and Exchange Commission hinterlegten Unterlagen des Unternehmens, darunter dem neuesten Jahresbericht auf Formblatt 10-K und dem Quartalsbericht auf Formblatt 10-Q, angegeben sind. Leser werden darauf hingewiesen, sich nicht über Gebühr auf solche zukunftsgerichteten Aussagen zu verlassen, da diese nur für den Zeitpunkt dieser Pressemitteilung gelten. Das Unternehmen übernimmt keinerlei Verpflichtung, die Ergebnisse möglicher Aktualisierungen dieser zukunftsgerichteten Aussagen zu veröffentlichen, um nach dem Datum dieser Pressemitteilung eingetretene Ereignisse oder das Eintreten unerwarteter Ereignisse widerzuspiegeln.

Die Ausgangssprache, in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle und autorisierte Version. Übersetzungen werden zur besseren Verständigung mitgeliefert. Nur die Sprachversion, die im Original veröffentlicht wurde, ist rechtsgültig. Gleichen Sie deshalb Übersetzungen mit der originalen Sprachversion der Veröffentlichung ab.