MAINZ (dpa-AFX) - Das Verwaltungsgericht Mainz hat der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt aufgetragen, ihren Luftreinhalteplan nachzubessern. Im Kern geht es darum, den Plan um ein Konzept für mögliche Diesel-Fahrverbote zu ergänzen. Am (heutigen) Dienstag (16.30 Uhr) wird dieses Konzept im Rathaus dem städtischen Umweltausschuss vorgestellt. Beschließen will der Stadtrat die Fortschreibung des Luftreinhalteplanes 2016-2020 am Dienstag kommender Woche (18. Dezember).

Das Verwaltungsgericht Mainz hatte nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe wegen überschrittener Messwerte für Stickstoffdioxid Ende Oktober entschieden, dass in Mainz bis zum 1. April 2019 ein neuer Luftreinhalteplan in Kraft sein muss. Falls der Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Schnitt der ersten sechs Monaten 2019 nicht eingehalten wird, muss die Stadt spätestens ab dem 1. September 2019 Verkehrsverbote für ältere Dieselfahrzeuge umsetzen. Mainz hatte das Urteil akzeptiert und auf Rechtsmittel verzichtet. Die Kommune argumentiert, bei geringfügiger Überschreitung des Grenzwertes könne gegebenenfalls auf Verbote verzichtet werden, wenn ebenso effektive andere Maßnahmen zum Einsatz kommen.

In einer Beschlussvorlage zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans ist von einem dreistufigen Fahrverbot die Rede - je nach Entwicklung der Schadstoffwerte. Das sieht zunächst ein Verbot für Diesel mit der Abgasnorm Euro 4 und schlechter für das Bleichenviertel in der Innenstadt vor, wo sich die Messstation mit den höchsten Schadstoffwerten befindet. In einem zweiten Schritt würde das Verbot dort auch auf Fahrzeuge mit der Norm 5 ausgeweitet, in einem dritten könnte eine größere Innenstadtzone für alle Diesel mit der Norm 5 oder schlechter tabu werden./chs/DP/zb