DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Aurubis AG / 1. Zwischenmeldung
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 2 und 3 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 - 1. Zwischenmeldung

23.03.2020 / 15:18
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Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 2 und 3 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 - 1. Zwischenmeldung

 

Die Aurubis AG hat den durch Bekanntmachung vom 18. März 2020 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 eingeleiteten Aktienrückkauf am 19. März 2020 begonnen.

Im Zeitraum vom 19. März 2020 bis zum 20. März 2020 wurden insgesamt 138.029 Aktien (ISIN DE0006766504) zurückerworben.

Der Rückkauf erfolgte über den XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse unter Führung eines Kreditinstituts, das seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig von der Aurubis AG getroffen hat.

Im Zeitraum vom 19. März 2020 bis zum 20. März 2020 betrugen die Gesamtzahl der zurückgekauften Aktien, der gewichtete Durchschnittskurs sowie das aggregierte Volumen jeweils pro Tag:

Datum Gesamtzahl zurückgekaufter Aktien Gewichteter Durchschnittskurs
(EUR)
Aggregiertes Volumen (EUR)
19.03.2020 67.769 ? 33,0885 ? 2.242.374,56
20.03.2020 70.260 ? 33,4464 ? 2.349.944,06
       
Gesamt 138.029 ? 33,26745 ? 4.592.318,62
 

Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 19. März 2020 bis einschließlich 20. März 2020 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 138.029 Aktien.

Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Internetseite der Aurubis AG unter der Rubrik Investor Relations veröffentlicht (www.aurubis.com).

Hamburg, im März 2020

Aurubis AG

Der Vorstand



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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Aurubis AG
Hovestrasse 50
20539 Hamburg
Deutschland
Internet: www.aurubis.com

 
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