Hauptversammlung am 25.04.2018 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Beiersdorf Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung      
Beiersdorf Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.04.2018 in 
Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG                                   
                                                                                                    
01.03.2018 / 15:05                                                                                  
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP                                              
- ein Service der EQS Group AG.                                                                     
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.                                      
                                                                                                    
                                                                                                    
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Beiersdorf Aktiengesellschaft Hamburg Wertpapier-Kennnummer 520000                                  
ISIN DE0005200000                                                                                   
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der                                            
am Mittwoch, dem 25. April 2018, um 10.30 Uhr (Einlass ab 9.30 Uhr)                                 
in der Hamburg Messe, Halle A3 (Eingang West, Zufahrt über Lagerstraße; postalische Anschrift:      
Messeplatz 1, 20357 Hamburg)                                                                        
stattfindenden                                                                                      
ordentlichen Hauptversammlung                                                                       
eingeladen.                                                                                         
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
Tagesordnung                                                                                        
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                  
                                                                                                  
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Beiersdorf Aktiengesellschaft und des           
gebilligten                                                                                         
Konzernabschlusses mit dem zusammengefassten Bericht über die Lage der Beiersdorf Aktiengesellschaft
und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2017, dem Bericht des Aufsichtsrats sowie dem erläuternden   
Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 HGB                       
                                                                                                    
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Beiersdorf                  
Aktiengesellschaft und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2017 gemäß §§ 172, 173 AktG am 22.
Februar 2018 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die  
Hauptversammlung entfällt daher.                                                                    
                                                                                                    
Der festgestellte Jahresabschluss der Beiersdorf Aktiengesellschaft und der gebilligte              
Konzernabschluss mit dem zusammengefassten Bericht über die Lage der Beiersdorf Aktiengesellschaft  
und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2017, der Bericht des Aufsichtsrats sowie der erläuternde    
Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 HGB sind der              
Hauptversammlung, auch ohne dass es einer Beschlussfassung durch diese bedarf, zugänglich zu machen.
Die vorstehenden Unterlagen sind über die Internetseite der Gesellschaft unter                      
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                  
                                                                                                  
www.Beiersdorf.de/Hauptversammlung                                                                  
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                  
                                                                                                  
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
zugänglich. Abschriften dieser Unterlagen werden den Aktionären auf Anfrage auch kostenlos und      
unverzüglich zugesandt. Sie                                                                         
werden auch auf der Hauptversammlung zugänglich sein.                                               
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns                                           
                                                                                                    
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in Höhe von       
176.400.000,00 Euro wie folgt zu verwenden:                                                         
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                  
                                                                                                  
* Ausschüttung einer 158.773.288,80                                                                 
Dividende von 0,70 EUR EUR                                                                          
je                                                                                                  
dividendenberechtigter                                                                              
Stückaktie                                                                                          
(226.818.984                                                                                        
dividendenberechtigte                                                                               
Stückaktien)                                                                                        
                                                                                                    
* Einstellung in andere 17.626.711,20                                                               
Gewinnrücklagen EUR                                                                                 
                                                                                                    
____________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    
                                                                                                    
Bilanzgewinn   176.400.000,00                                                                       
EUR                                                                                                 
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                  
                                                                                                  
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
Bei den angegebenen Beträgen für die Gesamtdividende und für die Einstellung in andere              
Gewinnrücklagen sind die zum Zeitpunkt                                                              
des Gewinnverwendungsvorschlags dividendenberechtigten Aktien berücksichtigt. Die von der           
Gesellschaft gehaltenen eigenen                                                                     
Aktien sind gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt.                                            
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
Sollte die Anzahl der eigenen Aktien, die von der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Beschlussfassung   
der Hauptversammlung über                                                                           
die Verwendung des Bilanzgewinns gehalten werden, größer oder kleiner sein als zum Zeitpunkt des    
Gewinnverwendungsvorschlags, vermindert bzw. erhöht sich der insgesamt an die Aktionäre             
auszuschüttende Betrag um den Dividendenteilbetrag, der auf die                                     
Differenz an Aktien entfällt. Der in die anderen Gewinnrücklagen einzustellende Betrag verändert    
sich gegenläufig um den gleichen                                                                    
Betrag. Die auszuschüttende Dividende je dividendenberechtigter Stückaktie bleibt hingegen          
unverändert. Der Hauptversammlung                                                                   
wird gegebenenfalls ein entsprechend modifizierter Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung     
unterbreitet werden.                                                                                
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
Der Dividendenanspruch der Aktionäre ist gemäß § 58 Absatz 4 AktG am dritten auf den                
Hauptversammlungsbeschluss folgenden                                                                
Geschäftstag fällig. Die Dividende ist demnach am 30. April 2018 fällig.                            
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands                                
                                                                                                    
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des       
Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.                                               
                                                                                                    
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats                            
                                                                                                    
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des       
Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.                                           
                                                                                                    
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 sowie des Prüfers für die prüferische       
Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2018                                  
                                                                                                    
