Radeberger betonte am Dienstag in einer Mitteilung zwar, nicht an Preisabsprachen beteiligt gewesen sein. Doch die finanziellen Risiken eines solchen Verfahrens vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf seien nicht kalkulierbar. "Nach reiflichem Abwägen haben wir daher entschieden, die am 2. April 2014 eingelegten Einsprüche nicht weiter zu verfolgen, auch wenn dies die Inkaufnahme der Zahlung eines hohen Geldbetrages nach sich zieht."

Mihael Pohar, Richter am Düsseldorfer OLG, erklärte, der Senat werde die Rücknahme des Einspruchs prüfen. Würde dem stattgegeben, so wäre der Bußgeldbescheid des Kartellamtes rechtskräftig und müsste bedient werden. Das Verfahren gegen den zweiten Prozessbeteiligten, Carlsberg Deutschland, werde indes am Mittwoch wie geplant beginnen.

Das Bundeskartellamt hatte 2014 mehrere Brauereien, Verbände und Verantwortliche wegen verbotener Preisabsprachen zu Geldbußen von insgesamt 338 Millionen Euro verdonnert. Dem Gericht zufolge entfielen allein auf Radeberger und Carlsberg Bußgelder in Höhe von insgesamt über 222 Millionen Euro. Carlsberg hatte bereits eingeräumt, einen Bußgeldbescheid über 62 Millionen Euro erhalten zu haben.

Die Hauptverhandlung gegen die Erzquell Brauerei, Cölner Hofbräu und Privatbrauerei Gaffel sei abgetrennt worden und soll zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, da die Verfahren regional anders gelagert seien und verschiedene Sachverhalte vorlägen, so das Gericht.