am 30.04.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: ATOSS Software AG / Bekanntmachung der Einberufung zur              
Hauptversammlung ATOSS Software AG: Bekanntmachung der Einberufung zur         
Hauptversammlung am 30.04.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten        
Verbreitung gemäß §121 AktG                                                    
                                                                               
21.03.2019 / 15:02                                                             
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP                         
- ein Service der EQS Group AG.                                                
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.   
                                                                               
                                                                               
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ATOSS Software AG München Wertpapier-Kenn-Nummer 510 440                       
ISIN Nr. DE0005104400 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden    
unsere Aktionäre zu der am Dienstag, den 30. April 2019, 11:00 Uhr,            
im Haus der Bayerischen Wirtschaft,                                            
Max-Joseph-Str. 5, 80333 München, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 
ein. I. TAGESORDNUNG                                                           
                                                                               
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ATOSS Software AG und des  
gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, der Lageberichte der     
ATOSS Software AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2018, des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 und des erläuternden Berichts des     
Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1 sowie 315a Abs. 1 HGB             
                                                                               
Diese Unterlagen können auf der Homepage der Gesellschaft unter der            
Internetseite                                                                  
http://www.atoss.com/de-de/Investor-Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung 
                                                                               
eingesehen werden.                                                             
                                                                               
Zu Punkt 1 der Tagesordnung ist keine Beschlussfassung vorgesehen. Der         
Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss für das        
Geschäftsjahr 2018 am 6. März 2019 gemäß §§ 171, 172 AktG gebilligt. Der       
Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Die Voraussetzungen,  
unter denen gemäß § 173 Abs. 1 AktG die Hauptversammlung über die Feststellung 
des Jahresabschlusses zu beschließen hat, liegen nicht vor.                    
                                                                               
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns                      
                                                                               
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn aus dem abgelaufenen  
Geschäftsjahr 2018 in Höhe von Euro 20.723.379,61 wie folgt zu verwenden:      
                                                                               
a) Ausschüttung einer Dividende von Euro 4,00 je Stückaktie, d. h. in Höhe von 
insgesamt Euro 15.906.272,00.                                                  
                                                                               
b) Vortrag des verbleibenden Betrags auf neue Rechnung in Höhe von Euro        
4.817.107,61.                                                                  
                                                                               
Bis zur Hauptversammlung am 30. April 2019 kann sich durch den Erwerb eigener  
Aktien, die gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind, die Zahl der     
dividendenberechtigten Aktien vermindern. In diesem Fall wird bei unveränderter
Ausschüttung von Euro 4,00 je dividendenberechtigter Stückaktie der            
Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die      
Gewinnverwendung unterbreitet werden.                                          
                                                                               
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz ist der Anspruch auf die Dividende am    
dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am
06. Mai 2019, fällig.                                                          
                                                                               
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das   
Geschäftsjahr 2018                                                             
                                                                               
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für ihre 
Tätigkeit im Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.                        
                                                                               
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für   
das Geschäftsjahr 2018                                                         
                                                                               
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für  
ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.                   
                                                                               
5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das           
Geschäftsjahr 2019                                                             
                                                                               
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH                  
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt a.M. - Zweigniederlassung München,  
zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019  
zu wählen.                                                                     
                                                                               
6. Beschlussfassung über die Wahl zum Aufsichtsrat                             
                                                                               
Mit Ablauf dieser Hauptversammlung endet die Amtszeit sämtlicher derzeitiger   
Mitglieder des Aufsichtsrates. Aus diesem Grund ist die Neuwahl des            
Aufsichtsrates erforderlich.                                                   
                                                                               
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 8 Absatz (1) der Satzung der 
Gesellschaft aus drei Mitgliedern. Alle Aufsichtsratsmitglieder sind als       
Vertreter der Aktionäre von der Hauptversammlung zu wählen (§§ 96 Absatz (1),  
101 Absatz (1) Aktiengesetz).                                                  
                                                                               
Der Aufsichtsrat schlägt vor, mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung   
folgende Personen bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die        
Entlastung des Geschäftsjahres 2019 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen: 
                                                                               
                                                                               
a) Peter Kirn, wohnhaft in Böblingen, Unternehmensberater, Kirn Executive      
Consulting, Böblingen.                                                         
                                                                               