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die Ernst & Young GmbH      
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer für die Beiersdorf                  
Aktiengesellschaft und den Beiersdorf Konzern für das Geschäftsjahr 2018 sowie zum Prüfer für eine  
etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen.   
                                                                                                    
6. Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat                                                                
                                                                                                    
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG i.V.m. § 7 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 
MitbestG sowie nach § 11 Absatz 1 der Satzung der Beiersdorf Aktiengesellschaft aus zwölf           
Mitgliedern zusammen, von denen sechs Mitglieder durch die Hauptversammlung und sechs Mitglieder von
den Arbeitnehmern zu wählen sind. Die Wahlen zum Aufsichtsrat werden als Einzelwahl durchgeführt.   
                                                                                                    
Für den Aufsichtsrat ist nach § 96 Absatz 2 Satz 1 AktG bei Wahlen zur Besetzung einzelner oder     
mehrerer Sitze im Aufsichtsrat der gesetzliche Mindestanteil von jeweils 30 % an Frauen und Männern 
zu berücksichtigen. Nach der Gesamterfüllung gemäß § 96 Absatz 2 Satz 2 AktG würde dies bedeuten,   
dass insgesamt mindestens vier Sitze im Aufsichtsrat jeweils von Frauen und Männern besetzt sein    
müssen. Die Seite der Anteilseigner des Aufsichtsrats hat der Gesamterfüllung gemäß § 96 Absatz 2   
Satz 3 AktG am 8. Dezember 2017 widersprochen. Damit müssen auf der Seite der Anteilseigner         
mindestens zwei Sitze jeweils von Frauen und Männern besetzt sein, um das Mindestanteilsgebot nach §
96 Absatz 2 Satz 1 AktG zu erfüllen. Der Aufsichtsrat besteht derzeit insgesamt aus drei Frauen und 
neun Männern; zwei Frauen (Frau Hong Chow und Frau Dr. Dr. Christine Martel) gehören dabei der      
Anteilseignerseite an.                                                                              
                                                                                                    
Herr Frédéric Pflanz hat sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung am 25.
April 2018 niedergelegt. Als Nachfolger von Herrn Pflanz soll nunmehr Herr Martin Hansson zum       
Mitglied des Aufsichtsrats gewählt werden. Gemäß § 11 Absatz 3 der Satzung erfolgt die Wahl eines   
Aufsichtsratsmitglieds, das anstelle eines vorzeitig ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds gewählt 
wird, nur für die restliche Amtszeit des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds. Da die Amtszeit von
Herrn Pflanz mit Beendigung derjenigen Hauptversammlung geendet hätte, die über die Entlastung für  
das Geschäftsjahr 2018 beschließt, soll auch die Amtszeit von Herrn Hansson zu diesem Zeitpunkt     
enden.                                                                                              
                                                                                                    
Der Aufsichtsrat schlägt deshalb in Übereinstimmung mit § 11 Absatz 3 der Satzung vor, mit Wirkung  
ab der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 25. April 2018 für die Zeit bis zur          
Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 beschließt, als 
Aufsichtsratsmitglied der Anteilseigner                                                             
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                  
                                                                                                  
a) Herrn Martin Hansson                                                                             
Hamburg                                                                                             
Mitglied des Vorstands der maxingvest ag, Hamburg                                                   
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                  
                                                                                                  
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen.                                                     
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
Herr Hansson ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten deutscher Unternehmen:
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                  
                                                                                                  
- Tchibo GmbH, Hamburg                                                                              
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                  
                                                                                                  
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
Er ist nicht Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von                   
Wirtschaftsunternehmen.                                                                             
                                                                                                    
                                                                                                    
Der Aufsichtsrat schlägt für den Fall der Wahl von Herrn Hansson gemäß vorstehendem Abschnitt a)    
ferner vor, gemäß § 11 Absatz                                                                       
4 Satz 1 und Satz 3 der Satzung                                                                     
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                  
                                                                                                  
b) Frau Beatrice Dreyfus                                                                            
Frankfurt am Main                                                                                   
Fondsmanagerin bei der Novum Capital Management GmbH & Co. KG, Frankfurt am                         
Main                                                                                                
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                  
                                                                                                  
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
als Ersatzmitglied für Herrn Hansson für die Dauer seiner Amtszeit zu wählen.                       
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
Frau Dreyfus ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten deutscher Unternehmen:
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                  
                                                                                                  
- Stylepark AG, Frankfurt am Main                                                                   
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                  
                                                                                                  
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
Sie ist nicht Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von                  
Wirtschaftsunternehmen.                                                                             
                                                                                                    
