Das Oberste Gericht der USA lehnte am Montag einen Antrag des iPhone- und iPad-Herstellers ab, das Urteil eines Bundesberufungsgerichts vom Juni 2015 zu überprüfen. Die Richter sahen es damals als erwiesen an, dass der kalifornische Technologiekonzern eine Schlüsselrolle bei heimlichen Verabredungen mit insgesamt fünf Verlagen - darunter Töchter von Bertelsmann und der Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck - zur Anhebung von E-Book-Preisen hatte. Apple war gegen die Entscheidung vor den Supreme Court gezogen und hatte argumentiert, dass das Urteil "Innovation und Risikofreude lähme".

Das US-Justizministerium begrüßte die Entscheidung und bezeichnete die Preisabsprachen als ein "zynisches Fehlverhalten". Mit dem Votum des Obersten Gerichts sei der Streit aber ein für alle Mal beigelegt. Der Fall beschäftigt die Gerichte seit Jahren. Zuerst hatte das Ministerium im April 2012 Apple und fünf Verlage verklagt. Ihm folgten mehrere Bundesstaaten vor Gericht und eine Sammelklage von Verbrauchern. Im Juni 2015 erklärte das Gericht, Apple habe mit den illegalen Absprachen einen einfachen Weg gefunden, um seinen iBookstore im Markt zu etablieren. Am Montag gab es zunächst keine Stellungnahme von Apple.

Bei den Verlagen handelt es sich um bekannte Töchter großer Medienkonzerne: Macmillan der Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck, Penguin Group von dem Bertelsmann- und Pearson)-Verlag Penguin Random House, Hachette von Lagardere, HarperCollins von News Corp, Simon & Schuster von CBS.