· Eurofighter-Flugzeuge wurden geliefert wie von Österreich bestellt

· Österreich wurde weder über Lieferfähigkeit und Gegengeschäftskosten getäuscht noch bestand hierüber ein Irrtum.

· Auszuweisende Kosten für Offset-Geschäfte gab es nicht. Gegengeschäftskosten waren nicht zuschlagsrelevant.

· Staatliches Informationsverhalten des Verteidigungsministers als Grundrechts-verstoß - Instrumentalisierung der Justiz

Wien/Toulouse, 18 September 2017 - Airbus (Börsenkürzel: AIR) hat am Montag der Staatsanwaltschaft Wien eine Stellungnahme zu den vom österreichischen Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil erhobenen Täuschungsvorwürfen bei der Beschaffung von Eurofighter-Kampfflugzeugen im Jahr 2003 übergeben. Das Unternehmen (Airbus Defence and Space GmbH) weist darin die vom Minister in einer Pressekonferenz am 16. Februar 2017 sowie in einer Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Wien erhobenen Vorwürfe zurück.

Airbus kritisiert zunächst die höchst fragwürdige Vorgehensweise bei der Anzeigenerstattung und die begleitende vorverurteilende Informationspolitik des Verteidigungsministers als rechtswidrige Eingriffe in wirtschaftliche Grundrechte.

Die Vorwürfe des Verteidigungsministers, kombiniert mit millionenschweren Schadensersatzforderungen, wirken 16 Jahre nach der 'Abfangjäger'-Ausschreibung und acht Jahre nach der letzten Auslieferung eines Eurofighter an den Haaren herbeigezogen und parteipolitisch motiviert. Deshalb hatte der Verteidigungsminister auch davon abgesehen, Eurofighter mit den Vorwürfen direkt zu konfrontieren, bevor er das Unternehmen öffentlich an den Pranger gestellt hat. Dazu passt auch der Versuch, Verjährungsvorschriften auszuhebeln und mittels eines juristischen Konstrukts einer angeblich jahrelang fortgesetzten Täuschung die verfassungswidrige rückwirkende Geltung des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes von 2006 zu begründen.

'Dies verstößt eklatant gegen europäische rechtsstaatliche Grundsätze und Verfassungsprinzipien', sagte Airbus-Chefanwalt Dr. Peter Kleinschmidt.
Denn Amtsträger müssen bei ihrer Informationstätigkeit die Grundsätze der Objektivität, der Wahrhaftigkeit und Sachlichkeit beachten, insbesondere dann, wenn - wie hier - der Staat vermeintliches Opfer, Ankläger und Richter ist. 'Hier geht es dem Verteidigungsminister nur darum, eine Drohkulisse aufzubauen, um ein zivilrechtliches Entgegenkommen zu bewirken, das auf ordentlichem Rechtswege nicht erreichbar ist', betonte Dr. Kleinschmidt.

Konkret hatte der Verteidigungsminister zwei Vorwürfe geäußert: der Lieferant Eurofighter Jagdflugzeug GmbH sei bei Vertragsschluss im Jahr 2003 'weder in der Lage noch willens' gewesen, die vereinbarten Flugzeuge zu liefern. Ferner seien Kosten für die von der Eurofighter zu vermittelnden Gegengeschäfte in einem Angebot aus dem Jahr 2002 nicht gesondert ausgewiesen worden. Hierdurch sieht der Verteidigungsminister sich getäuscht.

'Diese Vorwürfe sind konstruiert und juristisch substanzlos. Es gibt vor allem weder eine Täuschung noch einen Irrtum', sagte Dr. Kleinschmidt.