                                                                                                    
Unabhängig hiervon bleibt Frau Dreyfus gemäß § 11 Absatz 5 Satz 2 der Satzung Ersatzmitglied für die
weiteren Aufsichtsratsmitglieder,                                                                   
für die sie gewählt wurde.                                                                          
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
Die vorgenannten Vorschläge stützen sich auf die Empfehlungen des Nominierungsausschusses,          
berücksichtigen die vom Aufsichtsrat                                                                
für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und streben die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat       
erarbeiteten Kompetenzprofils                                                                       
für das Gesamtgremium an. Zudem genügen die Wahlvorschläge dem Mindestanteilsgebot zur Besetzung der
Sitze im Aufsichtsrat                                                                               
mit Frauen und Männern nach § 96 Absatz 2 Satz 1 AktG.                                              
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht keiner der vorgenannten Kandidaten in einer persönlichen  
oder geschäftlichen Beziehung                                                                       
zu der Gesellschaft oder ihren Konzernunternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem          
wesentlich an der Gesellschaft                                                                      
beteiligten Aktionär, die nach Einschätzung des Aufsichtsrats im Sinne der Ziffer 5.4.1 Absatz 7 des
Deutschen Corporate Governance                                                                      
Kodex für die Wahlentscheidung als maßgebend anzusehen wäre. Vorsorglich legt der Aufsichtsrat      
jedoch mit Blick auf Ziffer                                                                         
5.4.1 Absatz 6 und Absatz 7 des Deutschen Corporate Governance Kodex folgende Beziehungen offen:    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
Herr Martin Hansson ist Mitglied des Vorstands der maxingvest ag, die mittelbar bzw. unmittelbar die
Mehrheit der Aktien der                                                                             
Beiersdorf Aktiengesellschaft hält.                                                                 
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
Weitere Informationen zu den Kandidaten, insbesondere Lebensläufe, finden Sie im Anhang dieser      
Einladung.                                                                                          
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
7. Beschlussfassung über die Anpassung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats;              
Satzungsänderung                                                                                    
                                                                                                    
Zukünftig soll die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder der Beiersdorf Aktiengesellschaft keine    
variablen Vergütungskomponenten mehr enthalten, sondern ausschließlich aus festen                   
Vergütungsbestandteilen bestehen. Eine Umstellung auf eine feste Aufsichtsratsvergütung entspricht  
der allgemeinen Entwicklung insbesondere der im DAX notierten Unternehmen. Nach Auffassung der      
Gesellschaft ist eine angemessene feste Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder besser geeignet, der  
unabhängigen Beratungs- und Kontrollfunktion des Aufsichtsrats Rechnung zu tragen.                  
                                                                                                    
Die Abschaffung der variablen Vergütungskomponente macht es zur Wahrung des bisherigen              
Vergütungsniveaus erforderlich, die Festvergütung von derzeit 40.000,00 Euro auf 85.000,00 Euro zu  
erhöhen. Die zusätzliche Vergütung für die Mitgliedschaft in den Ausschüssen des Aufsichtsrats      
beträgt weiterhin 20.000,00 Euro; der Vorsitzende eines Ausschusses des Aufsichtsrats soll zukünftig
das Zweieinhalbfache der Vergütung eines Ausschussmitglieds erhalten. Wegen der herausgehobenen     
Stellung, der erhöhten Sitzungsfrequenz und der Komplexität der Arbeit des Prüfungsausschusses soll 
für die Mitgliedschaft bzw. den Vorsitz in diesem Ausschuss das Doppelte der üblichen               
Ausschussvergütung gezahlt werden.                                                                  
                                                                                                    
Daneben wird vorgeschlagen, die Regelungen über das Sitzungsgeld klarstellend zu erweitern.         
                                                                                                    
Die Gesellschaft geht davon aus, dass die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder trotz der           
vorgeschlagenen strukturellen Anpassungen der Höhe nach im Wesentlichen unverändert bleibt.         
                                                                                                    
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:                                   
                                                                                                    
§ 15 der Satzung wird mit Wirkung ab dem 1. Juli 2018 wie folgt neu gefasst:                        
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                  
                                                                                                  
  '§ 15 - Vergütung                                                                                 
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                  
                                                                                                  
(1) Ein Mitglied des Aufsichtsrats erhält für jedes volle Geschäftsjahr eine                        
Vergütung von 85.000,- Euro. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das                           
Zweieinhalbfache und sein Stellvertreter im Sinne des § 12 Abs. 1 S. 1 der                          
Satzung das Eineinhalbfache dieses Betrags.                                                         
                                                                                                    
(2) Zusätzlich erhält ein Mitglied eines Aufsichtsratsausschusses für jedes                         
volle Geschäftsjahr eine Vergütung von 20.000,- Euro, im Fall des                                   
Prüfungsausschusses das Doppelte dieses Betrags. Der Vorsitzende eines                              
Ausschusses erhält das Zweieinhalbfache der Vergütung eines                                         
Ausschussmitglieds. Die Mitgliedschaft bzw. der Vorsitz in dem nach § 27                            
Abs. 3 MitbestG gebildeten Ausschuss und im Nominierungsausschuss wird                              
nicht gesondert vergütet.                                                                           
                                                                                                    
