DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Deutsche Post AG
/ Bekanntgabe gemäß Art 5 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und 3 der Del. VO (EU) 2016/1052 der Kommission
Bekanntgabe gemäß Art 5 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und 3 der Del. VO (EU) 2016/1052 der Kommission Information zum Aktienrückkaufprogramm Deutsche Post AG, Bonn, Deutschland Im Zeitraum vom 25. März 2020 bis einschließlich 31. März 2020 wurden insgesamt 505.000 Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes der Deutsche Post AG erworben. Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen zurückgekauft:
Eine Aufstellung der getätigten Einzelgeschäfte innerhalb eines Tages sind auf der Unternehmenswebseite veröffentlicht (https://www.dpdhl.com/de/investoren/aktie/aktienrueckkauf.html). Das Gesamtvolumen der im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes im Zeitraum vom 11. März 2020 bis einschließlich 31. März 2020 erworbenen Aktien beläuft sich auf 1.620.000 Stück. Kontakt:
Martin Ziegenbalg Diese Mitteilung stellt, unabhängig von der Jurisdiktion, weder ganz oder teilweise ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren dar.
01.04.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Deutsche Post AG |
Charles-de-Gaulle-Straße 20 | |
53113 Bonn | |
Deutschland | |
Internet: | www.dpdhl.com |
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1012839 01.04.2020