KÖLN (dpa-AFX) - Der frühere Chef der Deutschen Bank, Josef Ackermann, muss nicht als Zeuge im Prozess um die Übernahme der Postbank aussagen. Ackermann und ein weiteres ehemaliges Vorstandsmitglied der Deutschen Bank hätten ein Zeugnisverweigerungsrecht, weil gegen sie Strafanzeigen eingereicht worden seien, entschied der 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln am Mittwoch.

Bei dem Streit, der mehrere Verfahren umfasst, geht es um Geld, das frühere Kleinaktionäre im Nachhinein für den Verkauf ihrer Postbank-Aktien haben wollen. Laut Geschäftsbericht der Deutschen Bank liegt das Klagevolumen bei 700 Millionen Euro plus Zinsen. Die Deutsche Bank begann 2008 mit der Übernahme der Postbank, die 2015 komplett abgeschlossen wurde.

Der Senat habe entschieden, dass es sich bei dem Gegenstand der beabsichtigten Beweisaufnahme und bei den strafrechtlichen Vorwürfen um denselben Gegenstand handele, heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Die Aussage der beiden ehemaligen Bankmanager stünden damit in einem so engen Zusammenhang mit den gegen sie erhobenen Vorwürfen, dass sie zur Sache gar nicht auszusagen brauchten und nicht vor Gericht erscheinen müssten. Ackermann war von den Klägern als Zeuge benannt worden.

Gegen diese Zwischenurteile sehe die Zivilprozessordnung kein Rechtsmittel vor./hff/DP/jha