ST. LOUIS (awp international) - Der Chemiekonzern BASF kann sich etwas Hoffnung machen, im ersten Prozess um Ernteschäden durch den Unkrautvernichter Dicamba glimpflicher davonzukommen. Ein Richter stimmte der Anhörung von Argumenten der Anwälte zu. Diesen zufolge könne BASF im ersten, gemeinsam mit Bayer verlorenen Dicamba-Prozess nicht für sogenannten Strafschadenersatz herangezogen werden, wie aus Gerichtsunterlagen vom Donnerstag (Ortszeit) hervorgeht.

So hatte eine Geschworenenjury einem Pfirsich-Bauern aus Missouri vor einer Woche 265 Millionen US-Dollar (245 Mio Euro) Schadenersatz im Zusammenhang mit angeblich durch Dicamba verursachten Ernteschäden zugesprochen. Allerdings sind davon nur 15 Millionen Dollar für die Schäden. 250 Millionen Dollar sind sogenannter Strafschadenersatz, der im US-Recht in bestimmen Fällen verhängt werden kann.

Der Landwirt Bill Bader beschuldigt Bayer und BASF, dass er durch den Einsatz von Dicamba auf benachbarten Feldern Ernteverluste erlitten habe, da Teile des Unkrautvernichters auf seine Plantagen geweht worden sein sollen. Wie der durch die Jury zugesprochene Schadenersatz unter den Unternehmen aufgeteilt wird, blieb zunächst offen. BASF als auch Bayer, das den Dicamba-Hersteller Monsanto 2018 übernommen hatte, hatten umgehend Rechtsmittel gegen das Urteil angekündigt.

Die Anwälte der Unternehmen hatten im Prozess argumentiert, die Pfirsich-Felder hätten bereits vor 2015 gelitten und führten Wetterbedingungen wie Hagel und späten Frost für die Schäden an. Beide Unternehmen argumentierten zudem, dass die aktuelle Variante von Dicamba nicht verwehen könne, wenn sie korrekt angewendet werde./mis/nas/men