So wird wegen der starken Schwankungen an den Finanzmärkten für die in die Berechnung der Solvenz einfließenden Zinsen eine Glättung über einen Zeitraum von zehn Tagen statt eine stichtagsbezogene Betrachtung zugelassen, wie die Behörde am Dienstag mitteilte. Zudem wird die Frist zur Vorlage des Berichts über die Finanzlage um ein Monat bis 31. Mai verlängert, außerdem werden inhaltlich reduzierte Berichte zur Solvenz akzeptiert.

Auch den Banken werden gewisse Erleichterungen im Zusammenhang mit der Aufnahme von Geschäftsbeziehungen gewährt, etwa bei der Vorlage und Prüfung von Dokumenten. Die Regelung gilt für Neueröffnungen vorerst bis 1. Juli 2020. Die Banken vergeben die vom Bund garantierten Covid-19-Überbrückungskredite für kleine und mittlere Unternehmen.