DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Allianz SE / Bekanntmachung nach Art.5 Abs. 1 lit.b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung(EU) Nr. 2016/1052 / Erwerb eigener Aktien
Allianz SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

12.06.2019 / 16:07
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München, den 12.06.2019

Im Zeitraum vom 4.Juni 2019 bis einschließlich 7.Juni 2019 hat die Allianz SE insgesamt 378.965 Aktien im Rahmen ihres laufenden Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 1. März 2019 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr.596/2014 und Art.2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt wurde.

Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft:

Datum Stück Aktien Durchschnittskurs (EUR)

04.06.2019 85.704 201,8320
05.06.2019 109.741 202,2704
06.06.2019 99.488 203,1128
07.06.2019 84.032 203,8309

Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 04. März 2019 bis einschließlich 07.Juni 2019 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 5.293.984 Aktien.

Der Erwerb der Aktien der Allianz SE erfolgt ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch eine von der Allianz SE beauftragte Bank.

Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Internetseite der Allianz SE veröffentlicht (www.allianz.com).



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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Allianz SE
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80802 München
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