                                                                               
Unabhängiger Finanzexperte im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG                      
                                                                               
Herr Kirn erfüllt aufgrund seines beruflichen Hintergrundes die Qualifikation  
eines unabhängigen Finanzexperten im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG.              
                                                                               
                                                                               
Persönliche und geschäftliche Beziehungen zur ATOSS Software AG                
                                                                               
Herr Kirn hält insgesamt 9.343 Aktien an der Gesellschaft, was einem Anteil von
0,24 % am Grundkapital der Gesellschaft entspricht.                            
                                                                               
Herr Kirn steht außer in seiner Tätigkeit als Aufsichtsratsvorsitzender der    
Gesellschaft in keinen persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zum        
Unternehmen, zu Organen der Gesellschaft oder zu wesentlich an der Gesellschaft
beteiligten Aktionären.                                                        
                                                                               
Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird auf    
Folgendes hingewiesen: Im Falle seiner Wahl in den Aufsichtsrat soll Herr Peter
Kirn als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden.           
                                                                               
                                                                               
Ergänzende Informationen zu Herrn Kirn (Lebenslauf im Sinne 5.4.1 Deutscher    
Corporate Governance Kodex)                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Persönliche Daten: Geburtsdatum: 16.07.1943                                    
Geburtsort: Sindelfingen                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
Ausbildung: Studium der Nachrichtentechnik in Stuttgart                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Beruflicher Werdegang:                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
1969 - 1997 IBM Deutschland GmbH - diverse Funktionen:                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
1969 - 1979 Entwicklung und Vertrieb von Anwendungssoftware, IBM Deutschland   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
(einschl. Auslandsassignments bei IBM USA und IBM Europe, Paris)               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
1980 - 1986 Leiter des IBM Vertriebszentrums Stuttgart                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
(Aufbau von Direktmarketingmethoden im Softwarevertrieb, Aufbau weltweit erster
IBM Software Hotline )                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
1986 - 1994 Direktor und Software-Executive der IBM Deutschland GmbH           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
(Etablierung gebührenpflichtiger Systemsoftware (Betriebssysteme, Datenbanken, 
Kommunikationssoftware) mit signifikantem Umsatzbeitrag)                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
1994 - 1997 IBM Anwendungssysteme GmbH - Vorsitzender der Geschäftsführung     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
(Entwicklung von Anwendungspaketen für Mittelstandskunden)                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
1994 - 1997 CGI Deutschland GmbH (100% Tochter der IBM) - Geschäftsführer      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
(Professional Services und Anwendungsentwicklung für die IBM Deutschland)      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
- ATOSS Software AG (seit 2000)                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
Ehrenamtliche Tätigkeiten:                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
- Kreisjägermeister (2000 - 2015)                                              
                                                                               
- Stadtrat Böblingen (2000 - 2015)                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Weitere Informationen zu Herrn Kirn stehen auf der Internetseite der           
Gesellschaft unter                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
http://www.atoss.com/de-de/Investor-Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
bereit.                                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
b) Dipl. Kfm. Rolf Baron Vielhauer von Hohenhau, wohnhaft in München, Präsident
des Bundes der Steuerzahler in Bayern e.V.                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Unabhängiger Finanzexperte im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Baron Vielhauer von Hohenhau erfüllt aufgrund seines beruflichen Hintergrundes 
die Qualifikation eines unabhängigen Finanzexperten                            
im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG.                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Persönliche und geschäftliche Beziehungen zur ATOSS Software AG                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Baron Vielhauer von Hohenhau hält keine Aktien an der Gesellschaft und steht   
außer in seiner Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats                       
der Gesellschaft in keinen persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zum    
Unternehmen, zu Organen der Gesellschaft oder                                  
zu wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionären.                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Ergänzende Informationen zu Baron Vielhauer von Hohenhau (Lebenslauf im Sinne  
5.4.1 Deutscher Corporate Governance Kodex)                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Persönliche Daten: Geburtsdatum: 12.10.1944                                    
Geburtsort: Sagan                                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
Ausbildung:                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
- Studium der Betriebswirtschaftslehre in München                              
                                                                               
