STUTTGART (dpa-AFX) - Mehrere Diesel-Besitzer sind vor Gericht mit ihren Eilanträgen gegen das Fahrverbot in Stuttgart gescheitert. Sie hatten erreichen wollen, dass das Verbot für Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 4 und schlechter in der Stuttgarter Umweltzone für unrechtmäßig erklärt wird und sie weiter mit ihren Autos in der Stadt fahren dürfen. Das Verwaltungsgericht lehnte die Anträge jedoch ab, wie ein Sprecher am Freitag mitteilte. Nach Ansicht der Kammer fehle es weder an einer Rechtsgrundlage für das Verbot, noch seien die aufgestellten Schilder oder die Grenzwerte und die Standorte der Messstellen ein Problem.

Zwar ließen die Eilverfahren keine abschließende Prüfung zu, es sei aber in jedem Fall nicht unzumutbar für die Betroffenen, wenn sie sich an das Verbot halten müssten, entschieden die Richter und verwiesen auch auf die zahlreichen Ausnahmeregelungen (Az. 17 K 1831/19, 17 K 2011/19, 17 K 2027/19, 17 K 2037/19, 17 K 2038/19, 17 K 2041/19, 17 K 2049/19, 17 K 2050/19, 17 K 2064/19).

Der Geschäftsführer der Kfz-Innung Stuttgart, Christian Reher, bedauerte die Ablehnung der Eilanträge. Die Innung unterstützt mehrere Betroffene, die sich gegen das Fahrverbot wehren. Man werde nun prüfen, ob man gegen die Entscheidungen vorgehe und zusammen mit den Betroffenen vor den Verwaltungsgerichtshof ziehe. Die Feststellung des Gerichts, dass keine abschließende Prüfung möglich gewesen sei, zeige, dass noch alle Optionen offen seien, hieß es weiter.

Im Fall eines Stuttgarter Autohauses, das auch von der Innung unterstützt wird, hat das Gericht noch nicht entschieden, weil Unterlagen fehlten. Den Antrag der Deutschen Umwelthilfe, diesem Verfahren beizutreten, lehnten die Richter allerdings ab. Sie hätten keinen Grund für eine Beteiligung erkennen können./eni/DP/fba