(3) Wenn ein Mitglied des Aufsichtsrats zur gleichen Zeit mehrere Ämter im                          
Sinne der vorstehenden Absätze innehat, erhält es nur die Vergütung für das                         
am höchsten vergütete Amt.                                                                          
                                                                                                    
(4) Für die Teilnahme an einer Sitzung des Aufsichtsrats erhält ein                                 
Aufsichtsratsmitglied ein Sitzungsgeld in Höhe von 1.000,- Euro.                                    
Entsprechendes gilt für die Teilnahme an Sitzungen eines Ausschusses. Als                           
Teilnahme an einer Sitzung gilt auch die Teilnahme an einer telefonisch                             
oder per Videokonferenz abgehaltenen Sitzung bzw. die Sitzungsteilnahme per                         
Telefon- oder Videokonferenz.                                                                       
                                                                                                    
(5) Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres                        
dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss angehört haben, erhalten eine                                 
entsprechend zeitanteilige Vergütung. Außerdem erhalten die Mitglieder des                          
Aufsichtsrats Ersatz der in Ausübung ihres Amtes getätigten angemessenen                            
Auslagen sowie die auf ihre Vergütungen und Auslagen zu entrichtende                                
Mehrwertsteuer, soweit die Gesellschaft zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.'                         
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                  
                                                                                                  
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                  
                                                                                                  
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                  
                                                                                                  
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
Teilnahme an der Hauptversammlung                                                                   
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt 
in 252.000.000 auf den                                                                              
Inhaber lautende Stückaktien, von denen jede Aktie eine Stimme gewährt. Die Gesamtzahl der          
Stimmrechte beträgt daher zum Zeitpunkt                                                             
der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 252.000.000. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt  
der Einberufung der Hauptversammlung                                                                
25.181.016 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Stimmrechte zu.                                  
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
Teilnahmeberechtigung durch Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes                              
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 18 der Satzung   
der Gesellschaft in ihrer                                                                           
derzeit gültigen Fassung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der   
nachfolgend genannten Adresse                                                                       
anmelden und eine in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellte           
Bescheinigung des depotführenden                                                                    
Instituts über ihren Anteilsbesitz an die nachfolgende Adresse übermitteln:                         
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
Beiersdorf Aktiengesellschaft                                                                       
                                                                                                    
c/o HV AG                                                                                           
                                                                                                    
Jakob-Oswald-Straße 22                                                                              
                                                                                                    
92289 Ursensollen                                                                                   
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
Telefax: 040 4909-187603                                                                            
                                                                                                    
E-Mail: eintrittskarte@anmeldung-hv.de                                                              
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 4. April 2018 (0.00 Uhr MESZ,         
sogenannter Nachweisstichtag)                                                                       
beziehen und der Gesellschaft zusammen mit der Anmeldung spätestens bis zum Ablauf des 18. April    
2018 (24.00 Uhr MESZ) unter                                                                         
der oben genannten Adresse zugehen.                                                                 
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des  
Stimmrechts als Aktionär                                                                            
nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der      
Umfang des Stimmrechts bemessen                                                                     
sich ausschließlich nach dem nachgewiesenen Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag. Mit dem
Nachweisstichtag ist                                                                                
zwar keine Sperre für die Veräußerung oder den Erwerb von Aktien verbunden, eine Veräußerung oder   
ein Erwerb von Aktien nach                                                                          
dem Nachweisstichtag haben jedoch keine Auswirkungen mehr auf die Berechtigung zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und den                                                                            
Umfang des Stimmrechts. Für die Dividendenberechtigung hat der Nachweisstichtag keine Bedeutung.    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes erhalten die teilnahmeberechtigten
Aktionäre Eintrittskarten,                                                                          
auf denen die Zahl ihrer Stimmen verzeichnet ist. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten   
sicherzustellen, bitten                                                                             
wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises ihres            
Anteilsbesitzes an die Gesellschaft                                                                 
Sorge zu tragen.                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
Stimmabgabe durch Briefwahl                                                                         
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
Die nach Maßgabe der vorstehenden Erläuterungen teilnahmeberechtigten Aktionäre können ihr          
Stimmrecht alternativ im Wege der                                                                   
Briefwahl ausüben, d.h. ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen. Auch im Falle der Briefwahl ist  
eine fristgerechte Anmeldung                                                                        
und Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes, wie vorstehend erläutert, erforderlich. Die     
Briefwahl schließt eine Teilnahme                                                                   
an der Hauptversammlung nicht aus.                                                                  
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
Per Briefwahl abzugebende Stimmen können über das Internet                                          
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
(www.Beiersdorf.de/Hauptversammlung)                                                                
                                                                                                    
