Artikel 6 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission betreffend die Kapitalerhöhung der Deutsche Bank Aktiengesellschaft

DGAP-News: Credit Suisse Securities (Europe) Limited / Schlagwort(e): Sonstiges
Credit Suisse Securities (Europe) Limited: Bekanntmachung gemäß Artikel 6 Abs. 
3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission betreffend die      
Kapitalerhöhung der Deutsche Bank Aktiengesellschaft                           
                                                                               
08.05.2017 / 20:05                                                             
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.                 
                                                                               
                                                                               
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Nicht zur Verteilung, mittelbar oder unmittelbar, in den oder in die USA oder  
sonstige Länder, in denen eine solche Veröffentlichung rechtswidrig sein       
könnte.                                                                        
                                                                               
Bekanntmachung gemäß Artikel 6 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
der Kommission                                                                 
betreffend die Kapitalerhöhung der                                             
Deutsche Bank Aktiengesellschaft                                               
(Wertpapier-Kenn-Nummer 514 000 / ISIN DE0005140008)                           
                                                                               
Im Zusammenhang mit dem öffentlichen Angebot von Aktien der Deutsche Bank      
Aktiengesellschaft aus der Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht im März/April 2017  
gibt die Credit Suisse Securities (Europe) Limited in ihrer Eigenschaft als    
Stabilisierungsmanager bekannt, dass während des Stabilisierungszeitraums, der 
am 6. Mai 2017 endete, von ihr keine Stabilisierungsmaßnahmen durchgeführt     
wurden.                                                                        
London, den 8. Mai 2017                                                        
Credit Suisse Securities (Europe) Limited                                      
                                                                               
Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine 
Aufforderung oder Einladung zur Zeichnung oder zum Erwerb oder zur Veräußerung 
von Wertpapieren der Deutsche Bank Aktiengesellschaft in irgendeinem Land dar. 
Des Weiteren stellt diese Bekanntmachung kein Angebot zum Verkauf oder ein     
Angebot zum Kauf oder zur Zeichnung von irgendwelchen Wertpapieren in          
irgendeinem Land dar.                                                          
                                                                               
Diese Bekanntmachung und das Angebot von Wertpapieren, auf das diese sich      
bezieht, richten sich nur an Personen, die sich außerhalb des Vereinigten      
Königreiches befinden und Personen innerhalb des Vereinigten Königreichs, die  
berufliche Erfahrung im Umgang mit Vermögensanlagen haben oder hochvermögende  
Personen gemäß Artikel 12(2) des Financial Services and Markets Act 2000       
(Financial Promotion) Order 2005 sind, andere Personen innerhalb des           
Vereinigten Königreichs dürfen nicht auf Grund dieses Dokuments tätig werden   
oder auf dieses vertrauen.                                                     
                                                                               
Des Weiteren, wenn und soweit diese Bekanntmachung oder das Angebot von        
Wertpapieren, auf das diese sich bezieht, in einem anderen Mitgliedstaat des   
EWR, welcher die Richtlinie 2003/71/EG, in der jeweils gültigen Fassung        
umgesetzt hat (zusammen mit allen relevanten Umsetzungsmaßnahmen eines         
Mitgliedstaates, die "Prospektrichtlinie"), gemacht wird, bevor ein die        
Wertpapiere betreffender Wertpapierprospekt durch die zuständige Behörde des   
Mitgliedstaats gemäß der Prospektrichtlinie gebilligt wurde (oder von einer    
zuständigen Behörde in einem anderen Mitgliedstaat gebilligt und gemäß der     
Prospektrichtlinie an die zuständige Behörde in diesem Mitgliedstaat           
notifiziert wurde), richten sich diese Bekanntmachung und das Angebot nur an   
Personen in diesem Mitgliedstaat, die gemäß der Prospektrichtlinie             
qualifizierte Anleger sind (oder andere Personen sind, an die dieses Angebot   
rechtmäßig gerichtet werden darf), andere Personen innerhalb dieses            
Mitgliedstaats dürfen nicht auf Grund dieses Dokuments tätig werden oder auf   
dieses vertrauen.                                                              
                                                                               
Diese Bekanntmachung ist kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den USA, 
und jegliche Wertpapiere dürfen ohne Registrierung in den USA oder eine        
Ausnahme zur Registrierung nach dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils
gültigen Fassung nicht angeboten oder verkauft werden.                         
                                                                               
                                                                               
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08.05.2017 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt  
durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.                                     
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571065  08.05.2017