- Studium der landwirtschaftlichen Betriebswirtschaftslehre in Berlin          
                                                                               
- Tätigkeit als Journalist in Augsburg und München                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
Beruflicher Werdegang:                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
1973 - 1983 Handwerkskammer für Schwaben - Referent für Öffentlichkeitsarbeit  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
1980 - heute Bund der Steuerzahler Landesverband Bayern - Vizepräsident        
(1980-1983), seit 1984 Präsident                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
1986 - heute Taxpayers Association of Europe (TAE), Brüssel - Präsident        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
1988 - heute World Taxpayers Association (WTA), Washington - Gründungsinitiator
(1986-1988), Deputy President (1988-2004),                                     
Honorary Deputy President (2004), Vice President (seit 2004)                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Unternehmerische Tätigkeiten:                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
1974 - heute Altersheim Lechbruck - Geschäftsführender Vorsitzender            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
1999 - heute v.H. Wirtschaftsberatungs- und Verwaltungs GmbH, Augsburg         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
2004 - heute Europarkhotel und Gesundheit GmbH & Co. KG, Füssen                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
- Stadtsparkasse Augsburg (Verwaltungsrat)                                     
                                                                               
- ATOSS Software AG (seit 2001)                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien:       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
- Europäischer Wirtschaftssenat e.V. (Aufsichtsratsvorsitzender)               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Weitere Informationen zu Baron Vielhauer von Hohenhau stehen auf der           
Internetseite der Gesellschaft unter                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
http://www.atoss.com/de-de/Investor-Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
bereit.                                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
c) Klaus Bauer, wohnhaft in Nürnberg, Aufsichtsrats- und Beiratsmitglied.      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Unabhängiger Finanzexperte im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Herr Bauer erfüllt aufgrund seines beruflichen Hintergrundes die Qualifikation 
eines unabhängigen Finanzexperten im Sinne                                     
von § 100 Abs. 5 AktG.                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Persönliche und geschäftliche Beziehungen zur ATOSS Software AG                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Herr Bauer hält keine Aktien an der Gesellschaft und steht außer in seiner     
Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft                      
in keinen persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, zu     
Organen der Gesellschaft oder zu wesentlich an                                 
der Gesellschaft beteiligten Aktionären.                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Ergänzende Informationen zu Herrn Bauer (Lebenslauf im Sinne 5.4.1 Deutscher   
Corporate Governance Kodex)                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Persönliche Daten: Geburtsdatum: 29.05.1955                                    
Geburtsort: Heilsbronn                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
Ausbildung:                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
- Ausbildung zum Industriekaufmann in Ansbach                                  
                                                                               
- Ausbildung zum Betriebswirt und Bilanzbuchhalter in Nürnberg                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
Beruflicher Werdegang:                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
1972 - 1974 Rheinische Kunststoffwerke GmbH, Worms - Ausbildung zum            
Industriekaufmann                                                              
                                                                               
                                                                               
1976 - 1979 Triumph-Adler Vertriebsgesellschaft m.b.H, Nürnberg - Buchhalter   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
1979 - 1980 Müller GmbH, Heilsbronn - Leitung Finanzen und Buchhaltung         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
1980 - 1981 Vereinigte Versicherungsgruppe, Nürnberg                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
1981 - 1988 Triumph Adler AG, Nürnberg - diverse Funktionen (Group Head        
Controller, Group Head General Controlling, Departmental                       
Head Controlling System and Methods, Departmental Head Individual Data         
Processing)                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
1989 - 2009 PUMA AG, Herzogenaurach - diverse Funktionen (u.a. Head of         
Individual Data-Processing, Director IT, Group Controller                      
PUMA Group, GM Operations and Human Resources, Member of the Group Executive   
Committee, Senior Executive Vice President IT                                  
Systems, Processes, Strategic Projects)                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
2009 - 2011 PUMA AG, Herzogenaurach - Mitglied des Vorstands/Chief Operating   
Officer                                                                        
                                                                               
                                                                               
2011 - 2012 PUMA SE, Herzogenaurach - Geschäftsführer/Chief Operating Officer  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
- ATOSS Software AG (seit 2013)                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von    
Wirtschaftsunternehmen:                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
- Schwanhäußer Industrie Holding GmbH & Co. KG, Heroldsberg (Beirat)           
                                                                               