                                                                                                    
oder unter Verwendung des hierfür auf den Eintrittskarten vorgesehenen bzw. auf der Internetseite   
der Gesellschaft unter                                                                              
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
www.Beiersdorf.de/Hauptversammlung                                                                  
                                                                                                    
zur Verfügung gestellten Briefwahlformulars abgegeben werden.                                       
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
Die Stimmabgabe mittels Briefwahl über das Internet muss spätestens bis zum Ende der Abstimmung auf 
der Hauptversammlung vollständig                                                                    
erfolgt sein. Bis zu diesem Zeitpunkt ist auch ein Widerruf oder eine Änderung der über das Internet
erfolgten Stimmabgabe                                                                               
möglich. Um die Briefwahl per Internet vornehmen zu können, bedarf es der Eintrittskarte, auf der   
die erforderlichen Login-Daten                                                                      
aufgedruckt sind. Den Zugang erhalten die Aktionäre über die Internetseite der Gesellschaft unter   
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
www.Beiersdorf.de/Hauptversammlung.                                                                 
                                                                                                    
Die mittels des Briefwahlformulars abgegebenen Stimmen müssen bis spätestens zum Ablauf des 23.     
April 2018 (24.00 Uhr MESZ)                                                                         
bei der Gesellschaft unter folgender Adresse eingegangen sein:                                      
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
Beiersdorf Aktiengesellschaft                                                                       
                                                                                                    
Investor Relations (Bf. 86)                                                                         
                                                                                                    
Unnastraße 48                                                                                       
                                                                                                    
20245 Hamburg                                                                                       
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
Telefax: 040 4909-187603                                                                            
                                                                                                    
E-Mail: eintrittskarte@anmeldung-hv.de                                                              
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
Sollte der Aktionär sein Stimmrecht durch Briefwahl fristgemäß sowohl mittels des Briefwahlformulars
als auch über das Internet                                                                          
ausüben, wird unabhängig von den Eingangsdaten ausschließlich die mittels des Briefwahlformulars    
erteilte Stimmabgabe als                                                                            
verbindlich betrachtet. Eine mittels des Briefwahlformulars erteilte Stimmabgabe kann auch nicht    
über das Internet widerrufen                                                                        
oder geändert werden.                                                                               
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
Auch Aktionärsvertreter können sich der Briefwahl bedienen. Insoweit gelten die Vorschriften für die
Stimmrechtsvertretung                                                                               
und Vollmachtserteilung (wie nachstehend jeweils beschrieben, vgl. Abschnitt 'Vollmachtserteilung   
und Stimmrechtsvertretung'),                                                                        
insbesondere auch hinsichtlich des Nachweises der Bevollmächtigung, entsprechend.                   
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
Ausführlichere Informationen zu dem Verfahren der Briefwahl erhalten die Aktionäre nach Anmeldung   
und Übersendung des Nachweises                                                                      
über ihren Anteilsbesitz zusammen mit der Eintrittskarte. Diese Informationen können auch auf der   
Internetseite der Gesellschaft                                                                      
unter                                                                                               
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
www.Beiersdorf.de/Hauptversammlung                                                                  
                                                                                                    
abgerufen werden.                                                                                   
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
Vollmachtserteilung und Stimmrechtsvertretung                                                       
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung von einem Bevollmächtigten, z.B. einem  
Kreditinstitut oder einer                                                                           
Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist eine fristgerechte Anmeldung und      
Übersendung des Nachweises                                                                          
des Anteilsbesitzes in der oben beschriebenen Form erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr   
Widerruf und der Nachweis                                                                           
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform (§ 126b BGB).   
Für die Erteilung der Vollmacht                                                                     
an ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder andere, mit diesen gemäß § 135 Absatz 8 AktG  
bzw. § 135 Absatz 10 i.V.m.                                                                         
§ 125 Absatz 5 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen sehen weder das Gesetz noch die     
Satzung eine besondere Form                                                                         
vor. Gegebenenfalls verlangt das zu bevollmächtigende Kreditinstitut oder die zu bevollmächtigende  
Person oder Institution                                                                             
eine besondere Form der Vollmacht, da diese Stimmrechtsvertreter nach § 135 Absatz 1 Satz 2 AktG die
Vollmacht nachprüfbar                                                                               
festhalten müssen. Etwaige Besonderheiten sind bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen.   
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
Vollmachtserteilung                                                                                 
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
Für die Bevollmächtigung bitten wir unsere Aktionäre, das auf der Eintrittskarte vorgesehene        
Vollmachtsformular oder das auf                                                                     
der Internetseite der Gesellschaft unter                                                            
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
www.Beiersdorf.de/Hauptversammlung                                                                  
                                                                                                    
abrufbare Vollmachtsformular zu verwenden. Ein Vollmachtsformular wird den Aktionären auf Verlangen 
auch von der Gesellschaft                                                                           
übersandt.                                                                                          
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
Der Nachweis einer (gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten) Bevollmächtigung muss am Tag der      
Hauptversammlung an der Einlasskontrolle                                                            
vorgelegt oder der Gesellschaft, eingehend spätestens bis zum Ablauf des 23. April 2018 (24.00 Uhr  
MESZ), an folgende Adresse                                                                          
übermittelt werden:                                                                                 
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
Beiersdorf Aktiengesellschaft                                                                       
                                                                                                    
