"DHL wird die seit dem 1. Januar 2020 geltenden Preisanpassungen bei Päckchen, Paketen und Zusatzleistungen für Privatkunden zum 1. Mai 2020 wieder rückgängig machen", teilte die Deutsche Post am Mittwoch mit. Dies geschehe, "um eine langwierige rechtliche Auseinandersetzung mit der Bundesnetzagentur zu vermeiden". Die Preiserhöhung hatte die Bundesnetzagentur auf den Plan gerufen. Die Post-Tochter DHL hatte die Päckchen- und Paketpreise für Privatkunden am 1. Januar 2020 im Durchschnitt um drei Prozent in die Höhe geschraubt. Das Päckchen M etwa kostet nach der Erhöhung in der Filiale 4,79 Euro, ab Mai sind es wieder wie in der Vergangenheit 4,50 Euro.

Die Bundesnetzagentur hatte mit einem förmlichen Verfahren gegen den Bonner Konzern auf die teureren Pakete reagiert. Dies hat sich nun erledigt. Das Verfahren sei gegenstandslos und werde eingestellt, reagierte ein Sprecher der Bundesnetzagentur auf die Ankündigung des Bonner Konzerns. Der Regulierer hatte das Drehen an der Preisschraube deutlich kritisiert: "Es gibt deutliche Hinweise, dass die Post einseitig zu Lasten von Privatkunden ungerechtfertigte Erhöhungen der Paketpreise vorgenommen hat", hatte der Chef der Bonner Regulierungsbehörde, Jochen Homann, die Einleitung des Verfahrens begründet. Die Regulierungsbehörde vermutete, dass die neuen Paketpreise des ehemaligen Staatsmonopolisten über den tatsächlich anfallenden Kosten liegen. Die Post sieht das indes anders. Die Preise seien unter anderem wegen gestiegener Personalkosten angehoben worden. Erst im vergangenen Oktober war eine Tariferhöhung für die Beschäftigten in Deutschland wirksam geworden. Der Post hatten in der Vergangenheit sinkende Erträge im Brief- und Paketgeschäft zu schaffen gemacht, unter anderem hatte eine Gewinnwarnung für das Paket-Geschäft aus dem Jahre 2018 den Konzern belastet. Post-Chef Frank Appel steuerte mit Einsparungen und höheren Preisen dagegen. Das Brief-Porto für die Verbraucher hatten die Bonner im vergangenen Jahr erhöht.

Anders als beim Briefporto muss sich die Post eine Verteuerung des Paketversandes in Deutschland nicht zuvor genehmigen lassen. Die Aufsichtsbehörde kann die Preise aber im Nachhinein beanstanden, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Post die Aufschläge nur durchsetzen kann, weil der Wettbewerb nicht funktioniert. Genau dies war nach ihrer Einschätzung der Fall, weil die Post den Markt für Privatkundenpakete zu mehr als siebzig Prozent beherrscht.

Die Anleger an der Börse verschreckte der Kurswechsel bei den Paketpreisen aber nicht - Post-Aktien notierten am Mittag mit einem Plus von rund 1,7 Prozent bei 32,64 Euro.