Baar (awp) - Der Logistikdienstleister Ceva hat ein unaufgefordertes Übernahmeangebot erhalten. Ein nicht namentlich genannter Interessent hat ein Angebot zur Übernahme des Unternehmens zum Preis von 27,75 Franken je Aktie vorgelegt, wie Ceva am Donnerstag mitteilte. Der Ceva-Verwaltungsrat lehnt das Angebot als unzureichend ab.

Der Verwaltungsrat des Unternehmens habe das Angebot geprüft und sei einstimmig zum Schluss gekommen, dass dieses "nicht im besten Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre liege", heisst es in der Mitteilung: "Insbesondere kam der Verwaltungsrat zum Schluss, dass das Angebot die Aussichten von Ceva Logistics als eigenständiges Unternehmen deutlich unterbewertet", so Ceva.

Ceva Logistics habe zusammen mit dem Hauptaktionär, der französischen Logistikgruppe CMA CGM, als strategischem Partner Massnahmen zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit geprüft, um das volle Potenzial des Unternehmens zu erschliessen, betont das Unternehmen weiter.

Zur Identität des potenziellen Käufers wollte ein Ceva-Sprecher auf AWP-Anfrage mit Verweis auf entsprechende Vereinbarungen keine weiteren Angaben machen. Am Mittwoch hatte die Ceva-Aktie an der Schweizer Börse bei 18,42 Franken geschlossen.

Stillhaltevereinbarung angepasst

Zudem ist "aufgrund der aktuellen Umstände" die Stillhaltevereinbarung mit dem Hauptaktionär CMA CGM angepasst worden. Die Verpflichtung von CMA CGM, ihre Beteiligung bis zum 5. November 2018 nicht über die derzeitigen 24,99% des Aktienkapitals hinaus zu erhöhen, sei dahingehend geändert, dass CMA CGM ihre Beteiligung mit sofortiger Wirkung auf bis zu einen Drittel der Stimmrechte der CEVA Logistics erhöhen dürfe.

Alle anderen Verpflichtungen blieben bestehen: So bleibe insbesondere die Verpflichtung von CMA CGM bestehen, ihre Aktien in einem öffentlichen Übernahmeangebot eines Dritten auf Empfehlung des Vorstands anzubieten, bestehen, es sei denn, CMA CGM unterbreite ein höheres Angebot. Zudem habe sich CMA CGM unter bestimmten Bedingungen bereit erklärt, in den nächsten sechs Monaten "kein Angebot ohne Empfehlung des Verwaltungsrates zu veröffentlichen oder auszulösen".

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