Einberufung zur Hauptversammlung am 16.05.2019 in München, Deutschland mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der    
Einberufung zur Hauptversammlung                                               
Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 16.05.2019 in München, Deutschland mit dem Ziel der        
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG                                       
                                                                               
21.03.2019 / 15:03                                                             
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP                         
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Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft München Einladung zur gesonderten  
Versammlung der Vorzugsaktionäre                                               
                                                                               
Wir laden die Vorzugsaktionäre hiermit ein zu der gesonderten Versammlung der  
Vorzugsaktionäre der Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft mit dem Sitz  
in München                                                                     
am Donnerstag, 16. Mai 2019, in der Olympiahalle im Olympiapark,               
Coubertinplatz, 80809 München.                                                 
                                                                               
Die gesonderte Versammlung der Vorzugsaktionäre findet im Anschluss an die     
ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft statt, frühestens jedoch um 13.00
Uhr. Der Beginn der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre kann sich je  
nach Dauer der vorangehenden Hauptversammlung verzögern. Die vorangehende      
Hauptversammlung findet am 16. Mai 2019 ab 10.00 Uhr statt.                    
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
I. Tagesordnung                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
1. Bekanntgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 16. Mai 2019 über die  
Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2019 (Vorzugsaktien ohne Stimmrecht)      
unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre und eine          
diesbezügliche Satzungsänderung                                                
                                                                               
Das in § 4 Ziffer 5 der Satzung für das Mitarbeiteraktienprogramm              
vorgesehene Genehmigte Kapital 2014 ist bis zum 14. Mai 2019 befristet. Um     
der Gesellschaft die Flexibilität zu erhalten, die für die Fortführung des     
Mitarbeiteraktienprogramms benötigten Vorzugsaktien ohne Stimmrecht            
weiterhin aus genehmigtem Kapital bereitstellen zu können, schlagen Vorstand   
und Aufsichtsrat der Hauptversammlung unter Punkt 7 der Tagesordnung           
folgenden Beschluss vor:                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
7.1 Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der     
Zeit bis zum 15. Mai 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu           
insgesamt                                                                      
5.000.000 EUR gegen Bareinlagen durch Ausgabe neuer Vorzugsaktien ohne         
Stimmrecht, die den bisher ausgegebenen Vorzugsaktien ohne Stimmrecht          
gleichstehen, zu erhöhen. Die Ermächtigung kann auch mehrmals in Teilen        
ausgenutzt werden.                                                             
                                                                               
Das Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeschlossen. Die neuen Aktien dürfen     
nur zur Begebung von Mitarbeiteraktien an Personen verwendet werden, die in    
einem Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen     
Unternehmen stehen. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des           
Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der     
Aktienausgabe festzulegen.                                                     
                                                                               
7.2 § 4 Ziffer 5 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:        
'5. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der      
Zeit bis zum 15. Mai 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu           
insgesamt 5.000.000 EUR gegen Bareinlagen durch Ausgabe neuer Vorzugsaktien    
ohne Stimmrecht, die den bisher ausgegebenen Vorzugsaktien ohne Stimmrecht     
gleichstehen, zu erhöhen. Die Ermächtigung kann auch mehrmals in Teilen        
ausgenutzt werden.                                                             
                                                                               
Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Die neuen Aktien dürfen      
nur zur Begebung von Mitarbeiteraktien an Personen verwendet werden, die in    
einem Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen     
Unternehmen stehen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des            
Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der     
Aktienausgabe festzulegen (Genehmigtes Kapital 2019).'                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
2. Sonderbeschluss der Vorzugsaktionäre über die Zustimmung zu dem Beschluss   
der Hauptversammlung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2019        
(Vorzugsaktien ohne Stimmrecht) unter Ausschluss des gesetzlichen              
Bezugsrechts der Aktionäre und eine diesbezügliche Satzungsänderung gemäß      
dem unter Punkt 1 dieser Tagesordnung bekannt gegebenen Beschluss der          
Hauptversammlung                                                               
                                                                               
Zur Wirksamkeit des unter Punkt 1 dieser Tagesordnung bekannt gegebenen        
Beschlusses der Hauptversammlung ist die Zustimmung der Vorzugsaktionäre       
durch Sonderbeschluss erforderlich.                                            
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem unter Punkt 1 dieser               
Tagesordnung bekannt gegebenen Beschluss der Hauptversammlung vom 16. Mai      
2019 zuzustimmen.                                                              
                                                                               
