Biofrontera AG: Biofrontera AG und Maruho Co., Ltd. schließen Kooperationsvereinbarung
betreffend Markengenerika und beabsichtigen Zusammenarbeit bei Indikationserweiterungen und Vertrieb
von Ameluz(R)

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DGAP-Ad-hoc: Biofrontera AG / Schlagwort(e): Kooperation/Vertrag
Biofrontera AG: Biofrontera AG und Maruho Co., Ltd. schließen
Kooperationsvereinbarung betreffend Markengenerika und beabsichtigen
Zusammenarbeit bei Indikationserweiterungen und Vertrieb von Ameluz(R)

19.03.2019 / 12:42 CET/CEST
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Ad-hoc-Meldung nach Art. 17 MAR

Biofrontera AG und Maruho Co., Ltd. schließen Kooperationsvereinbarung
betreffend Markengenerika und beabsichtigen Zusammenarbeit bei
Indikationserweiterungen und Vertrieb von Ameluz(R)

Leverkusen, 19.03.2019 - Die Biofrontera AG ("Biofrontera") (ISIN:
DE0006046113), hat heute eine Vereinbarung zur Weiterführung der
ausgelaufenen Forschungskooperation mit der Maruho Co., Ltd., Osaka, Japan
("Maruho") im Bereich von Markengenerika (Branded Generics) abgeschlossen.
Maruho ist mit rund 20 % an Biofrontera beteiligt. Im Rahmen der nun
vereinbarten neuen Projektphase, wird Biofrontera die Formulierung eines von
vier in einer früheren Projektphase (Phase 1) gemeinsam untersuchten
Wirkstoffen in Biofronteras Nanoemulsion für klinische Studien vorbereiten.
Nicht Gegenstand der Vereinbarung sind klinische Tests, die gegebenenfalls
im Rahmen einer sich anschließenden Projektphase durchzuführen und
Gegenstand einer weiteren Vereinbarung sein werden, über die sich die
Parteien in Abhängigkeit von den Ergebnissen der neuen Projektphase zu
gegebener Zeit abstimmen werden. Das bei Beginn der neuen Projektphase
bestehende geistige Eigentum wird bei seinem jeweiligen Inhaber verbleiben;
dies gilt insbesondere für Biofronteras Nanoemulsionstechnologie. Neues
geistiges Eigentum und Ergebnisse der neuen Projektphase, einschließlich der
Projektdokumentation, werden beiden Parteien zu gleichen Teilen gehören.
Nach derzeitiger Planung werden im Rahmen der neuen Projektphase
Forschungskosten von bis zu EUR 1,1 Mio. anfallen, die vollständig von
Maruho getragen werden. Sollten die Kosten den derzeit budgetierten und von
Maruho zu tragenden Betrag übersteigen, werden sich die Parteien über das
weitere Vorgehen und die Kostentragung verständigen.

Zudem stehen Maruho und Biofrontera derzeit in Verhandlungen über eine
Kooperation bei der Forschung und Entwicklung von weiteren Indikationen von
Ameluz(R) für die Behandlung von Akne. Maruho und Biofrontera haben hierzu
ebenfalls heute ein - allerdings noch unverbindliches - Eckpunktepapier
unterzeichnet. Derzeit sind eine Proof of Concept-Studie und Maximal Use
Pharmacokinetic-Studie beabsichtigt, deren Kosten von Maruho in einer noch
festzulegenden Höhe getragen werden. Diesen Studien werden gegebenenfalls
die für eine Zulassung weiterer Indikationen im US-amerikanischen Markt
benötigten zusätzlichen klinischen Studien folgen. Nach dem Eckpunktepapier
ist außerdem geplant, dass Biofrontera Maruho eine Lizenz für die
Vermarktung von Ameluz(R) in Teilen Asiens und Ozeaniens einräumen wird,
wobei die Bedingungen noch zu verhandeln sind.

Biofrontera AG, Hemmelrather Weg 201, 51377 Leverkusen
ISIN: DE0006046113
WKN: 604611

Kontakt: Biofrontera AG
Tel.: +49 (0214) 87 63 2 0, Fax.: +49 (0214) 87 63 290
E-mail: ir@biofrontera.com


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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    Biofrontera AG
                   Hemmelrather Weg 201
                   51377 Leverkusen
                   Deutschland
   Telefon:        +49 (0)214 87632 0
   Fax:            +49 (0)214 87632 90
   E-Mail:         ir@biofrontera.com
   Internet:       www.biofrontera.com
   ISIN:           DE0006046113, NASDAQ: BFRA
   WKN:            604611
   Börsen:         Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt (Prime
                   Standard); Freiverkehr in Berlin, Hamburg, München,
                   Stuttgart, Tradegate Exchange; Nasdaq



   Ende der Mitteilung    DGAP News-Service
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