IRW-PRESS: Aurania Resources: Aurania Resources Ltd. kündigt Finanzierung in Höhe von
4 Mio. Dollar an

NICHT ZUR VERBREITUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN ODER ÜBER US-NACHRICHTENDIENSTE
BESTIMMT

Toronto, Ontario, 18. Juli 2019 - Aurania Resources Ltd. (TSXV: ARU; OTCQB: AUIAF; Frankfurt:
20Q) (Aurania oder das Unternehmen - https://www.commodity-tv.net/c/search_adv/?v=299154) gibt
bekannt, dass ihr Board of Directors eine nicht brokergeführte Privatplatzierung von bis zu
1.481.481 Einheiten (jeweils eine Einheit) zu einem Preis von 2,70 CAD je Einheit für einen
Gesamtbruttoerlös von 4 Mio. CAD (das Emissionsangebot) genehmigt hat, vorbehaltlich des
Erhalts aller zutreffenden behördlichen Genehmigungen.

Jede Einheit wird aus einer Stammaktie des Unternehmens (eine Stammaktie) und einem halben
Stammaktienbezugsschein (ein Aktienbezugsschein) bestehen. Jeder ganze Aktienbezugsschein berechtigt
den Inhaber innerhalb von 18 Monaten nach Abschluss des Angebots zum Erwerb einer Stammaktie zum
Preis von 4,00 CAD. Die Einheiten werden nur mittels einer Privatplatzierung (und ohne Vorlage eines
Emissionsprospekts, wie in OSC Regel 14-501 definiert) angeboten. Der Mindestzeichnungsbetrag liegt
bei 5.000 CAD. Das Emissionsangebot beinhaltet eine Mehrzuteilungsoption, die es Aurania
ermöglicht, bis zu 370.370 zusätzliche Einheiten für einen zusätzlichen
Bruttoerlös von bis zu 1.000.000 CAD auszugeben. Das Angebot steht allen akkreditierten
kanadischen Investoren offen. Darüber hinaus dürfen an der Platzierung in
Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen vier weitere Anlegergruppen teilnehmen:
 
- Bestehende Aktionäre, die keine akkreditierten Investoren sind (nur in Kanada
ansässige Personen);
- US-Bürgern (Abgesehen davon, dass das Angebot akkreditierten Anlegern in den USA zur
Verfügung steht, steht es maximal 35 nicht akkreditierten Anlegern in der Reihenfolge ihres
Eingangs offen).
- Im Ausland ansässige Personen (Personen mit Wohnsitz außerhalb Kanadas und der
USA).
- Familie, Freunde und Geschäftspartner des Managements.

Zusatzinformationen für bestehende Aktionäre
Das Angebot steht der Teilnahme von bestehenden Aktionären der Aurania (bestehende
Aktionäre) offen, die zum Stichtag, 17. Juli 2019 (der Stichtag) in Kanada ansässig sind
und an dem Angebot unter Berufung auf die Ausnahmegenehmigung für bestehende Aktionäre
gemäß den kanadischen Wertpapiergesetzen (die Ausnahmegenehmigung für bestehende
Aktionäre) teilnehmen möchten. Die gesamten Akquisitionskosten eines bestehenden
Aktionärs, der sich auf die Ausnahmegenehmigung für bestehende Aktionäre beruft,
dürfen in den zwölf Monaten unmittelbar vor dem Abschlussdatum des Angebots 15.000 CAD
nicht überschreiten, es sei denn, dieser bestehende Aktionär hat sich von einem
registrierten Wertpapierhändler in der Gerichtsbarkeit des Aktionärs über die Eignung
der Anlage beraten lassen. Der Mindestzeichnungsbetrag für bestehende Aktionäre, die sich
auf die Ausnahmegenehmigung für bestehende Aktionäre berufen, beträgt 5.000 CAD.

