MÜNSTER (dpa-AFX) - Im Streit um mögliche Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in Nordrhein-Westfalen will das Oberverwaltungsgericht des Landes am Mittwoch (10.30 Uhr) in Münster ein erstes Urteil sprechen. Betroffen von einem möglichen Fahrverbot ist die Stadt Aachen. Wie in den anderen 13 Fällen in NRW hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) auf die Fortschreibung der Luftreinhaltepläne der zuständigen Bezirksregierungen geklagt.

Ziel sind Maßnahmen, damit die Grenzwerte für Stickstoffdioxid so schnell wie möglich eingehalten werden. Seit Jahren gibt die EU 40 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresmittel vor. Dieser Wert wird von einigen Städten in Nordrhein-Westfalen zum Teil deutlich überschritten. Umstritten ist dabei, ob Fahrverbote für Dieselfahrzeuge angeordnet werden müssen. Ein Urteil will das OVG im Anschluss an die mündliche Verhandlung verkünden.

In NRW sind zahlreiche Klagen der DUH anhängig. Betroffen sind unter anderen Bielefeld, Bochum, Dortmund, Düsseldorf und Essen. Im September folgt dann eine Verhandlung zu möglichen Fahrverboten in Köln. Die Landespolitik schaut gespannt nach Münster. NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) hat nach Angaben einer Gerichtssprecherin ihr Kommen angekündigt. Das OVG will wegweisende Hinweise für die anderen betroffenen Städte mit dem ersten Urteil verknüpfen./lic/DP/zb