Bericht des Vorstands zu Punkt 2 der Tagesordnung                              
                                                                               
Das vorgeschlagene genehmigte Kapital soll es dem Vorstand ermöglichen, den    
Mitarbeitern im Rahmen des Mitarbeiteraktienprogramms Vorzugsaktien ohne       
Stimmrecht anzubieten, ohne dazu einen Aktienrückkauf durchführen zu müssen.   
Der Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre auf die neuen Vorzugsaktien      
ist erforderlich, um diese auf die Mitarbeiter übertragen zu können.           
                                                                               
Mitarbeiteraktien sind bei BMW bereits seit dem Jahr 1989 ein bewährtes        
Instrument, um die Arbeitnehmer am Unternehmenserfolg zu beteiligen und        
dadurch ihre Bindung an das Unternehmen zu fördern.                            
                                                                               
Das Mitarbeiteraktienprogramm richtet sich derzeit an Arbeitnehmer der         
Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft und ihrer inländischen             
einhundertprozentigen Konzerngesellschaften, soweit die jeweiligen             
Konzerngesellschaften entscheiden, an diesem Programm teilzunehmen. Im         
Rahmen des Programms können die Mitarbeiter in der Regel einmal jährlich in    
einem Zeitraum von wenigen Wochen eine bestimmte Anzahl Vorzugsaktien ohne     
Stimmrecht mit einem angemessenen Abschlag gegenüber dem dann aktuellen        
Börsenpreis entgeltlich erwerben. Dabei wird mit den Mitarbeitern in der       
Regel eine mehrjährige Veräußerungsbeschränkung (Haltefrist) vereinbart.       
                                                                               
Wie zuletzt im Jahr 2014 wird ein Erhöhungsbetrag von bis zu 5.000.000 EUR     
anteiligem Grundkapital vorgeschlagen. Dies sind weniger als 1 % des           
Grundkapitals. Dieser Betrag deckt den für die Dauer der Ermächtigung des      
Vorstands - also den Zeitraum von fünf Jahren - zu erwartenden maximalen       
Bedarf an Mitarbeiteraktien im Rahmen des Mitarbeiteraktienprogramms ab.       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
II. Weitere Angaben                                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung          
                                                                               
Im Zeitpunkt der Einberufung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft         
658.122.100 EUR und ist eingeteilt in 658.122.100 Aktien im Nennbetrag von     
jeweils 1 EUR, und zwar in 601.995.196 Stammaktien, die in der gesonderten     
Versammlung der Vorzugsaktionäre kein Stimmrecht vermitteln, und 56.126.904    
Vorzugsaktien, die in der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre         
56.126.904 Stimmen gewähren. Das Stimmrecht jeder Aktie entspricht ihrem       
Nennbetrag. Je 1 EUR Nennbetrag des bei der Abstimmung vertretenen             
stimmberechtigten Grundkapitals gewährt eine Stimme. In der gesonderten        
Versammlung der Vorzugsaktionäre sind nur Vorzugsaktionäre stimmberechtigt.    
                                                                               
2. Voraussetzungen für die Teilnahme an der gesonderten Versammlung der        
Vorzugsaktionäre und die Ausübung des Stimmrechts                              
                                                                               
Zur Teilnahme an der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre und zur      
Ausübung des Stimmrechts, in Person oder durch einen Bevollmächtigten, sind    
nur diejenigen Vorzugsaktionäre berechtigt, die sich vor der gesonderten       
Versammlung der Vorzugsaktionäre in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder    
englischer Sprache angemeldet haben.                                           
                                                                               
Die Vorzugsaktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme      
und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Hierzu ist ein in Textform (§   
126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis des         
Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erforderlich. Der Nachweis    
hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der gesonderten Versammlung          
(Nachweisstichtag), d.h. auf den 25. April 2019, 00.00, Uhr zu beziehen.       
Maßgeblich für die Berechtigung zur Teilnahme und zur Ausübung des             
Stimmrechts ist somit der Aktienbesitz zu diesem Stichtag; im Verhältnis zur   
Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der gesonderten Versammlung der         
Vorzugsaktionäre und für die Ausübung des Stimmrechts als Vorzugsaktionär      
nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht      
hat.                                                                           
                                                                               
Wie die Anmeldung muss auch der Nachweis des Anteilsbesitzes der               
Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 9. Mai 2019 unter folgender         
Adresse zugehen:                                                               
                                                                               
Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft                                    
c/o Computershare Operations Center                                            
80249 München                                                                  
Telefax: +49 89 30903-74675                                                    
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de                                         
                                                                               
Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur gesonderten Versammlung der         
Vorzugsaktionäre nicht blockiert, d.h. über sie kann auch nach erfolgter       
Anmeldung unverändert verfügt werden.                                          
                                                                               
