Zürich (awp) - Die Credit Suisse hat gegen aufsichtsrechtliche Pflichten zur Bekämpfung der Geldwäscherei verstossen. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma hat zwei Enforcementverfahren gegen die Grossbank abgeschlossen und Mängel bei der Einhaltung der Sorgfaltspflichten bei der Geldwäschereibekämpfung festgestellt.

Das Fehlverhalten steht im Kontext von mutmasslichen Korruptionsfällen rund um den internationalen Fussballverband FIFA, den brasilianischen Ölkonzern Petrobras sowie den venezolanischen Ölkonzern PDVSA, teilte die Behörde am Montag mit. Die festgestellten Verfehlungen traten über Jahre hinweg - mehrheitlich vor 2014 - und wiederholt auf.

Dabei ging es unter anderem um die Identifizierung der Vertragspartei, die Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten, die Kategorisierung als Geschäftsbeziehung mit erhöhtem Risiko sowie notwendige Abklärungen bei erhöhtem Risiko und deren Plausibilisierung.

Das zweite Verfahren betreffe eine für die Bank bedeutende Geschäftsbeziehung mit einer politisch exponierten Person (PEP), schreibt die Finma weiter. Hier habe man insbesondere Mängel im Kontrollsystem und im Risikomanagement festgestellt.

Die Finma verfügt Massnahmen zur weiteren Verbesserung des Geldwäschereidispositivs und dass die Bank bereits ergriffene Schritte schneller umsetzt. Ein unabhängiger Beauftragter soll Umsetzung und Wirkung der Massnahmen überprüfen.

Im Zusammenhang mit den mutmasslichen Korruptionsfällen nahm die Finma seit 2015 bei mehreren Banken Abklärungen vor, ob Kunden von Schweizer Banken in diese Fälle involviert waren und ob die Banken dabei die aufsichtsrechtlichen Bestimmungen einhielten.

Die Credit Suisse nimmt die Mitteilung der Finma am Montag zur Kenntnis und anerkennt ihre Schlussfolgerungen. Was die Credit Suisse betrifft, stammten die untersuchten Fälle aus dem Zeitraum zwischen 2006 und 2014, schreibt die Grossbank in einer eigenen Mitteilung. Man habe diese Verhaltensweisen von unabhängiger Seite überprüfen lassen, die identifizierten Mängel von sich aus gemeldet, uneingeschränkt mit der Finma kooperiert und proaktiv Abhilfemassnahmen ergriffen.

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