Die vergangenen Wochen haben uns alle vor große Herausforderungen gestellt. Unsere Gedanken gelten zuallererst denjenigen, die vom Coronavirus unmittelbar betroffen sind. Die Allianz bietet ihren Kunden seit 130 Jahren Schutz vor Risiken, und wir sind uns der Probleme bewusst, die die Pandemie für uns alle mit sich bringt. Selbstverständlich werden wir unsere gesellschaftliche Verantwortung wahrnehmen und unsere Kunden, die Gesellschaft und die Wirtschaft während und nach der aktuellen Krise unterstützen.

Kunden und Investoren vertrauen uns insbesondere wegen unserer Finanzstärke und Widerstandskraft auch in Krisenzeiten. Wir haben die Empfehlungen der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersvorsorge (EIOPA) und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bezüglich Dividendenzahlungen und Aktienrückkäufen sorgfältig erwogen. Obwohl zu erwarten ist, dass sich das aktuelle Umfeld auch in unseren Ergebnissen niederschlagen wird, bleibt unsere Finanzkraft weiterhin sehr stark.

Der Vorstand ist sich darüber bewusst, dass unsere Dividende für viele unserer 650.000 Privataktionäre sowie Pensionsfonds und andere institutionelle Investoren ein wichtiger Einkommensbestandteil ist. Nach Berücksichtigung und Abwägung aller Fakten hat sich der Vorstand daher dazu entschlossen, der diesjährigen Hauptversammlung weiterhin eine Dividende von EUR 9,60 pro Aktie für das Geschäftsjahr 2019 vorzuschlagen.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Situation hat der Vorstand jedoch entschieden, die mit EUR 750 Mio. geplante zweite Tranche des aktuellen Aktienrückkaufprogramms auszusetzen. Wir werden eine Wiederaufnahme des Programms erwägen, wenn die finanziellen und wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19 Pandemie klarer erkennbar sind.

Um die Gesundheit unserer Aktionäre und Mitarbeiter zu schützen, wird die Hauptversammlung in diesem Jahr zum ursprünglich vorgesehenen Termin am 6. Mai als rein virtuelles Meeting ohne physische Präsenz von Aktionären und Aktionärsvertretern durchgeführt werden. Grundlage dafür sind die Bundesgesetze vom 27. März 2020 zur Abmilderung der Folgen der COVID-19 Pandemie. Die vorherige Einberufung zur Präsenz-Hauptversammlung, die am 19. März 2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden war, wurde aufgehoben. Die Einberufung der virtuellen Hauptversammlung wird spätestens am 14. April 2020 im Bundesanzeiger bekannt gemacht werden.

Weitere Informationen zur Hauptversammlung sowie krisenbezogene Informationen finden Sie auf unserer Website:

www.allianz.com/hv

Diese Aussagen stehen, wie immer, unter unserem Vorbehalt bei Zukunftsaussagen, der Ihnen hier zur Verfügung gestellt wird.

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Allianz SE veröffentlichte diesen Inhalt am 06 April 2020 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 06 April 2020 13:17:08 UTC.

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