BERLIN (dpa-AFX) - Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hat vor eingeschränkten Funktionen der elektronischen Patientenakte zum geplanten Start 2021 gewarnt. "Dass das Vorhaben jetzt beschleunigt werden soll, kann ich gut verstehen", sagte Kelber der Deutschen Presse-Agentur. "Aber es kann nicht beschleunigt werden auf Kosten von Rechten der Patientinnen und Patienten." Es müsse von Anfang an möglich sein, auch nur einzelne Daten-Bestandteile für Ärzte freizugeben. In der ersten Version der Akte soll es noch nicht machbar sein, dass Versicherte für Ärzte einzeln festlegen können, welche ausgewählten Dokumente diese jeweils einsehen dürfen.

Es müsse von vornherein ein hohes Vertrauen und echte Freiwilligkeit geben, betonte Kelber. Dazu gehöre auch, nicht vor die Frage eines "Alles oder nichts" gestellt zu werden. Dies wäre eine Einschränkung für die Patienten, die dann nicht mehr Herr des Verfahrens wären. "Das ist falsch", sagte der oberste Datenschützer.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will nach jahrelangem Gezerre Tempo bei der Digitalisierung machen. Für E-Akten mit ärztlichen und anderen Daten, die alle Versicherten ab 1. Januar 2021 zur freiwilligen Nutzung angeboten bekommen sollen, ist daher eine erste Version vorgesehen. Dabei sollen Patienten festlegen können, welche Daten hineinkommen und welcher Arzt darauf zugreifen darf. Differenzierte Zugriffe je nach Arzt nur für bestimmte Dokumente sind demnach bis 2021 aber technisch noch nicht zu schaffen und sollen "zügig anschließend" in einem Folgeschritt ermöglicht werden./sam/DP/zb