Baumot Group AG: Fahrverbote für Euro-6-Diesel drohen ab 2021

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Baumot Group AG: Fahrverbote für Euro-6-Diesel drohen ab 2021

17.12.2018 / 12:16
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Baumot Group: Fahrverbote für Euro-6-Diesel drohen ab 2021

- Gericht der Europäischen Union bewertet Lockerung der Euro-6-Grenzwerte
als rechtswidrig: Fahrverbote auch für Euro 6-Diesel-Pkw schon ab 2021
möglich

- Zukünftig sind auch in anderen Europäischen Ländern Dieselfahrverbote
möglich

- Regelungen für Hardware-Nachrüstung sollen noch dieses Jahr vorliegen,
Start der Umrüstung dann wie geplant 2019

Königswinter, 17. Dezember 2018 - Die Baumot Group AG (WKN A2DAM1), Anbieter
im Bereich der Abgasnachbehandlung, informiert über das Urteil des Gerichts
der Europäischen Union in der vergangenen Woche anlässlich einer Klage der
Städte Paris, Brüssel und Madrid. Laut der Entscheidung ist die Verordnung
der EU-Kommission mit höheren Emissionswerten für Euro-6-Diesel nicht
gesetzeskonform. Der Beschluss der Kommission aus dem Jahr 2016 sah vor,
dass Euro-6-Diesel-Pkw unter realen Bedingungen statt den vorgeschriebenen
80 mg Stickstoffdioxid je Kilometer für eine Übergangszeit 168 mg und danach
120 mg ausstoßen dürften. In Folge des ergangenen Urteils müssen alle
Euro-6-Fahrzeuge nach einer Übergangszeit von 14 Monate den Grenzwert von 80
mg unter realen Bedingungen einhalten. Laut Gericht sei die Kommission über
die Befugnisse der EU-Exekutive hinausgegangen und habe zudem andere Gesetze
der Europäischen Union verletzt.

Marcus Hausser, Vorstand der Baumot Group, kommentiert: "Wir begrüßen, dass
das Gericht der Europäischen Union den hohen Stellenwert für Umwelt- und
Gesundheitsschutz in Europa unterstreicht und die Abmilderung der Grenzwerte
unterbindet. Bei der Entwicklung unseres Hardware-Nachrüstsystems für
Diesel-Pkw, das die NOx-Emissionen auch unter realen Bedingungen um mehr als
90 Prozent reduziert, haben wir uns von Anfang an an den vorgeschriebenen 80
Milligramm orientiert. Ein vom ADAC durchgeführter Test hat sogar gezeigt,
dass mit dem BNOx System nachgerüstete Fahrzeuge den Grenzwert
unterschreiten und somit mögliche Fahrverbote vermieden werden können. "

Die Kriterien für die Hardware-Nachrüstung sollen noch in diesem Jahr
festgelegt werden. Dies sicherte Verkehrsminister Andreas Scheuer nach einem
persönlichen Gespräch mit Jürgen Karpinski, dem Präsidenten des
Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK), fest zu. Der
ZDK-Präsident wies zudem darauf hin, dass er Signale von vielen Händlern
erhalten habe, dass diese bereit seien, auch eigene Mittel für die
Hardware-Nachrüstung von Bestandsfahrzeugen aufzubringen. Auch die
ZDK-Spitzenvertreter begrüßen laut Verbandsmitteilung die
Hardware-Nachrüstung als Teil des Konzepts für saubere Luft in den Städten.

Über die Baumot Group AG:

Die Baumot Group AG ist ein führender Anbieter im Bereich der
Abgasnachbehandlung. Diese Produkte und Dienstleistungen setzt Baumot
branchenübergreifend in den Geschäftsfeldern OEM (Erstausrüstung), Retrofit
(Nachrüstung) und Aftermarket (Ersatzteile) ein. Zu den Branchen zählen
insbesondere On-Road (z.B. Pkw, Lkw sowie Busse) und Off-Road (z.B.
Baumaschinen, landwirtschaftliche Maschinen oder stationäre Anlagen).

Weitere Informationen zum Unternehmen finden Sie auf der
Unternehmenswebseite unter folgendem Link: www.baumot.de

Die Aktie der Baumot Group AG notiert im Basic Board der Frankfurter
Wertpapierbörse.

Kontakt:
cometis AG
Claudius Krause
Unter den Eichen 7
65195 Wiesbaden
Tel: +49 (0)611 - 20 585 5 - 28
Fax: +49 (0)611 - 20 585 5 - 66
E-Mail: krause@cometis.de


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   E-Mail:         IR@baumot.de
   Internet:       ir.baumot.de
   ISIN:           DE000A2G8Y89
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   Börsen:         Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Basic
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