Die Ergebnisse der Credit Suisse Group umfassen die Ergebnisse unserer sechs Reporting-Segmente, einschliesslich der Strategic Resolution Unit und des Corporate Center. Das Kernergebnis enthält keine Erträge und Aufwendungen aus unserer Strategic Resolution Unit.

Bei der Umsetzung unserer Strategie ist es wichtig, dass wir die erzielten Fortschritte anhand unserer zugrunde liegenden Geschäftsentwicklung konsistent messen. Dazu konzentrieren wir uns in unseren Analysen auf bereinigte Ergebnisse.

* Die in dieser Medienmitteilung enthaltenen bereinigten Ergebnisse sind Nicht-GAAP-Finanzkennzahlen, welche Goodwill-Wertberichtigungen und bestimmte weitere Aufwendungen und Erträge der offiziell veröffentlichten Unternehmensergebnisse nicht beinhalten. Das Management ist der Ansicht, dass die Darstellung unserer operativen Ergebnisse als bereinigte Ergebnisse hilfreich ist, um die Performance unserer Gruppe und Divisionen über einen längeren Zeitraum hinweg kontinuierlich zu bewerten. Hierbei werden Positionen ausgeschlossen, die das Management als nicht repräsentativ für die zugrunde liegenden Ergebnisse erachtet. Wir werden quartalsweise bis Ende 2018 auf der gleichen bereinigten Basis die Ergebnisse für die Gruppe, das Kerngeschäft und die Divisionen ausweisen, damit Investoren die Fortschritte bei der Umsetzung unserer Strategie mitverfolgen können. In diesem Zeitraum entstehen voraussichtlich beträchtliche Kosten für die Restrukturierung und andere Positionen, die aber unsere zugrunde liegende Geschäftsentwicklung nicht reflektieren. In den Tabellen im Anhang dieser Medienmitteilung ist die detaillierte Überleitung zwischen ausgewiesenen und bereinigten Ergebnissen für die Gruppe, das Kerngeschäft und die einzelnen Divisionen dargestellt.

Fussnoten

* Die bereinigten Ergebnisse sind Nicht-GAAP-Finanzkennzahlen. Im Anhang dieser Medienmitteilung ist eine Überleitung der bereinigten Ergebnisse zu den am ehesten vergleichbaren US-GAAP-Kennzahlen enthalten.

Die für die Netto-Neugelder und die verwalteten Vermögen des Vermögensverwaltungsgeschäfts aufgeführten Zahlen leiten sich ab aus dem Gesamtwert der jeweiligen Beträge für Netto-Neugelder und verwaltete Vermögen für die Bereiche SUB Private Clients, IWM Private Banking und APAC Private Banking innerhalb von WM&C.

Der bereinigte* Vorsteuergewinn für das Vermögensverwaltungsgeschäft leitet sich ab aus dem Gesamtwert der jeweiligen Beträge für den bereinigten* Vorsteuergewinn für die Bereiche SUB Private Clients, SUB Corporate & Institutional Clients, IWM Private Banking und APAC WM&C.

Im Vergleich zum ersten Quartal 2016, ohne Berücksichtigung der Erträge aus dem Bereich Systematic Market Making (für weitere Details siehe Earnings Release zum Finanzergebnis im ersten Quartal 2017), der im ersten Quartal 2017 von Equities in der Division GM zu IWM Asset Management übertragen wurde.

Ohne Berücksichtigung der Ausgabe neuer Aktien infolge der Ausübung von zugeteilten Rechten zum Bezug von Aktien im Rahmen der Wahldividende.

Quelle: Dealogic, Stand: 31. März 2017.

Abkürzungen

Asia Pacific - APAC; Basispunkt - Bp.; Common Equity Tier 1 - CET1 (hartes Kernkapital); Global Markets - GM; Initial Public Offering - IPO (Börsengang); International Wealth Management - IWM; Investment Banking & Capital Markets - IBCM; Swiss Universal Bank - SUB; Wealth Management & Connected - WM&C

Wichtige Informationen

Die Gruppe hat ihren Quartalsbericht für das erste Quartal 2017 noch nicht fertiggestellt, und die unabhängige Revisionsstelle der Gruppe hat die Prüfung der gekürzten Konzernrechnung (ungeprüft) für den betreffenden Zeitraum noch nicht abgeschlossen.

Informationen, auf die in dieser Medienmitteilung verwiesen wird und die über Website-Links oder auf andere Weise zugänglich sind, sind in dieser Medienmitteilung nicht enthalten.