Investor Relations (Bf. 86)                                                                         
                                                                                                    
Unnastraße 48                                                                                       
                                                                                                    
20245 Hamburg                                                                                       
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
Telefax: 040 4909-187603                                                                            
                                                                                                    
E-Mail: eintrittskarte@anmeldung-hv.de                                                              
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
Stimmrechtsvertretung                                                                               
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären auch in diesem Jahr an, sich durch einen von der           
Gesellschaft bestellten Stimmrechtsvertreter                                                        
nach Maßgabe ihrer Weisungen bei den Abstimmungen vertreten zu lassen. Der Stimmrechtsvertreter ist 
verpflichtet, weisungsgemäß                                                                         
abzustimmen; er wird die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Der von der Gesellschaft  
bestellte Stimmrechtsvertreter                                                                      
wird das Stimmrecht nur zu solchen Punkten der Tagesordnung ausüben, zu denen ihm ausdrückliche und 
eindeutige Weisungen vorliegen.                                                                     
Soweit eine solche ausdrückliche und eindeutige Weisung fehlt, wird sich der Stimmrechtsvertreter   
für den jeweiligen Abstimmungsgegenstand                                                            
der Stimme enthalten.                                                                               
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
Vollmacht und Stimmrechtsweisungen an den von der Gesellschaft bestellten Stimmrechtsvertreter      
können über das Internet                                                                            
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
(www.Beiersdorf.de/Hauptversammlung)                                                                
                                                                                                    
                                                                                                    
oder in Textform unter Verwendung der hierfür auf den Eintrittskarten vorgesehenen bzw. auf der     
Internetseite der Gesellschaft                                                                      
unter                                                                                               
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
www.Beiersdorf.de/Hauptversammlung                                                                  
                                                                                                    
zur Verfügung gestellten und auch in der Hauptversammlung bereitgehaltenen Vollmachts- und          
Weisungsformularen erteilt werden.                                                                  
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
Über das Internet erteilte Vollmachten und Weisungen an den von der Gesellschaft bestellten         
Stimmrechtsvertreter müssen spätestens                                                              
bis zum Ende der Abstimmung auf der Hauptversammlung vollständig erteilt sein. Bis zu diesem        
Zeitpunkt ist auch ein Widerruf                                                                     
der über das Internet erteilten Vollmachten oder eine Änderung über das Internet erteilter Weisungen
möglich. Um das internetbasierte                                                                    
Abstimmungssystem zu nutzen, bedarf es der Eintrittskarte, auf der die erforderlichen Login-Daten   
aufgedruckt sind. Den Zugang                                                                        
erhalten die Aktionäre über die Internetseite der Gesellschaft unter                                
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
www.Beiersdorf.de/Hauptversammlung.                                                                 
                                                                                                    
In Textform mittels der Formulare erteilte Vollmachten und Weisungen an den von der Gesellschaft    
bestellten Stimmrechtsvertreter                                                                     
können der Gesellschaft schon vor der Hauptversammlung an folgende Adresse übermittelt werden:      
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
Beiersdorf Aktiengesellschaft                                                                       
                                                                                                    
Investor Relations (Bf. 86)                                                                         
                                                                                                    
Unnastraße 48                                                                                       
                                                                                                    
20245 Hamburg                                                                                       
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
Telefax: 040 4909-187603                                                                            
                                                                                                    
E-Mail: eintrittskarte@anmeldung-hv.de                                                              
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
In diesem Fall muss das vollständig ausgefüllte Formular aus organisatorischen Gründen spätestens   
bis zum Ablauf des 23. April                                                                        
2018 (24.00 Uhr MESZ) bei der Gesellschaft eingegangen sein.                                        
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
Davon unberührt bleibt die Möglichkeit, den von der Gesellschaft bestellten Stimmrechtsvertreter    
auch noch während der laufenden                                                                     
Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung des von der Gesellschaft   
bestellten Stimmrechtsvertreters                                                                    
ist eine fristgerechte Anmeldung und Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes in der oben     
beschriebenen Form erforderlich.                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
Sollte der Aktionär dem von der Gesellschaft bestellten Stimmrechtsvertreter sowohl in Textform     
mittels der Formulare als                                                                           
auch über das Internet Vollmacht und Weisungen erteilen, werden unabhängig von den Eingangsdaten    
ausschließlich die in Textform                                                                      
erteilten Vollmachten und Weisungen als verbindlich betrachtet. In Textform erteilte Vollmachten und
Weisungen können auch                                                                               
nicht über das Internet widerrufen oder geändert werden.                                            
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
Ausführlichere Informationen zur Erteilung von Vollmacht und Weisungen, auch an den von der         
Gesellschaft bestellten Stimmrechtsvertreter,                                                       
erhalten die Aktionäre nach Anmeldung und Übersendung des Nachweises über ihren Anteilsbesitz       
zusammen mit der Eintrittskarte.                                                                    
Diese Informationen können auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter                        
www.Beiersdorf.de/Hauptversammlung abgerufen werden.                                                
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere dieser    
Personen zurückweisen.                                                                              
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
Rechte der Aktionäre                                                                                
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Absatz 2 AktG                                     
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag 
von 500.000,00 EUR am Grundkapital                                                                  
erreichen (dies entspricht 500.000 Stückaktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die         
Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht                                                             
werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das       
Verlangen ist an den Vorstand                                                                       
der Beiersdorf Aktiengesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft unter der nachstehend        
genannten Adresse spätestens                                                                        
bis zum Ablauf des 25. März 2018 (24.00 Uhr MESZ) zugegangen sein:                                  
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
Beiersdorf Aktiengesellschaft                                                                       
                                                                                                    
