(Im ersten Satz des zweiten Absatzes wird präzisiert, dass es um den Anteil des Strafschadenersatzes geht.)

OAKLAND (dpa-AFX) - Der Pharma- und Agrarchemiekonzern Bayer kann in einem weiteren Prozess um Krebsrisiken glyphosathaltiger Unkrautvernichter mit einer Senkung der Strafe rechnen. Ein Gericht in Oakland teilte am Donnerstag (Ortszeit) mit, dass die insgesamt rund 2 Milliarden US-Dollar (1,8 Mrd Euro), die eine Geschworenen-Jury dem Rentnerpaar Alva und Alberta Pilliod zugesprochen hatte über den verfassungsrechtlich angemessenen Rahmen hinausgehe.

Der Anteil des Strafschadenersatzes soll nach Einschätzung des Gerichts auf maximal das Vierfache des eigentlichen Schadenersatzes von 50 Millionen Dollar reduziert werden. Das wären dann maximal 250 Millionen Dollar. Für diesen Freitag ist eine Anhörung angesetzt, in der sich die beiden Streitparteien nochmals zu dem vorläufigen Urteil äußern können.

Die Reduzierung des Schadenersatzes wäre ein Schritt in die richtige Richtung, schrieb ein Bayer-Sprecher in einer EMail. Bayer werde jedoch die endgültige Entscheidung des Gerichts abwarten und dann eine detailliertere Stellungnahme abgeben.

Erst zu Wochenbeginn hatte ein Richter in einem anderen Glyphosat-Prozess die von Geschworenen geforderte Strafe deutlich reduziert. Auch er hielt den Anteil des sogenannten Strafschadenersatzes für zu hoch. Dieser existiert im deutschen so nicht. Im US-Recht als Zusatzsanktion bei besonders schweren Entschädigungsfällen verhängt. Bayer kündigte in diesem Verfahren bereits an, in Berufung zu gehen./mis/nas