* Der bereinigte Geschäftsaufwand zu konstanten Wechselkursen und der bereinigte Geschäftsaufwand (ohne Personalaufwand) zu konstanten Wechselkursen sind analog zu sämtlichen anderen Offenlegungen der Credit Suisse bereinigt um Restrukturierungskosten, erhebliche Aufwendungen aus Rechtsstreitigkeiten, Goodwill-Wertberichtigungen aus dem vierten Quartal 2015, bestimmte Änderungen in der Rechnungslegung (die erst nach der Lancierung des Kostensenkungsprogramms eingeführt wurden) sowie Volatilität im Zusammenhang mit Bewertungsanpassungen aufgrund der Veränderung der eigenen Kreditrisikoprämien (Debit Valuation Adjustments, DVA) und unterliegen Wechselkursanpassungen. Für die einzelnen Quartale wurden die folgenden Wechselkurse für die wichtigsten Währungen verwendet: erstes Quartal 2015: USD/CHF 0.9465, EUR/CHF 1.0482, GBP/CHF 1.4296; zweites Quartal 2015: USD/CHF 0.9383, EUR/CHF 1.0418, GBP/CHF 1.4497; drittes Quartal 2015: USD/CHF 0.9684, EUR/CHF 1.0787, GBP/CHF 1.4891; viertes Quartal 2015: USD/CHF 1.0010, EUR/CHF 1.0851, GBP/CHF 1.5123; erstes Quartal 2016: USD/CHF 0.9928, EUR/CHF 1.0941, GBP/CHF 1.4060; zweites Quartal 2016: USD/CHF 0.9756, EUR/CHF 1.0956, GBP/CHF 1.3845; drittes Quartal 2016: USD/CHF 0.9728, EUR/CHF 1.0882, GBP/CHF 1.2764; viertes Quartal 2016: USD/CHF 1.0101, EUR/CHF 1.0798, GBP/CHF 1.2451, erstes Quartal 2017: USD/CHF 0.9963, EUR/CHF 1.0670, GBP/CHF 1.2464. Es handelt sich dabei um ungewichtete Wechselkurse, d. h. einen linearen Durchschnitt der Monatskurse. Dieser Berechnungsansatz wird konsistent für sämtliche Berichtszeiträume angewendet. Der bereinigte Sachaufwand entspricht dem bereinigten Geschäftsaufwand abzüglich Personalaufwand. Zur Berechnung des bereinigten Sachaufwands zu konstanten Wechselkursen wird der Personalaufwand (bereinigt zu konstanten Wechselkursen wie oben beschrieben) vom bereinigten Geschäftsaufwand zu konstanten Wechselkursen abgezogen.

Das regulatorische Kapital errechnet sich aus dem am schlechtesten bewerteten Anteil von 10% der risikogewichteten Aktiven und 3,5% der Leverage-Risikoposition. Die Rendite auf dem regulatorischen Kapital wird anhand des (bereinigten) Gewinns nach Steuern berechnet. Dabei werden ein Steuersatz von 30% und eine Kapitalzuteilung auf Basis des am schlechtesten bewerteten Anteils von 10% der durchschnittlichen risikogewichteten Aktiven und 3,5% der durchschnittlichen Leverage-Risikoposition angenommen. Für den Bereich Markets der Division APAC sowie für die Divisionen GM und IBCM basiert die Rendite auf dem regulatorischen Kapital auf Zahlen in US-Dollar.

Wir können möglicherweise die erwarteten Vorteile aus unseren strategischen Initiativen nicht vollumfänglich nutzen. Faktoren ausserhalb unserer Kontrolle, darunter unter anderem die Markt- und Wirtschaftslage, Änderungen von Gesetzen, Vorschriften oder Regulierungen und andere Herausforderungen, die in unseren öffentlich hinterlegten Unterlagen erörtert wurden, könnten unsere Fähigkeit beschränken, einige oder alle erwarteten Vorteile aus diesen Initiativen zu erzielen.

Begriffe wie «Beispiel» bzw. «zur Veranschaulichung», «angestrebt», «Aussichten» und «Ziel(vorgabe)» sowie verwandte Begriffe sind nicht als feste Zielwerte oder Prognosen auszulegen; sie gelten auch nicht als Key Performance Indicators. Alle derartigen Beispiele, angestrebten Ziele und Zielvorgaben u. ä. unterliegen zahlreichen inhärenten Risiken, Annahmen und Unsicherheiten, die sich nicht selten vollständig unserer Kontrolle entziehen. Daher sollte man sich in keiner Weise auf diese Angaben stützen. Es ist nicht unsere Absicht, diese Beispiele, angestrebten Ziele und Zielvorgaben zu aktualisieren.

