MÜNSTER (dpa-AFX) - Internet-Händler Amazon und das Land lassen vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein Grundsatzurteil zur Sonntagsarbeit aus Nordrhein-Westfalen überprüfen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hatte am 11. Dezember 2019 Ausnahmeregelungen für Sonntagsarbeit an zwei Adventssonntagen für das Logistikzentrum in Rheinberg gekippt. Das massiv ansteigende Geschäft in der Weihnachtszeit rechtfertigt keine Sonntagsarbeit hatte das OVG geurteilt und wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Revision zugelassen. Die hat das Land nach Angaben einer OVG-Sprecherin jetzt eingelegt. Laut Amazon hat auch das Unternehmen Revision eingelegt. Diesen Schritt konnte das OVG am Montag noch nicht bestätigen.

Das Unternehmen hatte 2015 bei der Bezirksregierung Düsseldorf für zwei Adventssonntage den Einsatz von jeweils 800 Arbeitern beantragt. Amazon hatte argumentiert, dass dem Unternehmen ohne die Sonntagsschichten ein unverhältnismäßiger Schaden entstehe, weil die bestellten Waren durch Arbeit nur an den Werktagen nicht zu den versprochenen Lieferfristen ausgelieferten werden können. Bundesweit hatte Amazon laut Gericht für seine elf Logistikzentren Ausnahmeregelungen für Sonntagsarbeit beantragt. Die Gewerkschaft Verdi sieht darin aber einen Verstoß gegen den im Grundgesetz geschützten arbeitsfreien Sonntag und hatte geklagt./lic/DP/he