teilweise Rückkehr von Stadionbesuchern in der Saison 2020/21 zu ermöglichen

DGAP-News: Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA / Schlagwort(e): Sonstiges        
Bundesliga verabschiedet erste einheitliche Vorgaben, um eine teilweise        
Rückkehr von Stadionbesuchern in der Saison 2020/21 zu ermöglichen             
                                                                               
04.08.2020 / 16:52                                                             
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Die Clubs der Bundesliga und 2. Bundesliga sind am heutigen Dienstag zu einer  
außerordentlichen DFL-Mitgliederversammlung zusammengekommen. Hintergrund war  
der Abstimmungsbedarf zu einem einheitlichen Vorgehen aller Clubs in           
Zusammenhang mit einer möglichen, zunächst teilweisen Rückkehr von             
Stadionbesuchern - sofern eine solche vor dem Hintergrund der Auswirkungen und 
des weiteren Verlaufs der Corona-Pandemie in der Saison 2020/21 umsetzbar sein 
wird. Dabei wurden folgende Beschlüsse gefasst:                                
                                                                               
- Die Proficlubs werden, sofern eine Wiederzulassung von Stadionbesuchern im   
entsprechenden Zeitraum möglich sein wird, bei Spielen der Bundesliga und 2.   
Bundesliga bis Jahresende auf Eintrittskarten für Fans der Gastmannschaften    
zunächst verzichten. Diese Entscheidung soll dazu beitragen, das bundesweite   
Reiseaufkommen von Fans - teilweise in öffentlichen Verkehrsmitteln - zu       
reduzieren und dadurch das potenzielle Infektionsrisiko zu verringern.         
                                                                               
- Ebenfalls auf freiwilliger Basis planen die Clubs der Bundesliga und 2.      
Bundesliga für den Fall der Wiederzulassung von Zuschauern in den Stadien, ihre
Heimspiele bis zum 31. Oktober ohne Stehplatzbesucher durchzuführen, um die    
schrittweise Anpassung der spieltagsbezogenen Abläufe an gänzlich neue         
Anforderungen im Zuschauerbereich zu ermöglichen und auf diesem Wege die       
Kontrolle der Einhaltung von Abstands- und Hygienestandards in den Stadien zu  
erleichtern.                                                                   
                                                                               
- Sollte die Durchführung von Spielen unter Anwesenheit von Stadionbesuchern   
möglich sein, verzichten die Clubs bis zum 31. Oktober darauf, bei ihren       
Heimspielen Alkohol auszuschenken.                                             
                                                                               
- Die Proficlubs verpflichten sich, bei ihren Spielen sicherzustellen, dass im 
Fall von Infektionen die Identität und Kontaktdaten möglicher und eventuell    
betroffener Stadionbesucher ermittelt werden können. Dahinter steht die        
Überlegung, dass die örtlichen Gesundheitsämter nur dann bestehende            
Infektionsketten früh und effektiv unterbrechen können, wenn sie die           
entsprechenden Personen zügig ermitteln und kontaktieren können.               
                                                                               
Die genaue Ausgestaltung der zunächst bis zum 31.10. bzw. 31.12.2020           
vereinbarten Regelung liegt weiterhin im Verantwortungsbereich der einzelnen   
Clubs, die dazu konkrete Maßnahmen in ihren standort-individuellen Konzepten   
aufzunehmen haben.                                                             
                                                                               
Dortmund, den 04. August 2020                                                  
                                                                               
Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA                                              
Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH                                       
                                                                               
                                                                               
Kontakt:                                                                       
Dr. Robin Steden                                                               
Syndikusrechtsanwalt / Investor Relations                                      
                                                                               
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04.08.2020 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt  
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Sprache:     Deutsch                                                           

Unternehmen: Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA                                 

             Rheinlanddamm 207 - 209                                           

             44137 Dortmund                                                    

             Deutschland                                                       

Telefon:     0231/ 90 20 - 2746                                                

Fax:         0231/ 90 20 - 852746                                              

E-Mail:      aktie@bvb.de                                                      

Internet:    www.bvb.de/aktie // www.aktie.bvb.de                              

ISIN:        DE0005493092                                                      

WKN:         549309                                                            

Indizes:     SDAX                                                              

Börsen:      Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in   
             Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart,        
             Tradegate Exchange                                                

EQS News ID: 1109609                                                           







                                       

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1109609  04.08.2020