KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) verkündet am Donnerstag (ab 11.00 Uhr) gleich vier Urteile zum VW-Dieselskandal. Die wichtigste Entscheidung betrifft die Frage, ob Volkswagen Klägern auch dann Schadenersatz schuldet, wenn diese ihr Auto erst nach Auffliegen des Abgasbetrugs im Herbst 2015 gekauft haben. Laut VW ist der Ausgang wegweisend für rund 10 000 noch offene Verfahren.

In zwei anderen Fällen geht es darum, ob der Konzern erfolgreichen Klägern zusätzlich zum Schadenersatz auch noch sogenannte Deliktszinsen zahlen muss. Außerdem entscheidet sich, ob Vielfahrer, die die geschätzte Laufleistung ihres Autos überschritten haben, überhaupt noch Geld bekommen. (Az. VI ZR 354/19 u.a.)

Mit diesen Urteilen werden alle zentralen Fragen zu Ansprüchen gegen den Autobauer noch vor der Sommerpause höchstrichterlich geklärt sein. Am 25. Mai hatten die Karlsruher Richter mit ihrem ersten Diesel-Urteil Zehntausenden VW-Klägern den Weg zu Schadenersatz freigemacht./sem/DP/fba