WASHINGTON (awp international) - Trotz der Aufhebung der Zulassung für bestimmte umstrittene Unkrautvernichter von Bayer und BASF mit dem Wirkstoff Dicamba dürfen US-Landwirte vorrätige Mittel noch bis Ende Juli nutzen. Das teilte die US-Umweltschutzbehörde EPA am Montag (Ortszeit) in Washington mit. Damit verschafft die EPA den Landwirten zu Beginn der Wachstumssaison etwa von Soja und Baumwolle mehr Zeit, unerwünschte Unkräuter zu bekämpfen, die etwa gegen Glyphosat resistent sind.

Eigentlich hatte ein US-Gericht eine 2018 durch die EPA verlängerte Zulassung bestimmter Dicamba-Produkte Anfang Juni aufgehoben. Die Entscheidung betrifft damit neben dem auf Dicamba basierten Unkrautvernichter XtendiMax von Bayer auch Engenia von BASF sowie FeXapan von dem US-Konzern Corteva. Die Unternehmen dürfen die Produkte mittlerweile in den USA nicht mehr verkaufen. Bayer und BASF prüfen Schritte gegen die Gerichtsentscheidung.

Über mögliche finanzielle Auswirkungen lasse sich nichts sagen, hatte es von einem Bayer-Sprecher mit Blick auf Aufhebung der Zulassung geheissen. Analysten hatten den potenziellen wirtschaftlichen Schaden als überschaubar bezeichnet, auch weil die Zulassung der vom Verbot betroffenen Dicamba-Variante ohnehin im Dezember 2020 endet und aktuell ein Zulassungsverfahren für die folgenden Jahre läuft. Bayer hofft auf eine Zulassungsentscheidung im Herbst.

Hintergrund des Verbots ist, dass die betroffene Variante des Herbizids nach Einschätzung von Experten auf Nachbarfelder verweht werden kann. Dort kann das Mittel Nutzpflanzen schädigen, die nicht gegen Dicamba resistent sind. Wegen der Schäden auf Nachbarfeldern fordern zahlreiche Bauern Schadenersatz.

Erst im Februar 2020 hatte eine US-Jury Bayer und BASF in einem solchen Rechtsstreit zu millionenschwerem Schadenersatz verurteilt. Insgesamt sollen die beiden Unternehmen einem Pfirsichbauern aus Missouri 265 Millionen US-Dollar (235 Mio Euro) zahlen. Er beschuldigt die Konzerne, dass er durch den Einsatz von Dicamba auf benachbarten Feldern Ernteverluste erlitten habe, da Teile des Unkrautvernichters auf seine Plantagen geweht worden seien. Sowohl Bayer als auch BASF kündigten Rechtsmittel gegen das Urteil an./mis/stw/fba