Bei der Erstellung dieser Medienmitteilung wurden vom Management Schätzungen und Annahmen zugrunde gelegt, welche die vorgelegten Zahlenangaben beeinflussen. Die tatsächlichen Ergebnisse können von diesen Angaben abweichen. Bei den annualisierten Zahlen sind Abweichungen der operativen Ergebnisse, saisonale Effekte und andere Faktoren nicht berücksichtigt. Die annualisierten Zahlen sind unter Umständen nicht repräsentativ für die tatsächlichen Ergebnisse im Gesamtjahr. Zudem sind die angegebenen Zahlenwerte allenfalls gerundet.

Per 1. Januar 2013 wurde in der Schweiz das Basel-III-Regelwerk zusammen mit der «Too Big To Fail»-Regulierung und den zugehörigen Vorschriften (unter Einhaltung gewisser Übergangsfristen für die einzelnen Bestimmungen) eingeführt. Per 1. Januar 2015 wurde das Regelwerk der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) bezüglich der Leverage Ratio, wie vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht herausgegeben, durch die FINMA in der Schweiz eingeführt. Unsere diesbezüglichen Offenlegungen erfolgen im Einklang mit der Auslegung der entsprechenden Anforderungen, einschliesslich relevanter Annahmen. Änderungen in der Auslegung dieser Anforderungen in der Schweiz oder in unseren Annahmen oder Schätzungen könnten zu Zahlenangaben führen, die von den vorliegenden abweichen.

Falls nichts anderes vermerkt ist, basiert die Leverage-Risikoposition auf dem BIZ-Regelwerk bezüglich der Leverage Ratio und umfasst bilanzwirksame Aktiven für das Periodenende und vorgeschriebene regulatorische Anpassungen. Seit 2015 berechnet sich die Schweizer Leverage Ratio anhand des Schweizer Gesamtkapitals, geteilt durch die Leverage-Risikoposition am Periodenende. Die Tier 1 Leverage Ratio auf Look-through-Basis (BIZ) und die Leverage Ratio des harten Kernkapitals (CET1) auf Look-through-Basis berechnen sich anhand des BIZ-Kernkapitals (Tier 1) auf Look-through-Basis bzw. des harten Kernkapitals (CET1) auf Look-through-Basis, geteilt durch die Leverage-Risikoposition am Periodenende.

«Mandatsdurchdringung» bedeutet Beratungs- und Vermögensverwaltungsmandate im Private-Banking-Geschäft in Prozent der damit verbundenen verwalteten Vermögen, ohne diejenigen aus dem externen Vermögensverwaltungsgeschäft.

Die in dieser Medienmitteilung enthaltenen Verweise auf die auf die Vermögensverwaltung ausgerichteten Divisionen beziehen sich auf die Divisionen SUB, IWM und APAC. Verweise auf das Vermögensverwaltungsgeschäft dieser Divisionen beziehen sich auf die Bereiche SUB Private Clients, IWM Private Banking und APAC Private Banking innerhalb von Wealth Management & Connected.

Die Margenberechnungen für APAC sind abgestimmt auf die Performancekennzahlen des Private Banking und die damit verbundenen verwalteten Vermögen des Bereichs Wealth Management & Connected innerhalb von APAC. Die verwalteten Vermögen und die Netto-Neugelder für APAC beziehen sich auf das Private Banking innerhalb des Bereichs Wealth Management & Connected.

Die in dieser Medienmitteilung enthaltenen Verweise auf die Divisionen beziehen sich auf SUB, IWM, APAC, IBCM und GM.

Zu beachten ist, dass wir die für die Anlegergemeinschaft wichtigen Informationen (einschliesslich der vierteljährlichen Medienmitteilungen zum Finanzergebnis und der Quartalsberichte) auf folgenden Kanälen publizieren: in Medienmitteilungen, Ad-hoc-Berichten an die SEC und an Schweizer Aufsichtsbehörden, auf unserer Website sowie in öffentlichen Konferenzschaltungen und Web-Übertragungen. Schlüsselaussagen aus unserer Offenlegung, einschliesslich der Medienmitteilungen zum Finanzergebnis, werden wir auch über unseren Twitter-Kanal @creditsuisse (https://twitter.com/creditsuisse) bekannt geben. Retweets solcher Mitteilungen können auch über einige unserer regionalen Twitter-Kanäle wie @csschweiz (https://twitter.com/csschweiz) und @csapac (https://twitter.com/csapac) gesendet werden. Solche Kurzmitteilungen sind stets als Auszüge zu verstehen und im Zusammenhang mit den entsprechenden vollständigen Offenlegungsinhalten zu berücksichtigen. Die von uns über Twitter gesendeten Inhalte sind nicht Bestandteil dieser Medienmitteilung.

