KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) will noch am Dienstag über den Widerruf von Autokreditverträgen in zwei Fällen entscheiden. Zwar betonte der Vorsitzende des für das Bankrecht zuständigen XI. Zivilsenats, Jürgen Ellenberger, in der Verhandlung am Vormittag, dass es nur um kreditrechtliche Fragen und nicht um das Abgasproblem von Dieselautos gehe. Die Entscheidung könnte aber dennoch große Bedeutung für Besitzer älterer Fahrzeuge mit Dieselmotoren haben, die einen Weg suchen, ihre Autos loszuwerden. Die Formulierungen in den Widerrufsbelehrungen, um die es geht, finden sich in vielen Verträgen für Autokredite.

Die beiden Kläger aus Nordrhein-Westfalen bemängeln mehrere Formulierungen in den Widerrufsbelehrungen. Vor dem Oberlandesgericht Köln waren sie aber gegen die BMW Bank und die Ford Bank unterlegen. Es geht um die Frage, ob die 14-tägige Widerrufsfrist mit den Unterschriften unter die Kreditverträge begann oder nicht. Mit einem erfolgreichen späteren Widerruf des Darlehensvertrags wären die Kläger auch nicht mehr an die Kaufverträge für die Autos gebunden. (Az: XI ZR 650/18 und XI ZR 11/19)./moe/DP/edh