1. Die Flugzeuge wurden vertragsgemäß geliefert. Der Vertrag erlaubte es dem Lieferanten von Anfang an, entweder Flugzeuge aus der zeitlich früheren Produktion, sogenannte Tranche 1 (mit definierter Nachrüstpflicht), oder aus einer zeitlich späteren Produktion (sogenannte Tranche 2) zu liefern.
Die Produktionstranchen wurden, wie allen Beteiligten bekannt, von den sogenannten 'Eurofighter-Core-Nations' (Großbritannien, Deutschland, Italien, Spanien) festgelegt, die das Eurofighter-Programm mit einem Milliardenaufwand entwickelt hatten. Sowohl Lieferfähigkeit als natürlich auch Lieferwilligkeit waren durchgängig gegeben. Nach einer im Jahr 2007 auf Wunsch der Republik Österreich vereinbarten Stückzahlreduzierung von 18 auf 15 Flugzeuge der Tranche 1 begann die Auslieferung. Sie wurde 2009 vereinbarungsgemäß abgeschlossen. Es ist daher völlig abstrus zu behaupten, dass der Hersteller Europas modernstes Kampfflugzeug seinem ersten Exportkunden nicht hätte ausliefern wollen. Es ist ja gerade das Geschäftsmodell der Eurofighter Jagdflugzeug GmbH, Eurofighter-Flugzeuge an den Mann zu bringen.

2. Über den Gesamtpreis hinausgehende Kosten für Gegengeschäfte - und allein darauf bezieht sich Punkt 40 der Angebotseinholung - gab es nicht und sie konnten daher auch nicht ausgewiesen werden. Im Übrigen wusste jedermann, dass Gegengeschäfte betrieblichen Aufwand erfordern, der im Gesamtpreis enthalten sein musste. Die österreichische Regierung hat auch zu keinem Zeitpunkt im langen Verlauf des Vergabeverfahrens nach Gegengeschäftskosten ausdrücklich gefragt. Schon das spricht für sich.
Die Offset-Kosten waren nämlich überhaupt nicht zuschlagsrelevant und konnten daher nicht in die Angebotsbewertung einfließen.

Eurofighter hatte die damalige Ausschreibung technisch/kommerziell klar gewonnen und war als Bestbieter (einschließlich des Kaufpreises) identifiziert worden. Bestätigt hat dies zuletzt nochmals der damalige Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel.
Im Juni 2017 gab er im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss in Wien zu Protokoll, dass der Eurofighter bei der Bieterentscheidung um 'Lichtjahre' besser gewesen sei als das schwedische Konkurrenzprodukt. 'Bei den Musskriterien war der Eurofighter vorne, und bei den Sollkriterien war er um Längen vorn. Es ist also völlig falsch zu glauben, dass das zwei Flugzeugtypen sind, die auf einigermaßen gleicher Augenhöhe operieren können […] Die Gegengeschäfte waren natürlich hoch interessant, aber sie waren nicht entscheidend für die Beschlussfassung, die ausschließlich auf die militärische Qualität des Flugzeuges und natürlich auch auf den vernünftigen Preis abgestellt hat', betonte Dr. Schüssel.

Airbus geht heute davon aus, dass mit dem eingereichten Volumen aus dem Gegengeschäftsvertrag die vereinbarte Verpflichtung gegenüber der Republik Österreich mehr als erfüllt wurde, so wie dies auch der Vertreter des für die Gegengeschäfte verantwortlichen Wirtschaftsministeriums vor dem Untersuchungsausschuss des Nationalrates bestätigt hat.[1]

Das Beschaffen von Gegengeschäften erfolgte ausschließlich auf Verlangen der Republik Österreich. Diese Gegengeschäfte haben zu einer dauerhaften und erfolgreichen Einbeziehung österreichischer Unternehmen in die Wachstumsbranche Luftfahrt beigetragen und wirken langfristig weiter. Als Beispiel von vielen hat die österreichische FACC jüngst einen Geschäftsabschluss mit Airbus in Höhe von mehr als € 500 Mio. als Technologiepartner bei der neuen A320 'Airspace' Kabine gemeldet.

