STUTTGART (dpa-AFX) - Nach ihrem Scheitern vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim (VGH) wollen sieben Autofahrer und ein Autohändler aus dem Großraum Stuttgart jetzt beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen Dieselfahrverbote vorgehen. Das Urteil des VGH biete dazu reichlich Angriffsfläche, sagte der Rechtsanwalt Martin Pagenkopf am Freitag in Stuttgart. Der ehemalige Richter am Bundesverwaltungsgericht wird die von der Kfz-Innung Stuttgart unterstützte Verfassungsbeschwerde betreuen.

Mit Eilanträgen hatten Pagenkopfs Mandanten vor dem VGH versucht, die Fahrverbote für Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 4 oder schlechter im Stuttgarter Stadtgebiet zu kippen. Dabei beriefen sie sich unter anderem auf die Verkehrsschilder zur Durchsetzung dieser Fahrverbote. Diesen fehle die gesetzliche Grundlage, und sie seien nicht, wie vom Gesetzgeber gefordert, einfach erfassbar.

Der VGH wies die Anträge Anfang Juli zurück. Damit sei der Weg frei für den Gang nach Karlsruhe - dem eigentlichen Ziel, sagte Pagenkopf. "Das Ziel dieser Verfahren war ausschließlich, am Ende nach Karlsruhe zu gehen." Pagenkopf sieht deutliche Grundrechtsverstöße im VGH-Urteil. So habe ein Senat entschieden, der gar nicht für Verkehrsrecht, sondern für Umweltrecht zuständig gewesen sei. Das käme einer Verletzung der Rechtsstaatlichkeit gleich.

Hinzu kämen die Einführung neuer Verkehrsschilder und die Beschränkung der Freiheit von Autofahrern. So etwas dürfe nur über den Gesetzgeber und parlamentarische Entscheidungen erfolgen und nicht über Verwaltungsvorschriften, mahnte Pagenkopf. Vom Bundesverfassungsgericht erhofft er sich, dass die Richter auch grundsätzlich prüfen, ob Maßnahmen in Sachen Umweltschutz der Rechtsstaatlichkeit entsprechen.

Im Verkehrsministerium sieht man möglichen weiteren Verfahren gelassen entgegen. "Sicherlich trägt das dann auch ein Stück weit zur rechtlichen Klarheit bei", sagte der Sprecher des Ministeriums, Edgar Neumann. Man sei wegen der Rechtslage zum Handeln gezwungen gewesen und habe entsprechend den Luftreinhalteplan entwickelt. Dabei sei man aber mit Rücksicht auf die Bürger vorgegangen.

Pagenkopf zeigt sich optimistisch. Normalerweise hätten Verfassungsbeschwerden eine Erfolgsaussicht von weniger als fünf Prozent. Für seine Beschwerde rechnet er mindestens mit dem Fünffachen. Die Beschwerde solle etwa innerhalb der kommenden drei Wochen eingereicht werden.

Anfang Juli war ein Stuttgarter Autohändler vor dem Bundesgerichtshof mit seiner Klage gegen die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gescheitert. Zusammen mit Pagenkopf prüft die Kfz-Innung auch in diesem Fall eine mögliche Verfassungsbeschwerde./chh/DP/nas