LUXEMBURG (dpa-AFX) - Das EU-Gericht urteilt am Mittwoch (9.30 Uhr) in einem Markenstreit um von Adidas verwendete Streifen. Hintergrund ist, dass das EU-Markenamt die Rechte des Sportartikelherstellers aus Herzogenaurach an "drei parallel laufenden Streifen identischer Breite in gleichmäßigem Abstand zueinander" auf Antrag eines Konkurrenten für nichtig erklärt hatte. Adidas klagt dagegen in Luxemburg (Rechtssache T 307/17).

Das Verfahren beziehe sich nur auf eine bestimmte Ausführung der 3-Streifen-Marke, erklärte eine Adidas-Sprecherin vorab. Der umfangreiche markenrechtliche Schutz, der für die drei Streifen in unterschiedlichen Formen in Europa bestehe, bleibe von einem möglichen Urteil unberührt.

Das EU-Gericht ist die untergeordnete Instanz des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Gegen ein Urteil des Gerichts könnten beide Seiten unter Umständen noch vorgehen./asa/DP/tav