Vorstand                                                                                            
                                                                                                    
Unnastraße 48                                                                                       
                                                                                                    
20245 Hamburg                                                                                       
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
Telefax: 040 4909-185000                                                                            
                                                                                                    
E-Mail: Investor.Relations@Beiersdorf.com                                                           
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Absatz 1, 127 AktG                       
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
Gegenanträge im Sinne des § 126 Absatz 1 AktG müssen, wenn sie schon vor der Hauptversammlung von   
der Gesellschaft zugänglich                                                                         
gemacht werden sollen, mit einer Begründung versehen sein und sind an die nachstehend genannte      
Adresse zu richten:                                                                                 
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
Beiersdorf Aktiengesellschaft                                                                       
                                                                                                    
Investor Relations (Bf. 86)                                                                         
                                                                                                    
Unnastraße 48                                                                                       
                                                                                                    
20245 Hamburg                                                                                       
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
Telefax: 040 4909-185000                                                                            
                                                                                                    
E-Mail: Investor.Relations@Beiersdorf.com                                                           
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
Dort müssen sie bis zum Ablauf des 10. April 2018 (24.00 Uhr MESZ) eingehen. Sofern die gesetzlichen
Voraussetzungen gewahrt                                                                             
sind, wird die Gesellschaft die Gegenanträge einschließlich des Namens des Aktionärs und der        
Begründung unverzüglich auf ihrer                                                                   
Internetseite unter                                                                                 
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
www.Beiersdorf.de/Hauptversammlung                                                                  
                                                                                                    
zugänglich machen. Auf der genannten Internetseite werden auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung
zugänglich gemacht.                                                                                 
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
Die vorstehenden Ausführungen gelten entsprechend für Vorschläge eines Aktionärs zur Wahl von       
Abschlussprüfern oder Aufsichtsratsmitgliedern                                                      
nach § 127 AktG sowie für die Zugänglichmachung solcher Vorschläge. Wahlvorschläge von Aktionären   
brauchen jedoch nicht begründet                                                                     
zu werden.                                                                                          
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
Auskunftsrecht nach § 131 Absatz 1 AktG                                                             
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten 
der Gesellschaft zu geben,                                                                          
soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.
Die Auskunftspflicht                                                                                
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem    
verbundenen Unternehmen,                                                                            
soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
Übertragung der Hauptversammlung im Internet                                                        
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
Alle Aktionäre können die Hauptversammlung am 25. April 2018 in unserem internetbasierten           
Abstimmungssystem unter                                                                             
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
www.Beiersdorf.de/Hauptversammlung                                                                  
                                                                                                    
verfolgen. Für den Zugang bedarf es der Eintrittskarte, auf der die erforderlichen Login-Daten      
aufgedruckt sind. Der Bericht                                                                       
des Vorstands steht nach der Hauptversammlung auch für die interessierte Öffentlichkeit unter der   
genannten Webadresse zur                                                                            
Verfügung.                                                                                          
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
Veröffentlichung im Bundesanzeiger und Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft               
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
Diese Einberufung der Hauptversammlung wurde im Bundesanzeiger am 1. März 2018 veröffentlicht. Die  
Einberufung, die zugänglich                                                                         
zu machenden Unterlagen und weitere Informationen, insbesondere weitergehende Erläuterungen zu den  
Rechten der Aktionäre nach                                                                          
§§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 AktG, können auch auf der Internetseite der        
Gesellschaft unter                                                                                  
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
www.Beiersdorf.de/Hauptversammlung                                                                  
                                                                                                    
eingesehen werden.                                                                                  
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
Hamburg, im März 2018                                                                               
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
Beiersdorf Aktiengesellschaft                                                                       
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
Der Vorstand                                                                                        
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
Anhang (zu TOP 6: Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat): Lebensläufe Martin Hansson und Beatrice       
Dreyfus                                                                                             
                                                                                                    
                                                                                                    
Martin Hansson                                                                                      
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
Persönliche Daten                                                                                   
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                  
                                                                                                  