In den Tabellen steht «-» für «nicht aussagekräftig» oder «nicht anwendbar».

Wichtiger Hinweis

Dieses Dokument und die darin enthaltenen Informationen stellen weder ein Verkaufsangebot noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertschriften der Credit Suisse Group AG dar. Bei diesem Dokument handelt es sich weder um einen Emissionsprospekt gemäss Art. 652a des Schweizerischen Obligationenrechts noch um einen Kotierungsprospekt im Sinne des Kotierungsreglements der SIX Swiss Exchange AG oder einer anderen Wertschriftenbörse oder eines regulierten Handelssystems in der Schweiz noch um einen Prospekt oder ein Angebotsdokument im Sinne allfälliger anderer anwendbarer Rechtsvorschriften. Exemplare dieses Dokuments dürfen weder in Länder versandt noch in Ländern verteilt bzw. aus solchen versandt werden, in welchen dies gesetzlich unzulässig oder untersagt ist. Die in diesem Dokument enthaltenen Angaben stellen weder ein Verkaufsangebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots in Rechtsordnungen dar, in denen solche Angebote oder Aufforderungen vor der Registrierung, Befreiung von der Registrierungspflicht oder Qualifikation nach den dortigen Wertschriftengesetzen nicht zulässig sind.

Dieses Dokument und die darin enthaltenen Informationen sind nicht zur Veröffentlichung oder Verbreitung in den USA bestimmt und dürfen weder in den USA noch an bzw. für Rechnung oder zugunsten von US-Personen (im Sinne von Regulation S des US Securities Act von 1933 in dessen jeweils gültiger Fassung, der «Securities Act») oder an Publikationen mit allgemeiner Verbreitung in den USA abgegeben oder anderweitig übermittelt werden. Dieses Dokument stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Zeichnung oder zum Erwerb von Wertschriften in den USA dar. Die in diesem Dokument erwähnten Wertschriften sind und werden nicht gemäss dem Securities Act oder gemäss den Gesetzen eines US-Bundestaats registriert und dürfen in den USA ohne eine solche Registrierung oder eine Befreiung von der Registrierung gemäss dem Securities Act nicht angeboten oder verkauft werden. Es erfolgt kein öffentliches Angebot solcher Wertschriften in den USA.

Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen stellen kein öffentliches Angebot von Wertschriften in Grossbritannien dar. Es wird kein Prospekt für ein öffentliches Angebot solcher Wertschriften in Grossbritannien veröffentlicht. Dieses Dokument wird ausschliesslich an folgende Empfänger verteilt und richtet sich nur an diese: (i) Personen ausserhalb Grossbritanniens oder (ii) professionelle Investoren («investment professionals») im Sinne von Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (die «Order») oder (iii) Personen, die Mitglieder oder Gläubiger bestimmter Gesellschaftsorgane gemäss Artikel 43(2) der Order sind, oder (iv) vermögende Rechtsträger («high net worth entities») bzw. sonstige Personen, an die dieses Dokument auf rechtmässige Weise verteilt werden darf und die unter Artikel 49(2) (a) bis (d) der Order fallen (alle solchen Personen werden gemeinsam als «relevante Personen» bezeichnet). Die Wertschriften werden ausschliesslich relevanten Personen angeboten. Eine Aufforderung, ein Angebot oder eine Vereinbarung zur Zeichnung, zum Kauf oder zu einem anderweitigen Erwerb der Wertschriften richten sich ausschliesslich an relevante Personen und werden ausschliesslich mit solchen abgeschlossen. Personen, die nicht als relevante Personen gelten, dürfen keine Handlungen auf Grundlage dieses Dokuments und darin enthaltener Informationen vornehmen oder sich anderweitig auf diese stützen.

Jegliches öffentliche Angebot von Wertschriften, das in Anlehnung an diese Mitteilung in einem Mitgliedstaat des EWR als erfolgt gilt, der die Richtlinie 2003/71/EG (in der jeweils gültigen Fassung, einschliesslich Richtlinie 2010/73/EU und einschliesslich relevanter Umsetzungsmassnahmen der einzelnen Mitgliedstaaten, die «Prospekt-Richtlinie») umgesetzt hat, richtet sich ausschliesslich an qualifizierte Anleger im betreffenden Mitgliedstaat im Sinne der Prospekt-Richtlinie.

Credit Suisse Group AG veröffentlichte diesen Inhalt am 26 April 2017 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 26 April 2017 17:36:19 UTC.

Originaldokumenthttps://www.credit-suisse.com/ch/de/about-us/media/news/articles/media-releases/2017/04/de/1q17-press-release.html

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