Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die staatliche Agentur für Lebensmittelsicherheit ANSES einen Fehler begangen habe, als sie dem Produkt im März 2017 die Zulassung erteilte. Auch wenn Glyphosat von der Europäischen Union freigegeben sei, hätten wissenschaftliche Studie und Tierversuche gezeigt, dass Roundup Pro 360 aufgrund seiner Zusammensetzung giftiger als Glyphosat sei. Das Produkt sei möglicherweise krebserregend für Menschen und schädige die Umwelt.

Bayer halte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Lyon für falsch, erklärte der Dax-Konzern. Die Entscheidung werde nun analysiert, rechtliche Optionen geprüft. Von der staatlichen Agentur ANSES war zunächst keine Stellungnahme erhältlich.

Da es nur um die Zulassung dieses einen speziellen Produkts gehe, dürften die Auswirkungen für Bayer marginal sein, urteilten die Analysten von Bernstein. Die Bayer-Aktie schloss am Dienstag 0,3 Prozent im Plus.

Glyphosat wurde von Monsanto entwickelt und von den Amerikanern und nun auch von Bayer unter dem Markennamen Roundup vertrieben. Das Herbizid wird aber auch von anderen Firmen hergestellt, da das Patent seit Jahren abgelaufen ist. Bayer sieht sich wegen des Unkrautvernichters in den USA mit rund 9300 Klägern konfrontiert, da Glyphosat im Verdacht steht, krebserregend zu sein. Bayer hat immer wieder beteuert, dass Glyphosat bei sachgemäßer Anwendung sicher sei und sich dabei auf mehr als 800 wissenschaftliche Studien berufen. Die EU-Kommission hatte Ende 2017 die Zulassung von Glyphosat um fünf Jahre verlängert.