Üblicherweise übernehmen die depotführenden Institute die Anmeldung und        
übermitteln den Nachweis des Anteilsbesitzes für ihre Kunden, nachdem die      
Kunden eine Eintrittskarte für die Aktionärsversammlungen bestellt haben.      
Die Vorzugsaktionäre werden daher gebeten, sich möglichst frühzeitig an ihr    
jeweiliges depotführendes Institut zu wenden und eine Eintrittskarte zu        
bestellen.                                                                     
                                                                               
3. Vollmachten; Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts durch               
Bevollmächtigte                                                                
                                                                               
Vorzugsaktionäre, die nicht persönlich an der gesonderten Versammlung der      
Vorzugsaktionäre teilnehmen und/oder ihr Stimmrecht nicht persönlich ausüben   
möchten, können sich bei der Ausübung ihrer Rechte auch durch                  
Bevollmächtigte, z. B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung,      
vertreten lassen. Voraussetzung für die Ausübung des Stimmrechts durch         
Bevollmächtigte ist die form- und fristgerechte Anmeldung zur gesonderten      
Versammlung der Vorzugsaktionäre.                                              
                                                                               
Die Erteilung von Vollmachten, ihr Widerruf und der Nachweis der               
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform oder         
können elektronisch erfolgen und übermittelt werden, indem die unter           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.bmwgroup.com/ir/proxyvoting                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
bereitgestellte Anwendung genutzt wird.                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und diesen durch das Aktiengesetz      
gleichgestellte Personen und Institutionen können                              
im Rahmen der für sie bestehenden aktiengesetzlichen Sonderregelung (§ 135     
AktG) abweichende Anforderungen an die ihnen zu                                
erteilenden Vollmachten vorsehen. Diese Anforderungen können bei dem jeweils   
zu Bevollmächtigenden erfragt werden.                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Darüber hinaus bietet die Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft ihren    
Vorzugsaktionären an, sich bei der Ausübung des                                
Stimmrechts durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene              
Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Soweit Vorzugsaktionäre              
die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen,       
müssen sie diesen in jedem Fall Weisungen für die                              
Ausübung des Stimmrechts erteilen. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht      
ungültig. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft                            
sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten                
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter können im Vorfeld                      
der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre unter Verwendung der von      
der Gesellschaft dafür vorgesehenen Vollmachtsformulare                        
erteilt werden. Vorzugsaktionäre erhalten diese Vollmachtsformulare mit der    
Eintrittskarte. Die ausgefüllten Vollmachtsformulare                           
müssen in diesem Fall spätestens bis zum Ablauf des 14. Mai 2019 bei der       
Gesellschaft unter der folgenden Adresse eingegangen                           
sein:                                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft                                    
                                                                               
c/o Computershare Operations Center                                            
                                                                               
80249 München                                                                  
                                                                               
Telefax: +49 89 30903-74675                                                    
                                                                               
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Möglichkeit, den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen         
Stimmrechtsvertretern Vollmachten und Weisungen zu                             
erteilen, besteht auch elektronisch über das Internet, indem die dafür unter   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.bmwgroup.com/ir/proxyvoting                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
bereitgestellte Anwendung gemäß dem von der Gesellschaft vorgesehenen          
Verfahren benutzt wird. Diese Anwendung steht bis zum                          
16. Mai 2019 um 10.00 Uhr zur Verfügung.                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Vor und während der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre ist die       
Erteilung von Vollmachten mit Weisungen an die von                             
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bis zum Beginn der             
Abstimmung unter Verwendung des mit der Eintrittskarte                         
übersandten Vollmachtsformulars möglich.                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
4. Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl                  
                                                                               
Vorzugsaktionäre können ihre Stimmen, ohne an der gesonderten Versammlung      
teilzunehmen, auch schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation       
abgeben (Briefwahl). Voraussetzung für die Ausübung des Stimmrechts durch      
Briefwahl ist die form- und fristgerechte Anmeldung zur gesonderten            
Versammlung der Vorzugsaktionäre.                                              
                                                                               
Für die schriftliche Briefwahl steht den Vorzugsaktionären das mit der         
Eintrittskarte zugesandte Formular zur Verfügung. Die schriftlichen            
Stimmabgaben müssen spätestens bis zum Ablauf des 14. Mai 2019 bei der         
Gesellschaft unter der folgenden Adresse eingegangen sein:                     
                                                                               
Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft                                    
c/o Computershare Operations Center                                            
80249 München                                                                  
Telefax: +49 89 30903-74675                                                    
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de                                         
                                                                               