- Schwanhäußer Grundbesitz Holding GmbH & Co. KG, Heroldsberg (Beirat)         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Weitere Informationen zu Herrn Bauer stehen auf der Internetseite der          
Gesellschaft unter                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
http://www.atoss.com/de-de/Investor-Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
bereit.                                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Aufsichtsrat hat sich gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 5 DCGK vergewissert, dass die
vom Aufsichtsrat vorstehend benannten Kandidaten                               
den zu erwartenden Zeitaufwand erbringen können.                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
II. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung 
des Stimmrechts                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Teilnahmeberechtigung                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur    
Stellung von Anträgen sind nur diejenigen Aktionäre                            
berechtigt, die sich unter Nachweis ihres Aktienbesitzes bis spätestens 23.    
April 2019, 24:00 Uhr (MESZ), bei der nachstehend                              
bezeichneten Stelle in Textform in deutscher oder englischer Sprache anmelden. 
Der Aktienbesitz wird nachgewiesen durch die                                   
Bescheinigung des depotführenden Instituts, die sich auf den Beginn des 21.    
Tages vor der Hauptversammlung, d. h. auf den                                  
09. April 2019, 00.00 Uhr (MESZ), (sogenannter Nachweisstichtag) zu beziehen   
hat. Dieser Nachweis ist in Textform in deutscher                              
oder in englischer Sprache zu erbringen und muss der Gesellschaft ebenfalls    
unter folgender Anmeldeadresse bis zum Ablauf                                  
des 23. April 2019, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen:                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
ATOSS Software AG                                                              
                                                                               
c/o UniCredit Bank AG                                                          
                                                                               
CBS51CA/GM                                                                     
                                                                               
80311 München                                                                  
                                                                               
Telefax: 089 / 5400 - 2519                                                     
                                                                               
E-Mail: hauptversammlungen@unicredit.de                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung und   
die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,                                 
wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Dabei richten sich die      
Berechtigung zur Teilnahme und der Stimmrechtsumfang                           
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem            
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit                     
des Anteilsbesitzes einher. Veräußerungen nach dem Nachweisstichtag haben für  
das gesetzliche Teilnahme- und Stimmrecht des                                  
Veräußerers keine Bedeutung. Ebenso führt ein zusätzlicher Erwerb von Aktien   
der Gesellschaft nach dem Nachweisstichtag zu                                  
keinen Veränderungen bezüglich des Teilnahme- und Stimmrechts. Wer zum         
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzt und erst                            
danach Aktionär wird, ist nicht teilnahme- und stimmberechtigt.                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten in der              
Hauptversammlung                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten,    
können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung                                  
auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine        
Vereinigung von Aktionären, andere von § 135 AktG                              
erfasste Institute oder Personen, durch weisungsgebundene von der Gesellschaft 
benannte Stimmrechtsvertreter oder durch eine                                  
sonstige Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine       
fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes                   
gemäß den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine   
oder mehrere von diesen zurückweisen.                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft sind in Textform                                    
zu erteilen. Die Erteilung kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber  
der Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis der                                    
Bevollmächtigung muss entweder am Tag der Hauptversammlung durch den           
Bevollmächtigten vorgewiesen werden (z. B. durch Vorlage                       
der Vollmacht an der Einlasskontrolle) oder durch Erklärung gegenüber der      
Gesellschaft per Post oder per Fax oder elektronisch                           
per E-Mail an die folgende Adresse erfolgen:                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
ATOSS Software AG                                                              
                                                                               
