Die Corporate-Governance-Kommission wartet mit der Veröffentlichung des überarbeiteten Kodex, bis die Reform des Aktiengesetzes (ARUG II) endgültig verabschiedet ist, voraussichtlich nach der parlamentarischen Sommerpause, wie der Vorsitzende der Kommission, Rolf Nonnenmacher, am Mittwoch in Düsseldorf sagte. Eigentlich sollte der Corporate-Governance-Kodex bereits seit April gelten. Er sieht präzisere Vorgaben etwa für Vorstandsgehälter und die Wahl von Aufsichtsräten vor. Trotzdem ist er um ein Drittel kürzer geworden.

Mit der Überarbeitung will Nonnenmacher, ehemaliger Deutschland-Chef der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG, den Kodex stärker in Übereinstimmung mit den Vorstellungen großer ausländischer Investoren bringen. Man könne nicht ignorieren, dass mehr als 50 Prozent der Aktien von Unternehmen im Leitindex Dax in ausländischer Hand seien, sagte er. Viele Fonds und ihre Stimmrechtsberater hatten auf Aktionärsversammlungen börsennotierter Unternehmen Vergütungsregeln oder Aufsichtsräte durchfallen lassen, obwohl sich die Unternehmen an den deutschen Kodex gehalten hatten. Die Kommission habe sich mit Vertretern von rund einem Dutzend großer Fonds in London getroffen, sagte Nonnenmacher.

An einigen Stellen justierte die Kommission ihren Entwurf aus dem Herbst 2018 noch einmal nach. So rückte sie davon ab, dass Aufsichtsräte nur für drei Jahre statt wie bisher üblich für fünf gewählt werden, wie große Investoren gefordert hatten. Die Unternehmen hätten sich vehement dagegen gewehrt, sagte Nonnenmacher. "Selbstregulierung funktioniert nicht gegen 100 Prozent der Betroffenen." Der Kodex besteht auch nicht mehr darauf, dass Langfrist-Boni für den Vorstand komplett in Aktien ausgezahlt werden, "überwiegend" reicht. Wie die Gehälter für die Manager zustandekommen, soll "allgemein verständlich" sein; die Aufsichtsräte sollen auf die "gesellschaftliche Akzeptanz" der Gehälter achten.

Strenger wird der Kodex auch bei den Aufsichtsräten: Aktive Vorstände anderer Unternehmen sollen außerhalb ihres Konzerns nebenbei maximal zwei Mandate übernehmen dürfen, die Position eines Aufsichtsratschefs verträgt sich demnach gar nicht mit einem zeitraubenden Managerposten. Bertelsmann- und RTL-Chef Thomas Rabe, der jüngst in den Aufsichtsrat von Adidas eingezogen ist, dürfte dort demnach nicht den Vorsitz übernehmen. Andere Aufsichtsräte sollen in maximal fünf Gremien sitzen.

Anders als geplant "empfiehlt" der Kodex weiterhin, dass Aktionäre auf einer Hauptversammlung abstimmen dürfen, ob ihr Unternehmen geschluckt werden soll. Das ist umstritten, da sie indirekt ohnehin entscheiden, indem sie ihre Aktien dem Käufer andienen oder nicht. Das Verhältnis zwischen Aktionären, dem Vorstand und dem Aufsichtsrat werde Thema der nächsten Kodex-Reformen sein, sagte Nonnenmacher.