Über 100 Jahre blockierte Millionen fehlen für Energiezukunft

BKW fordert für die Stilllegungs- und Entsorgungsfonds realistische Beitragszahlungen und stellt sich gegen ein Rückerstattungsverbot

Bern, 28. Februar 2019

Die BKW äussert sich in der Vernehmlassung zur Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) gegen eine Senkung der Realrendite der beiden Fonds. Zusätzliche Fondsbeiträge der Kernkraftwerk-Betreiber in Millionenhöhe würden fällig - ohne einen Sicherheitsgewinn, über Jahrzehnte gebunden und ohne Rückerstattung bei Überdeckung der Fonds. Diese Mittel fehlen den Firmen künftig beim Umbau des Schweizer Energiesystems.

Pia Guggenbühl, Head Public Affairs, interviewt BKW CEO Suzanne Thoma zur SEFV-Revision.

«Mit der geplanten SEFV-Revision werden Investitionen in die Energiezukunft der Schweiz verhindert», sagt BKW CEO Suzanne Thoma. «Obwohl die Stilllegungs- und Entsorgungsfonds seit ihrem Bestehen mit einer durchschnittlichen Realrendite von 4.25 beziehungsweise 3.57 Prozent die aktuell geforderte Realrendite von 2 Prozent deutlich übertroffen haben, will der Bundesrat sie nun auf 1.6 Prozent senken. Dies schadet letztlich der Volkswirtschaft.»

Die Betreiber der Schweizer Kernkraftwerke müssten mit einer Senkung der angenommenen Realrendite zusätzliche Mittel in die Fonds einzahlen - ohne einen zusätzlichen Sicherheitsgewinn. Für die BKW wären dies allein für das Kernkraftwerk Mühleberg Mehrbeiträge von rund 100 Millionen Franken. Verschärft wird diese unnötige Anpassung, weil gleichzeitig auch verboten werden soll, überschüssige Fondsmittel zurückzuerstatten - und dies über Jahrzehnte.

Wirkungsvolle Betreibervertretung in den Fondsgremien

Die Mittel im Stilllegungs- und im Entsorgungsfonds gehören den Betreiber der Schweizer Kernanlagen. Diese tragen auch das volle Kostenrisiko für die Stilllegung und Entsorgung. Deshalb ist zentral, dass die Betreiber in den Fondsgremien auch künftig massgeblich vertreten sind.

Die BKW lehnt die in der SEFV-Revision vorgesehene Reduktion der Betreibervertretung ab. Bereits heute sind sie in der 11-köpfigen Verwaltungskommission in der Minderzahl mit fünf Mitgliedern, künftig sollten es nur noch drei Mitglieder sein. Damit entginge den Fondsgremien wertvolles Branchenwissen.

Pauschalen Sicherheitszuschlag von 30 Prozent streichen

Die BKW begrüsst die in der SEFV-Revision vorgesehene Streichung des pauschalen finanziellen Sicherheitszuschlags von 30 Prozent. In der von zehn nationalen und internationalen, unabhängigen Stellen bestätigten Kostenschätzung sind entsprechende Zuschläge für Prognoseungenauigkeiten und Risiken bereits umfassend berücksichtigt. Ein weiterer Zuschlag ist damit hinfällig.

Ein Video-Interview mit BKW CEO Suzanne Thoma zur SEFV-Revision ist unter diesem Link verfügbar.




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