teilweise Rückkehr von Stadionbesuchern in der Saison 2020/21 zu ermöglichen
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Bundesliga verabschiedet erste einheitliche Vorgaben, um eine teilweise
Rückkehr von Stadionbesuchern in der Saison 2020/21 zu ermöglichen
04.08.2020 / 16:52
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Die Clubs der Bundesliga und 2. Bundesliga sind am heutigen Dienstag zu einer
außerordentlichen DFL-Mitgliederversammlung zusammengekommen. Hintergrund war
der Abstimmungsbedarf zu einem einheitlichen Vorgehen aller Clubs in
Zusammenhang mit einer möglichen, zunächst teilweisen Rückkehr von
Stadionbesuchern - sofern eine solche vor dem Hintergrund der Auswirkungen und
des weiteren Verlaufs der Corona-Pandemie in der Saison 2020/21 umsetzbar sein
wird. Dabei wurden folgende Beschlüsse gefasst:
- Die Proficlubs werden, sofern eine Wiederzulassung von Stadionbesuchern im
entsprechenden Zeitraum möglich sein wird, bei Spielen der Bundesliga und 2.
Bundesliga bis Jahresende auf Eintrittskarten für Fans der Gastmannschaften
zunächst verzichten. Diese Entscheidung soll dazu beitragen, das bundesweite
Reiseaufkommen von Fans - teilweise in öffentlichen Verkehrsmitteln - zu
reduzieren und dadurch das potenzielle Infektionsrisiko zu verringern.
- Ebenfalls auf freiwilliger Basis planen die Clubs der Bundesliga und 2.
Bundesliga für den Fall der Wiederzulassung von Zuschauern in den Stadien, ihre
Heimspiele bis zum 31. Oktober ohne Stehplatzbesucher durchzuführen, um die
schrittweise Anpassung der spieltagsbezogenen Abläufe an gänzlich neue
Anforderungen im Zuschauerbereich zu ermöglichen und auf diesem Wege die
Kontrolle der Einhaltung von Abstands- und Hygienestandards in den Stadien zu
erleichtern.
- Sollte die Durchführung von Spielen unter Anwesenheit von Stadionbesuchern
möglich sein, verzichten die Clubs bis zum 31. Oktober darauf, bei ihren
Heimspielen Alkohol auszuschenken.
- Die Proficlubs verpflichten sich, bei ihren Spielen sicherzustellen, dass im
Fall von Infektionen die Identität und Kontaktdaten möglicher und eventuell
betroffener Stadionbesucher ermittelt werden können. Dahinter steht die
Überlegung, dass die örtlichen Gesundheitsämter nur dann bestehende
Infektionsketten früh und effektiv unterbrechen können, wenn sie die
entsprechenden Personen zügig ermitteln und kontaktieren können.
Die genaue Ausgestaltung der zunächst bis zum 31.10. bzw. 31.12.2020
vereinbarten Regelung liegt weiterhin im Verantwortungsbereich der einzelnen
Clubs, die dazu konkrete Maßnahmen in ihren standort-individuellen Konzepten
aufzunehmen haben.
Dortmund, den 04. August 2020
Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA
Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH
Kontakt:
Dr. Robin Steden
Syndikusrechtsanwalt / Investor Relations
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