Geburtsjahr: 1975                                                                                   
                                                                                                    
Nationalität: Schwedisch                                                                            
                                                                                                    
Ausgeübter Beruf: Mitglied des Vorstands der maxingvest ag (Deutschland)                            
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                  
                                                                                                  
Beruflicher Werdegang                                                                               
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                  
                                                                                                  
Seit 2017 maxingvest ag, Hamburg (Deutschland)                                                      
Mitglied des Vorstands                                                                              
                                                                                                    
1999 - 2016 IKEA Gruppe                                                                             
                                                                                                    
  2013-2016 Retail and Expansion Manager IKEA Gruppe (CEO                                           
Retail), Vorstand Retail und Expansion (Schweden)                                                   
                                                                                                    
  2012-2014 Regional Retail Manager Region Asia Pacific, IKEA                                       
Gruppe, Regionaler Vorstand Einzelhandel (China)                                                    
                                                                                                    
  2008-2011 Retail Manager (CEO) IKEA UK Ltd, IKEA IE Ltd,                                          
Vorstand Retail (England/UK)                                                                        
                                                                                                    
  2006-2008 Assistenz des IKEA Group President, Andres                                              
Dahlvig/Ingvar Kamprad (Schweden)                                                                   
                                                                                                    
  2004-2006 Store Manager IKEA Nottingham, Filialleiter                                             
(England/UK)                                                                                        
                                                                                                    
  1999-2006 verschiedene Positionen im operativen Geschäft und                                      
im Finanzbereich                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                  
                                                                                                  
Ausbildung                                                                                          
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                  
                                                                                                  
1995-1999 Master in Law, Universität Göteborg (Schweden)                                            
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                  
                                                                                                  
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten                             
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
Mitglied des Aufsichtsrats der Tchibo GmbH, Hamburg (Deutschland)                                   
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien                                                  
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
Keine                                                                                               
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
Wesentliche sonstige Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat bzw. neben dem ausgeübten Beruf      
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
Keine                                                                                               
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
Beatrice Dreyfus                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
Persönliche Daten                                                                                   
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                  
                                                                                                  
Geburtsjahr: 1966                                                                                   
                                                                                                    
Nationalität: Deutsch                                                                               
                                                                                                    
Ausgeübter Beruf: Fondsmanagerin, Novum Capital Management GmbH & Co. KG                            
(Deutschland)                                                                                       
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                  
                                                                                                  
Beruflicher Werdegang                                                                               
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                  
                                                                                                  
Seit 2008 Novum Capital Gruppe, Frankfurt am Main (Deutschland)                                     
Partner/Geschäftsführerin                                                                           
                                                                                                    
2012 - 2013 ES-Plastic GmbH, Hutthurm (Deutschland)                                                 
Geschäftsführerin/CFO                                                                               
                                                                                                    
2004 - 2008 Kuna & Co. KG, Frankfurt am Main (Deutschland)                                          
Senior Advisor/Director                                                                             
                                                                                                    
2004 - 2005 Lazard BV & Lazard Frères, Amsterdam (Niederlande) und Paris                            
(Frankreich) Senior Advisor                                                                         
                                                                                                    
1998 - 2004 Lazard & Co. GmbH, Frankfurt am Main (Deutschland)                                      
Geschäftsführerin                                                                                   
                                                                                                    
1993 - 1998 Arthur Andersen Wirtschafsprüfungsgesellschaft mbH, Frankfurt am                        
Main (Deutschland)                                                                                  
Steuerberater/Wirtschaftsprüfer                                                                     
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                  
                                                                                                  
Ausbildung                                                                                          
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                  
                                                                                                  
1998 Wirtschaftsprüferexamen                                                                        
                                                                                                    
1997 Steuerberaterexamen                                                                            
                                                                                                    
1988 - 1993 Studium der Betriebswirtschaftslehre, European Business School,                         
Oestrich-Winkel (Deutschland)/London (Vereinigtes Königreich)/Paris                                 
(Frankreich)                                                                                        
                                                                                                    
1986 - 1988 Banklehre Commerzbank AG (Deutschland)                                                  
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                  
                                                                                                  
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten                             
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
Stylepark AG, Frankfurt am Main (Deutschland)                                                       
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien                                                  
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
Keine                                                                                               
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
Wesentliche sonstige Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat bzw. neben dem ausgeübten Beruf      
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
Keine                                                                                               
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                  
                                                                                                  
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                  
                                                                                                  
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
                                                                                                    
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01.03.2018 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate            
News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.                                                      
                                                                                                    
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Sprache:     Deutsch                            

Unternehmen: Beiersdorf Aktiengesellschaft      

             Unnastraße 48                      

             20253 Hamburg                      

             Deutschland                        

E-Mail:      investor.relations@beiersdorf.com  

Internet:    http://www.beiersdorf.de           

ISIN:        DE0005200000                       

WKN:         520000                             

Börsen:      Auslandsbörse(n) Frankfurt, Hamburg







                                       

Ende der Mitteilung  DGAP News-Service



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659505  01.03.2018