STUTTGART (awp international) - Im Verfahren um die erste Musterfeststellungsklage in Deutschland hat das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart Zweifel an der Begründung geäussert. In dem Verfahren geht es um Autokredit-Verträge der Mercedes-Benz-Bank. Das Gericht habe festgestellt, dass die fraglichen Widerrufsregeln in den Bankverträgen nicht zu beanstanden seien, sagte eine Sprecherin des OLG am Freitag am Rande der Verhandlung. Offen bleibt zudem die Frage, ob die Klage überhaupt zulässig ist.

Ein strittiger Punkt ist, ob der klagende Verein genug Mitglieder für eine Musterfeststellungsklage hat und ob diese etwa als Rechtsanwälte nicht eigene Interessen verfolgen. Der Klage der Schutzgemeinschaft für Bankkunden haben sich laut dem Bundesamt für Justiz rund 680 Fahrzeugbesitzer angeschlossen.

Die Kläger wollen erreichen, dass die Widerrufsregeln in den Bankverträgen für unzulässig erklärt werden und damit auch die Fristen hinfällig sind. Dann, so hoffen sie, könnten sie das Geschäft auch nach Jahren noch rückgängig machen und ihre Autos einfach zurückgeben - nicht nur, aber insbesondere inzwischen ungeliebte Diesel. Die Bank selbst hält die Klauseln in ihren Verträgen für korrekt und die Klage für unbegründet. Eine Entscheidung will das Gericht am 20. März fällen./ang/eni/DP/mis