Rechtsabteilung - HV 2019                                                      
                                                                               
Rosenheimer Str. 141 h                                                         
                                                                               
81671 München                                                                  
                                                                               
Telefax: 089 - 42771 - 58122                                                   
                                                                               
E-Mail: hauptversammlung@atoss.com                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Ein Vollmachtsformular wird den zur Hauptversammlung ordnungsgemäß angemeldeten
Personen auf der Rückseite der Eintrittskarte                                  
zugesendet. Dieses Formular steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft  
unter der Internetseite                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
http://www.atoss.com/de-de/Investor-Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zum Herunterladen bereit.                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die vorstehenden Regelungen über die Form von Vollmachten erstrecken sich nicht
auf die Form der Erteilung, ihr Widerruf und                                   
der Nachweis von Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder   
andere von § 135 AktG erfasste Institute oder                                  
Personen. Hier können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich
in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden                            
rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht  
abzustimmen.                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Verfahren für die Stimmabgabe durch von der Gesellschaft benannte              
Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung                          
mit der Stimmrechtsausübung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die dem von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter                                    
eine Vollmacht erteilen möchten, müssen sich ebenfalls gemäß den vorstehenden  
Bestimmungen fristgerecht zur Hauptversammlung                                 
anmelden sowie den Nachweis des Anteilsbesitzes führen. Der von der            
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht                  
im Fall seiner Bevollmächtigung weisungsgebunden aus. Ohne Weisungen des       
Aktionärs ist der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter           
nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Ein Formular zur Vollmachts- und         
Weisungserteilung an den von der Gesellschaft benannten                        
Stimmrechtsvertreter steht auf der Internetseite der Gesellschaft              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
http://www.atoss.com/de-de/Investor-Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zum Download zur Verfügung.                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Erteilung der Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten              
Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und der Nachweis der                        
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Dieses kann 
auch elektronisch übermittelt werden (E-Mail),                                 
indem z.B. die zugesandte Eintrittskarte und das Vollmachts-/Weisungsformular  
als eingescannte Datei beispielsweise im PDF-Format                            
per E-Mail an die nachstehend genannte Adresse übersendet wird. Aus            
organisatorischen Gründen werden die Aktionäre gebeten,                        
die Vollmacht und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten              
Stimmrechtsvertreter bis spätestens zum Ablauf des 29. April                   
2019, 17:00 Uhr (MESZ) (Eingangsdatum bei der Gesellschaft) an die nachfolgende
Adresse, Faxnummer oder E-Mailadresse zu übersenden:                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
ATOSS Software AG                                                              
                                                                               
Rechtsabteilung - HV 2019                                                      
                                                                               
Rosenheimer Str. 141 h                                                         
                                                                               
81671 München                                                                  
                                                                               
Telefax: 089 - 42771 - 58122                                                   
                                                                               
E-Mail: hauptversammlung@atoss.com                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Alternativ ist eine Übergabe an den Stimmrechtsvertreter während der           
Hauptversammlung möglich. Zudem bieten wir ordnungsgemäß                       
angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären an, den von   
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter                                
auch in der Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu               
bevollmächtigen.                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung sowie ein Formular zur         
Vollmachts- und Weisungserteilung stehen den Aktionären                        
unter der Internetseite                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
http://www.atoss.com/de-de/Investor-Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zur Verfügung.                                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter nimmt keine Vollmachten 
zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse,             
zur Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen.
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Eine Verpflichtung zur Verwendung der von der Gesellschaft angebotenen         
Formulare zur Bevollmächtigung bzw. Weisungserteilung                          
an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter besteht nicht.      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
III. Rechte der Aktionäre                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder  
einen anteiligen Betrag am Grundkapital von                                    
Euro 500.000,00 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die          
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das                           
Verlangen ist schriftlich an den Vorstand an die folgende Adresse              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
ATOSS Software AG                                                              
                                                                               
Rechtsabteilung - HV 2019                                                      
                                                                               
Rosenheimer Str. 141 h                                                         
                                                                               
81671 München                                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zu richten und muss der Gesellschaft bis spätestens am 30. März 2019, 24:00 Uhr
(MEZ), zugehen. Jedem neuen Punkt der Tagesordnung                             
muss eine Begründung oder Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben  
nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen                                
vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die
Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands                                      
über das Verlangen halten.                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre können der Gesellschaft Anträge gegen einen Vorschlag der Verwaltung 
zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß                                   
§ 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG zur Wahl  
des Abschlussprüfers oder zu den Wahlen zum                                    
Aufsichtsrat übersenden. Diese sind ausschließlich an die nachfolgende Adresse,
Faxnummer oder E-Mailadresse zu richten:                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
ATOSS Software AG                                                              
                                                                               
