DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: adidas AG / Aktienrückkauf Herzogenaurach, 9. Oktober 2018 adidas AG: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / 1. Tranche - 25. Zwischenmeldung Die adidas AG hat im Zeitraum vom 1. Oktober 2018 bis einschließlich 5. Oktober 2018 insgesamt 53.315 Stückaktien der adidas AG im Rahmen des Aktienrückkaufs erworben. Mit Bekanntmachung vom 21. März 2018 gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 wurde der Beginn des Rückerwerbs eigener Aktien im Rahmen einer ersten Tranche für den 22. März 2018 mitgeteilt. Das Gesamtvolumen der im Zeitraum vom 1. Oktober 2018 bis einschließlich 5. Oktober 2018 täglich zurückerworbenen Aktien sowie die täglichen volumengewichteten Durchschnittskurse betragen:
1) Ohne Erwerbsnebenkosten, kaufmännisch gerundet auf 4 Nachkommastellen Die Gesamtzahl der bislang im Rahmen der ersten Tranche des Aktienrückkaufs seit dem 22. März 2018 durch die adidas AG erworbenen Aktien beläuft sich somit auf 3.803.342 Stückaktien. Weitere Informationen gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter http://www.adidasgroup. com/s/aktienrueckkauf abrufbar. Der Erwerb der Stückaktien der adidas AG erfolgte durch ein von der adidas AG beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA-Handel). Herzogenaurach, 9. Oktober 2018 adidas AG
09.10.2018 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | adidas AG |
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