Die Teilnahme bestehender Aktionäre an dem Angebot unter Berufung auf die
Ausnahmegenehmigung für bestehende Aktionäre bleibt bis 16.30 Uhr (Ortszeit Toronto) am
16. August 2019 geöffnet, vorbehaltlich eines früheren Annahmeschlusses bei
Überzeichnung des Angebots oder im Falle einer wesentlichen Änderung der Geschäfte
des Unternehmens. Wenn Sie zum Stichtag ein bestehender Aktionär von Aurania sind und am
Angebot teilnehmen möchten, sollten Sie oder Ihr registrierter Wertpapierhändler das
Unternehmen per E-Mail unter carolyn.muir@aurania.com kontaktieren, um eine Kopie des
Zeichnungsvertrags für das Angebot zu erhalten. Anfragen sollten bis spätestens 16.30 Uhr
(Ortszeit Toronto) am 7. August 2019 eingehen.

Zeichnungen von bestehenden Aktionären werden vom Unternehmen in der Reihenfolge ihres
Eingangs angenommen. Falls das Angebot überzeichnet ist, kann es daher vorkommen, dass die
Zeichnung eines Aktionärs vom Unternehmen nicht angenommen wird, obwohl sie innerhalb des
Angebotszeitraums eingeht. Es gibt keinen Mindestangebotsbetrag.

Verwendungszweck der Erlöse
Das Unternehmen beabsichtigt, die Nettoerlöse aus dem Verkauf der Einheiten für die
weitere Exploration im Projekt Lost Cities - Cutucu im Südosten Ecuadors und in der Umgebung zu
verwenden einschließlich der Auswertung der großen Datenpakete, der ersten Bohrungen auf
Goldzielen, der Weiterentwicklung der Kupferziele und allgemeiner Arbeitskapitalzwecke.

Haltefrist
Die im Rahmen des Angebots ausgegebenen Wertpapiere sind an eine Haltefrist von vier Monaten und
einem Tag gebunden, die gemäß den geltenden kanadischen Wertpapiergesetzen am Tag des
Abschlusses des Angebots beginnt. Das Angebot steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die
TSX Venture Exchange.

Das Angebot kann in mehreren Tranchen abgeschlossen werden, wobei die letzte Tranche am oder vor
dem 30. August 2019 erwartet wird, sofern alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen
vorliegen.

Über Aurania
Aurania ist ein junges Explorationsunternehmen, das sich mit der Identifizierung, Bewertung, dem
Erwerb und der Exploration von Mineralgrundstücken beschäftigt, wobei der Schwerpunkt auf
Edelmetallen und Kupfer liegt. Sein Flaggschiff, das Projekt The Lost Cities - Cutucu, befindet sich
im jurassischen metallogenetischen Gürtel in den östlichen Ausläufern der Anden im
Südosten Ecuadors.

Informationen über Aurania und die technischen Berichte erhalten Sie unter www.aurania.com
und www.sedar.com sowie auf Facebook unter https://www.facebook.com/auranialtd/ auf Twitter unter
https://twitter.com/auranialtd und auf LinkedIn unter
https://www.linkedin.com/company/aurania-resources-ltd-. 

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Carolyn Muir
Manager - Corporate & Investor Services
Aurania Resources Ltd.
Tel.: (416) 367-3200
carolyn.muir@aurania.com

Dr. Richard Spencer
President 
Aurania Resources Ltd.
Tel.: (416) 367-3200
richard.spencer@aurania.com

In Europa:
Swiss Resource Capital AG
Jochen Staiger
info@resource-capital.ch
www.resource-capital.ch

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Richtigkeit dieser Pressemitteilung.
 
Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Pressemitteilung kann zukunftsgerichtete Informationen enthalten, die erhebliche bekannte
und unbekannte Risiken und Unsicherheiten beinhalten, von denen die meisten außerhalb der
Kontrolle von Aurania liegen. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten Schätzungen und Aussagen,
die die zukünftigen Pläne, Ziele oder Ziele von Aurania beschreiben, einschließlich
der Worte, dass Aurania oder sein Management einen bestimmten Zustand oder ein bestimmtes Ergebnis
erwartet. Zukunftsgerichtete Aussagen können durch Begriffe wie "glaubt", "erwartet",
"erwartet", "schätzt", "kann", "könnte", "würde", "wird" oder "plant" gekennzeichnet
sein. Da zukunftsgerichtete Aussagen auf Annahmen beruhen und sich auf zukünftige Ereignisse
und Bedingungen beziehen, sind sie naturgemäß mit Risiken und Unsicherheiten verbunden.
Obwohl diese Aussagen auf Informationen basieren, die Aurania derzeit zur Verfügung stehen,
kann Aurania nicht garantieren, dass die tatsächlichen Ergebnisse den Erwartungen des
Managements entsprechen. Risiken, Unsicherheiten und andere Faktoren im Zusammenhang mit
zukunftsgerichteten Informationen können dazu führen, dass die tatsächlichen
Ereignisse, Ergebnisse, Leistungen, Aussichten und Chancen wesentlich von denjenigen abweichen, die
in diesen zukunftsgerichteten Informationen zum Ausdruck gebracht oder impliziert werden.
Vorausschauende Informationen in dieser Pressemitteilung umfassen unter anderem die Ziele, Ziele
oder Zukunftspläne von Aurania, Aussagen, Explorationsergebnisse, potenzielle Mineralisierung,
das Portfolio des Unternehmens, das Treasury, das Managementteam und ein verbessertes
Kapitalmarktprofil, die Schätzung von Bodenschätzen, Explorations- und
Minenentwicklungspläne, den Zeitpunkt der Aufnahme der Geschäftstätigkeit und
Schätzungen der Marktbedingungen. Zu den Faktoren, die dazu führen können, dass die
tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von diesen vorausschauenden Informationen abweichen,
gehören unter anderem die fehlende Identifizierung von Bodenschätzen, die fehlende
Umwandlung von geschätzten Bodenschätzen in Reserven, die Unfähigkeit, eine
Machbarkeitsstudie abzuschließen, die eine Produktionsentscheidung empfiehlt, der
vorläufige Charakter der metallurgischen Testergebnisse, Verzögerungen bei der Erlangung
oder das Fehlen der erforderlichen behördlichen, behördlichen, umweltbezogenen oder
sonstigen Projektgenehmigungen sowie politische Risiken, Unfähigkeit, die Pflicht zur Aufnahme
indigener Völker zu erfüllen, Unsicherheiten hinsichtlich der Verfügbarkeit und der
Kosten der künftig erforderlichen Finanzierung, Veränderungen an den Aktienmärkten,
Inflation, Wechselkursschwankungen, Schwankungen der Rohstoffpreise, Verzögerungen bei der
Entwicklung von Projekten, Kapital- und Betriebskosten, die erheblich von den Schätzungen und
den anderen Risiken der Mineralexplorations- und Erschließungsindustrie abweichen, sowie die
Risiken, die in den auf SEDAR eingereichten öffentlichen Dokumenten Auranias beschrieben sind.
Obwohl Aurania der Ansicht ist, dass die Annahmen und Faktoren, die bei der Erstellung der
zukunftsgerichteten Informationen in dieser Pressemitteilung verwendet werden, angemessen sind,
sollte man sich nicht auf solche Informationen verlassen, die nur zum Zeitpunkt dieser
Pressemitteilung gelten, und es kann nicht garantiert werden, dass solche Ereignisse in den
angegebenen Zeiträumen oder überhaupt eintreten werden. Aurania lehnt jede Absicht oder
Verpflichtung ab, zukunftsgerichtete Informationen zu aktualisieren, oder zu revidieren, sei es
aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen, die nicht
gesetzlich vorgeschrieben sind.

Diese Pressemeldung stellt kein Verkaufsangebot bzw. kein Vermittlungsangebot zum Kauf der
Wertpapiere in den Vereinigten Staaten dar und die Aktien dürfen in keinem Staat verkauft
werden, in dem ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Kauf rechtswidrig
wäre. Die Wertpapiere wurden bzw. werden nicht unter dem United States Securities Act von 1933
in der geltenden Fassung (der 1933 Act) oder unter anderen einzelstaatlichen Wertpapiergesetzen
registriert und dürfen weder in den Vereinigten Staaten noch an oder zugunsten von US-Personen
abgegeben bzw. verkauft werden, sofern keine Registrierung nach dem 1933 Act und den geltenden
einzelstaatlichen Wertpapiergesetzen erfolgt bzw. keine entsprechende Ausnahmegenehmigung von dieser
Registrierungsverpflichtung besteht.

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