Rechtsabteilung - HV 2019                                                      
                                                                               
Rosenheimer Str. 141 h                                                         
                                                                               
81671 München                                                                  
                                                                               
Telefax: 089 - 42771 - 58256                                                   
                                                                               
E-Mail: hauptversammlung@atoss.com                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung      
müssen mit einer Begründung versehen sein. Zugänglich                          
zu machende Wahlvorschläge brauchen dagegen nicht begründet zu werden. Anträge 
von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung                                     
und Vorschläge von Aktionären zur Wahl des Abschlussprüfers oder zu den Wahlen 
zum Aufsichtsrat, die bis mindestens 14 Tage                                   
vor der Hauptversammlung, also bis zum 15. April 2019, 24:00 Uhr (MESZ), bei   
der Gesellschaft an der vorstehend genannten                                   
Adresse eingehen, werden unverzüglich nach ihrem Eingang unter der             
Internetseite                                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
http://www.atoss.com/de-de/Investor-Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
veröffentlicht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.   
Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu den                                
Anträgen werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann die   
Gesellschaft absehen, wenn einer der Gründe gemäß                              
§ 126 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 7 AktG vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu    
einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss                                
der Hauptversammlung führen würde. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht  
zudem nicht zugänglich gemacht werden, wenn                                    
sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Wahlvorschläge von Aktionären    
braucht der Vorstand außer in den Fällen des §                                 
126 Abs. 2 AktG auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn diese nicht die     
Angaben nach § 124 Abs. 3 AktG (Angabe von Namen,                              
ausgeübtem Beruf und Wohnort der vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder oder  
Prüfer) beziehungsweise nach § 125 Abs. 1 Satz                                 
5 AktG (Angaben über die Mitgliedschaft der vorgeschlagenen                    
Aufsichtsratsmitglieder in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten)     
enthalten.                                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu  
den verschiedenen Tagesordnungspunkten auch                                    
ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.  
Bitte beachten Sie, dass Gegenanträge, die der                                 
Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der                
Hauptversammlung nur Beachtung finden, wenn sie dort gestellt                  
werden.                                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
In der Hauptversammlung ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG jedem Aktionär auf         
Verlangen vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten                           
der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des          
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht            
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der     
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen.                                 
Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die Lage des        
Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen                          
Unternehmen, ebenfalls unter der Voraussetzung, dass sie zur sachgemäßen       
Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich                      
ist.                                                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs.
3 AktG genannten Gründen absehen, etwa weil                                    
die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung        
geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen                          
Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen.                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
IV. Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft gemäß § 124a AktG
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Veröffentlichungen gemäß § 124a AktG zur Hauptversammlung finden sich auf der  
Internetseite der Gesellschaft unter der Internetseite                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
http://www.atoss.com/de-de/Investor-Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
V. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte - Weitere Angaben nach § 49 Abs. 1 Nr.
1 WpHG                                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Bekanntmachung der  
Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger                             
Euro 3.976.568,00 und ist eingeteilt in 3.976.568 Stammaktien ohne Nennbetrag  
(Stückaktien). Die Aktien lauten auf den Inhaber.                              
Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte an der     
Gesellschaft im Zeitpunkt der Bekanntmachung der                               
Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger beträgt damit 3.976.568. Von
diesen 3.976.568 Stimmrechten ruhen derzeit                                    
insgesamt 0 Stimmrechte aus eigenen Aktien (§ 71b AktG). Die konkrete Anzahl   
der nicht ruhenden Stimmrechte kann sich bis                                   
zur Hauptversammlung noch verändern.                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
VI. Informationen zum Datenschutz gem. Art. 13, 14 DSGVO                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die ATOSS Software AG verarbeitet im Rahmen der Durchführung der               
Hauptversammlung folgende Kategorien personenbezogener Daten:                  
Kontaktdaten (insbesondere Name, Adresse oder die E-Mail-Adresse,              
gegebenenfalls Name, Adresse oder die E-Mail-Adresse des                       
vom jeweiligen Aktionär bevollmächtigten Aktionärsvertreters), Informationen   
über Aktien (z. B. Anzahl der Aktien, Besitzart                                
der Aktie) und Verwaltungsdaten (z. B. die Eintrittskartennummer). Die         
Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen                             
der Hauptversammlung basiert auf Art. 6 Abs. 1 lit. c                          
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Danach ist eine Verarbeitung               
personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer  
rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. Die ATOSS Software                 
AG ist rechtlich verpflichtet, eine Hauptversammlung durchzuführen. Um dieser  
Pflicht nachzugehen, ist die Verarbeitung der                                  
oben genannten Kategorien personenbezogener Daten unerlässlich. Ohne Angabe von
personenbezogenen Daten können Aktionäre sich                                  
nicht zur Hauptversammlung anmelden.                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist die ATOSS Software AG,          
Rosenheimer Straße 141 h, 81671 München, E-Mail: hauptversammlung@atoss.com,   
Telefon: +49 89 4 27 71 0                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Personenbezogene Daten, die Aktionäre betreffen, werden grundsätzlich nicht an 
Dritte weitergegeben. Ausnahmsweise erhalten                                   
auch Dritte Zugang zu diesen Daten, sofern diese von der ATOSS Software AG zur 
Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der                                  
Durchführung der Hauptversammlung beauftragt wurden. Hierbei handelt es sich um
typische Hauptversammlungsdienstleister, wie                                   
etwa HV-Agenturen, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer. Die Dienstleister     
erhalten personenbezogene Daten nur in dem Umfang,                             
der für die Erbringung der Dienstleistung notwendig ist. Die Gesellschaft ist  
zudem unter bestimmten Umständen gesetzlich                                    
verpflichtet, personenbezogene Daten weiteren Empfängern, z.B. Behörden oder   
Gerichten, zu übermitteln.                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Im Zusammenhang mit etwaigen zugänglich zu machenden                           
Tagesordnungsergänzungsanträgen, Gegenanträgen und Wahlvorschlägen werden      
persönliche Daten über Aktionäre veröffentlicht.                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Einsichtsrechts während der          
Hauptversammlung können andere Versammlungsteilnehmer                          
Einblick in die in dem Teilnehmerverzeichnis erfassten Daten erlangen. Die oben
genannten Daten werden in der Regel drei Jahre                                 
nach Beendigung der Hauptversammlung gelöscht oder anonymisiert, es sei denn,  
die weitere Verarbeitung der Daten ist im Einzelfall                           
im Zusammenhang mit Ansprüchen, die gegen die ATOSS Software AG oder seitens   
der ATOSS Software AG geltend gemacht werden                                   
(gesetzliche Verjährungsfrist von bis zu 30 Jahren), erforderlich.             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre haben das Recht, über die personenbezogenen Daten, die über sie      
gespeichert wurden, auf Antrag unentgeltlich Auskunft                          
zu erhalten. Zusätzlich haben sie das Recht, die Berichtigung unrichtiger Daten
und die Einschränkung der Verarbeitung von                                     
zu umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen sowie ein Recht auf Löschung   
von unrechtmäßig verarbeiteten bzw. zu lange                                   
gespeicherten personenbezogenen Daten (soweit dem keine gesetzliche            
Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gründe nach Art.                      
17 Abs. 3 DSGVO entgegenstehen). Darüber hinaus haben Aktionäre das Recht auf  
Übertragung sämtlicher von ihnen an uns übergebene                             
Daten in einem gängigen Dateiformat (Recht auf 'Datenportabilität'). Zur       
Ausübung Ihrer Rechte genügt eine entsprechende E-Mail                         
an:                                                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
datenschutz@atoss.com                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Darüber hinaus haben Sie auch das Recht zur Beschwerde bei einer               
Datenschutzaufsichtsbehörde.                                                   
                                                                               
                                                                               
Den Datenschutzbeauftragten der ATOSS Software AG erreichen Sie unter folgender
Adresse:                                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
ATOSS Software AG                                                              
                                                                               
Philipp Bauer | Datenschutzbeauftragter                                        
                                                                               
Pfalzburger Str. 42                                                            
                                                                               
10717 Berlin                                                                   
                                                                               
E-Mail: datenschutz@atoss.com                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
München, im März 2019                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
ATOSS Software AG                                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Vorstand                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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21.03.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.                       
                                                                               
Medienarchiv unter http://www.dgap.de                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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Sprache:     Deutsch                                                           

Unternehmen: ATOSS Software AG                                                 

             Rosenheimer Str. 141h                                             

             81671 München                                                     

             Deutschland                                                       

Telefon:     +49 89 42771-0                                                    

Fax:         +49 89 42771-100                                                  

E-Mail:      hauptversammlung@atoss.com                                        

Internet:    https://www.atoss.com                                             

ISIN:        DE0005104400                                                      

WKN:         510440                                                            

Börsen:      Auslandsbörse(n) Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), 
             Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart,   
             Tradegate Exchange                                                







                                       

Ende der Mitteilung  DGAP News-Service



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790377  21.03.2019