Allianz SE: Allianz SE beschließt neues Rückkaufprogramm für eigene Aktien im
Volumen von bis zu 1,5 Milliarden Euro

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DGAP-Ad-hoc: Allianz SE / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
Allianz SE: Allianz SE beschließt neues Rückkaufprogramm für eigene Aktien
im Volumen von bis zu 1,5 Milliarden Euro

20.02.2020 / 19:46 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Allianz SE hat heute ein neues Rückkaufprogramm für eigene Aktien
beschlossen. Das Volumen dieses neuen Programms beträgt bis zu 1,5
Milliarden Euro. Das Programm soll im März 2020 starten und spätestens bis
31. Dezember 2020 abgeschlossen sein. Allianz SE wird die gekauften Aktien
einziehen.

München, 20. Februar 2020


Mitteilende Person: Michael Sieburg, Compliance Officer, Allianz SE

Die Einschätzungen stehen wie immer unter den nachfolgend angegebenen
Vorbehalten.


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Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:

Vorbehalt bei Zukunftsaussagen
Dieses Dokument enthält zukunftsgerichtete Aussagen wie Prognosen oder
Erwartungen, die auf den gegenwärtigen Ansichten und Annahmen des
Managements beruhen und bekannten und unbekannten Risiken und Ungewissheiten
unterliegen. Die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungsdaten oder Ereignisse
können erheblich von den in diesen zukunftsgerichteten Aussagen
ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen abweichen. Abweichungen können
sich aus Änderungen der Faktoren ergeben, einschließlich der folgenden, aber
nicht beschränkt auf: (i) die allgemeine wirtschaftliche Lage und
Wettbewerbssituation in den Kerngeschäftsfeldern und -märkten des Allianz
Konzerns, (ii) die Entwicklung der Finanzmärkte (insbesondere
Marktvolatilität, Liquidität und Kreditereignisse), (iii) Häufigkeit und
Schwere der versicherten Schadenereignisse, einschließlich solcher, die sich
aus Naturkatastrophen ergeben, und die Entwicklung der Schadenaufwendungen,
(iv) Sterblichkeits- und Krankheitsraten bzw. -tendenzen, (v) Stornoraten,
(vi) insbesondere im Bankgeschäft die Ausfallrate von Kreditnehmern, (vii)
Änderungen des Zinsniveaus, (viii) Wechselkurse, insbesondere des
Euro/US-Dollar-Wechselkurses,, (ix) Gesetzes- und sonstigen
Rechtsänderungen, ein-schließlich steuerliche Regelungen, (x) die
Auswirkungen von Akquisitionen einschließlich damit zusammenhängende
Integrations- und Restrukturierungsmaßnahmen sowie (xi) die allgemeinen
Wettbewerbs-faktoren, die in jedem Einzelfall auf lokaler, regionaler,
nationaler und/oder globaler Ebene gelten. Viele dieser Veränderungen können
durch Terroranschläge und deren Folgen verstärkt werden.

Keine Pflicht zur Aktualisierung
Der Allianz Konzern übernimmt keine Verpflichtung, die in dieser Meldung
enthaltenen Informationen und Zukunftsaussagen zu aktualisieren, soweit
keine gesetzliche Veröffentlichungspflicht besteht.


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