Über Airbus

Airbus ist ein weltweit führendes Unternehmen im Bereich Luft- und Raumfahrt sowie den dazugehörigen Dienstleistungen. Der Umsatz betrug € 67 Mrd. im Jahr 2016, die Anzahl der Mitarbeiter rund 134.000. Airbus bietet die umfangreichste Verkehrsflugzeugpalette mit 100 bis über 600 Sitzen an. Das Unternehmen ist europäischer Marktführer bei Tank-, Kampf-, Transport- und Missionsflugzeugen und eines der größten Raumfahrtunternehmen der Welt. Die zivilen und militärischen Hubschrauber von Airbus zeichnen sich durch hohe Effizienz aus und sind weltweit gefragt.

Informationen für Redakteure:

Zeitleiste des EF-Typenentscheids

2002

24. Juni

Lockheed Martin scheidet wegen Nichterfüllung zweier 'Muss'-Kriterien aus

25. Juni

Endbericht der vom BMLVS eingesetzten Bewertungskommission entscheidet zu Gunsten des Eurofighter-Kampfflugzeugs

2. Juli

Offizieller Typenentscheid zu Eurofighter durch Ministerratsbeschluss

2003

19. Mai

Nationale Sicherheitsrat empfiehlt den Kauf der EF-Maschinen (zwischenzeitlich wurde die Stückzahl von 24 auf 18 reduziert)

1. Juli

Unterzeichnung des Kaufvertrages für die EF

2005

1. November

Mitteilung der Eurofighter GmbH gemäß Punkt 2.5, Teil B, des Vertrags, zunächst sechs Flugzeuge der älteren Konfiguration Tranche 1/Block 5 zu liefern und diese später auf eigene Kosten auf die Konfiguration Tranche 2/Block 8 umzurüsten

2007

24. Juni

Stückzahlreduktion von 18 auf 15 EF-Maschinen.

Juli 2007 bis September 2009

Auslieferung der 15 Flugzeuge an Österreich

(Quelle: http://www.bundesheer.at/download_archiv/pdfs/ef_beschaffung_timeline.pdf)

Offset-Verpflichtungen zwischen EF GmbH und der Republik Österreich

Offset-Volumen: 204 Prozent (rund € 4 Mrd.); zu erfüllen über 15 Jahre (2003-2018);

Nach Reduktion der EF von 18 auf 15 sank das Offset-Volumen auf € 3.5 Mrd.

Laut österreichischem Wirtschaftsministerium betrug der Anrechnungsstand für die Periode 2003-2010 zirka € 3.3 Mrd. Dies entsprach 1.376 Geschäften mit 280 Firmen in Österreich.

Die eingegangenen Verpflichtungen sind heute praktisch mehr als übererfüllt.

Wissenswerte Daten und Fakten rund um das Kampfflugzeug Eurofighter:

Eurofighter ist das größte militärisches Rüstungsprojekt/Kooperationsprojekt in Europa.

Es sichert über 100.000 Jobs in mehr als 400 Unternehmen.

Derzeit sind 599 Flugzeuge für 8 Nationen unter Vertrag

Eurofighter wird von 5 europäischen Nationen geflogen - das dominierende Kampfflugzeug in Europa

Der Eurofighter hat über 400.000 Flugstunden absolviert

Eurofighter ist das sicherste moderne Kampfflugzeug weltweit (Incidents pro 100.000 Flugstunden)

Hohe Verfügbarkeit im operationellen Fronteinsatz von >80%.

[1] Siehe die am 11. Juli 2017 in der österreichischen Zeitung Der Standard zitierte Aussage von Friedrich Machinek, dem zuständigen Sachbearbeiter im österreichischen Wirtschaftsministerium, der vor dem diesjährigen Untersuchungsausschuss betont hat, dass man bei den Eurofighter-Gegengeschäften 'auf alle Fälle über vier Milliarden' Euro sei. http://derstandard.at/2000061150759/Eurofighter-Vorhalte-trotz-praechtiger-Gegengeschaefte

Airbus Group SE veröffentlichte diesen Inhalt am 18 September 2017 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 18 September 2017 11:01:03 UTC.

Originaldokumenthttp://www.airbus.com/newsroom/press-releases/de/2017/09/airbus-files-legal-submission-Viena.html

Public permalinkhttp://www.publicnow.com/view/7E5B14C71FF57E1ABEFA2FCC1182273C3174F35F