LEUTKIRCH/KARLSRUHE (dpa-AFX) - Seit rund zwei Jahren streiten eine Brauerei und ein Wettbewerbsverband um den Begriff "bekömmlich" in der Bierwerbung - wann der Fall vor den Bundesgerichtshof (BGH) kommt, ist noch nicht absehbar. Die Revision ist immerhin bereits zugelassen, wie eine BGH-Sprecherin sagte. Ein Termin für eine Verhandlung stehe aber nicht fest.

Der Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) aus Berlin hatte 2015 eine einstweilige Verfügung gegen die Brauerei Härle aus Leutkirch (Kreis Ravensburg) erwirkt und dem Unternehmen die Werbung mit dem Begriff untersagt. Brauereichef Gottfried Härle ließ daraufhin das Wort auf seinen Etiketten mit Filzstiften streichen - und legte Berufung ein.

Nach zwei Entscheidungen vor dem Landgericht Ravensburg befasste sich 2016 auch das Oberlandesgericht Stuttgart mit dem Fall. Die Urteile gaben aber jeweils dem Verband recht: Der sieht in dem Begriff "bekömmlich" eine gesundheitsbezogene Angabe, die nach EU-Recht im Zusammenhang mit alkoholischen Getränken nicht erlaubt sei. Aus Sicht der Brauerei ist der Begriff dagegen eine "reine Qualitätsaussage"./kst/DP/zb

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