Allianz SE: Kündigung und Rückzahlungsmitteilung: Allianz SE CHF 500.000.000 3,25%
unbefristete nachrangige und kündbare Schuldverschreibungen mit Reset-Festzinssatz

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Allianz SE: Kündigung und Rückzahlungsmitteilung: Allianz SE CHF 500.000.000
3,25% unbefristete nachrangige und kündbare Schuldverschreibungen mit
Reset-Festzinssatz

24.05.2019 / 07:59
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Die Allianz SE kündigt vollständig die CHF 500.000.000 3,25% unbefristete
nachrangige und kündbare Schuldverschreibungen mit Reset-Festzinssatz aus
2014 (ISIN: CH0234833371, Valor: 23.483.337) mit Wirkung zum 4. Juli 2019.
Die Kündigung erfolgt gemäß § 4(b) und (e) der Anleihebedingungen.
Vorbehaltlich der Erfüllung der Rückzahlungsbedingungen gemäß § 4(d)
der
Anleihebedingungen werden die Schuldverschreibungen am 4. Juli 2019 zum
Festgelegten Nennbetrag zuzüglich der bis zum Kündigungstag (ausschließlich)
aufgelaufenen Zinsen nach den Regelungen der Anleihebedingungen
zurückgezahlt.

München, im Mai 2019

Kein Angebot

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nicht veröffentlicht und dürfen in den USA nicht verbreitet werden. Die
Mitteilung stellt kein Verkaufsangebot von Wertpapieren in den USA oder in
einer anderen Jurisdiktion und kein Verkaufsangebot an bzw. für Rechnung
oder zugunsten von U.S.-amerikanischen Personen dar. Die Wertpapiere, auf
die sich diese Mitteilung bezieht, wurden und werden nicht gemäß den
Vorschriften des U.S. Securities Act of 1933 (in der jeweils gültigen
Fassung) registriert und dürfen nicht ohne Registrierung oder unter
Inanspruchnahme einer Ausnahme von der Registrierungspflicht in den USA oder
in einer anderen Jurisdiktion angeboten oder verkauft werden

Die Einschätzungen stehen wie immer unter den nachfolgend angegebenen
Vorbehalten.

Vorbehalt bei Zukunftsaussagen

Dieses Dokument enthält zukunftsgerichtete Aussagen wie Prognosen oder
Erwartungen, die auf den gegenwärtigen Ansichten und Annahmen des
Managements beruhen und bekannten und unbekannten Risiken und Ungewissheiten
unterliegen. Die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungsdaten oder Ereignisse
können erheblich von den in diesen zukunftsgerichteten Aussagen
ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen abweichen. Abweichungen können
sich aus Änderungen der Faktoren ergeben, einschließlich der folgenden, aber
nicht beschränkt auf: (i) die allgemeine wirtschaftliche Lage und
Wettbewerbssituation in den Kerngeschäftsfeldern und -märkten des Allianz
Konzerns, (ii) die Entwicklung der Finanzmärkte (insbesondere
Marktvolatilität, Liquidität und Kreditereignisse), (iii) Häufigkeit und
Schwere der versicherten Schadenereignisse, einschließlich solcher, die sich
aus Naturkatastrophen ergeben, und die Entwicklung der Schadenaufwendungen,
(iv) Sterblichkeits- und Krankheitsraten bzw. -tendenzen, (v) Stornoraten,
(vi) insbesondere im Bankgeschäft die Ausfallrate von Kreditnehmern, (vii)
Änderungen des Zinsniveaus, (viii) Wechselkurse, insbesondere des
Euro/US-Dollar-Wechselkurses, (ix) Gesetzes- und sonstigen Rechtsänderungen
einschließlich steuerlicher Regelungen, (x) die Auswirkungen von
Akquisitionen einschließlich damit zusammenhängender Integrations- und
Restrukturierungsmaßnahmen sowie (xi) die allgemeinen Wettbewerbsfaktoren,
die in jedem Einzelfall auf lokaler, regionaler, nationaler und/oder
globaler Ebene gelten. Viele dieser Veränderungen können durch
Terroranschläge und deren Folgen verstärkt werden.


Keine Pflicht zur Aktualisierung

Die Allianz Gruppe übernimmt keine Verpflichtung, die in dieser Meldung
enthaltenen Informationen und Zukunftsaussagen zu aktualisieren, soweit
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   Börsen:         Regulierter Markt in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt
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                   Stuttgart; Freiverkehr in Tradegate Exchange
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815263 24.05.2019

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