Eine Stimmabgabe durch Briefwahl ist auch auf elektronischem Weg möglich,      
indem die dafür unter                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.bmwgroup.com/ir/proxyvoting                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
bereitgestellte Anwendung nach dem von der Gesellschaft vorgesehenen           
Verfahren benutzt wird. Diese Anwendung steht bis zum                          
16. Mai 2019 um 10.00 Uhr zur Verfügung.                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
5. Ergänzungsverlangen                                                         
                                                                               
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals,      
den zehnten Teil der Anteile, aus denen bei der Abstimmung über den            
Sonderbeschluss das Stimmrecht ausgeübt werden kann, oder den anteiligen       
Betrag des Grundkapitals von 500.000 EUR (dies entspricht 500.000 Aktien im    
Nennbetrag von 1 EUR) erreichen, können gemäß §§ 138, 122 Abs. 2 AktG          
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht   
werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine                  
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand      
der Gesellschaft zu richten. Es wird darum gebeten, die folgende Anschrift     
zu verwenden:                                                                  
                                                                               
Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft                                    
Der Vorstand                                                                   
Postanschrift: 80788 München                                                   
Hausanschrift: Petuelring 130, 80809 München                                   
                                                                               
Das Verlangen muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung,    
d.h. spätestens bis zum Ablauf des 15. April 2019 zugegangen sein.             
                                                                               
6. Gegenanträge                                                                
                                                                               
Jeder Vorzugsaktionär hat das Recht, in der gesonderten Versammlung            
Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat    
zu bestimmten Tagesordnungspunkten zu stellen. Wenn Gegenanträge im Vorfeld    
übermittelt werden, sind sie ausschließlich zu richten an:                     
                                                                               
Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft                                    
Abt. FF-2                                                                      
Postanschrift: 80788 München                                                   
Telefax: +49 89 382-11793                                                      
E-Mail: hv@bmw.de                                                              
                                                                               
Mindestens 14 Tage vor der Versammlung (d.h. spätestens bis zum Ablauf des     
1. Mai 2019) unter dieser Adresse eingegangene Gegenanträge werden - soweit    
sie den anderen Aktionären zugänglich zu machen sind - bei Nachweis der        
Aktionärseigenschaft unverzüglich im Internet unter                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.bmwgroup.com                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
über den Verweis (Link) 'Hauptversammlung' veröffentlicht.                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
7. Auskunftsrecht                                                              
                                                                               
Gemäß §§ 138, 131 Abs. 1 AktG ist jedem Vorzugsaktionär auf Verlangen in der   
gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre vom Vorstand Auskunft über        
Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen           
Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage    
des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu       
geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der     
Tagesordnung erforderlich ist.                                                 
                                                                               
8. Veröffentlichungen auf der Internetseite; ergänzende Informationen          
                                                                               
Die Einberufung der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre, die          
zugänglich zu machenden Unterlagen und Informationen, weitergehende            
Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 138, 122 Abs. 2, 126 Abs.   
1 und 131 Abs. 1 AktG stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.bmwgroup.com                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
über den Verweis (Link) 'Hauptversammlung' zur Verfügung. Dort werden nach     
der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre                               
auch die festgestellten Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Nähere Einzelheiten zur Teilnahme an der gesonderten Versammlung der           
Vorzugsaktionäre und zur Stimmrechtsausübung, auch durch                       
Briefwahl, zur Vollmachts- und Weisungserteilung sowie Vollmachts- und         
Briefwahlformulare erhalten die Vorzugsaktionäre mit                           
der Eintrittskarte zugesandt.                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
9. Hinweise zum Datenschutz                                                    
                                                                               
Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang   
mit der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre finden Sie im Internet    
unter                                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.bmwgroup.com                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
über den Verweis (Link) 'Hauptversammlung'.                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
München, 21. März 2019                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Vorstand                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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21.03.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.                       
                                                                               
Medienarchiv unter http://www.dgap.de                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
------------------------------------------------------------                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               



Sprache:     Deutsch                                                           

Unternehmen: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft                       

             Dostlerstraße 3                                                   

             80809 München                                                     

             Deutschland                                                       

Telefon:     +49 89 38249423                                                   

E-Mail:      hv@bmw.de                                                         

Internet:    http://www.bmwgroup.com                                           

ISIN:        DE0005190003, DE0005190037                                        

WKN:         519000, 519003                                                    

Börsen:      Auslandsbörse(n) Regulierter Markt in Frankfurt am Main (Prime    
             Standard), München, Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg,   
             Hannover, Stuttgart, Tradegate Exchange                           







                                       

Ende der Mitteilung  DGAP News-Service



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790383  21.03.2019