Die weitreichenden EU-Finanzmarktregelungen MiFID II und MiFIR sind mittlerweile seit mehr als einem Jahr in Kraft. Zuvor hatten alle Marktteilnehmer sämtliche Anstrengungen unternommen, um den Startschuss und den reibungslosen Ablauf dieser regulatorischen Maßnahmen nicht zu gefährden.

Für wahr ein Mammutprojekt, das seinesgleichen sucht. Nun ist es an der Zeit für ein Zwischenfazit. „Gut gemeint, ist nicht immer gut gemacht“, so die Kurzzusammenfassung. Bedauerlicherweise bestätigt sich die Vermutung, dass der europäische Gesetzgeber mit dem Regelwerk MiFID II deutlich über das Ziel hinausgeschossen ist. Und das in vielfacher Hinsicht.

Erklärtes Ziel war es, die Anlageberatung mit Hilfe von MiFID II zu stärken. Das Gegenteil ist eingetreten. Immer mehr Kunden schrecken vor einer Anlage in Wertpapiere zurück. Vergegenwärtigen wir uns, dass die Deutschen ein Rekord-Vermögen von rund sechs Billionen Euro besitzen (das sind sechstausend Milliarden), das weiterhin zum großen Teil in liquide, wenngleich aber sehr risikoarme und kaum verzinste Anlagen allokiert ist. Wenn nun insbesondere kleinere Finanzinstitute sagen, dass sie keine Wertpapierberatung mehr anbieten können, müssen die Alarmsignale ertönen. Statt vielen Beratungskunden den Weg zu den Kapitalmärkten zu ebnen, bleibt ihnen dieser verwehrt. Es ist an der Zeit innezuhalten, umzukehren und die dringend notwendigen Anpassungen – auch und in besonderem Maße zu Gunsten der Verbraucher – vorzunehmen.

Der Deutsche Derivate Verband (DDV) als Interessenvertretung der 16 führenden Zertifikate-Emittenten hat sich hierzu im Rahmen der Konsultation des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zu Erfahrungen und möglichem Änderungsbedarf im Hinblick auf die regulatorischen Neuerungen deutlich positioniert und konkrete Vorschläge unterbreitet. Der DDV spricht sich für entsprechende Nachbesserungen vor allem in den Bereichen Aufzeichnungspflichten, Product Governance, Kostentransparenz und bei bestimmten Marktinfrastrukturthemen sowie eine umfassende Änderung der PRIIPs-Verordnung aus. Hierzu bedarf es gemeinsamer Kraftanstrengungen aller Beteiligten, um das Ruder sozusagen herumzureißen und eine letztlich nutzenstiftende Regulierung zu bewirken.

DDV, Lars BrandauEin Beitrag von Lars Brandau

Er ist seit Gründung des Deutschen Derivate Verbands (DDV) dessen Geschäftsführer und vertritt den DDV auch in den Arbeitsgruppen des europäischen Dachverbands EUSIPA. Der studierte Germanist und Politologe gilt als ausgewiesener Kommunikationsprofi. Zuvor war Lars Brandau unter anderem in verschiedenen leitenden Funktionen beim Nachrichtensender n-tv tätig; zuletzt als Chefmoderator. In dieser Zeit berichtete er als Reporter aus Kriegs- und Krisengebieten, kommentierte zahlreiche Landtags- und Bundestagswahlen und moderierte drei Jahre lang die Telebörse. Weitere Informationen unter: www.derivateverband.de

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Bildquelle: DDV / Pressefoto Deutsche Börse AG