Deutsche Wohnen SE: Unser Versprechen an unsere Mieter

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Deutsche Wohnen SE: Unser Versprechen an unsere Mieter

24.06.2019 / 17:17
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Unser Versprechen an unsere Mieter


Berlin, 24. Juni 2019. Die Deutsche Wohnen geht neue Wege: Mit einer
freiwilligen Selbstverpflichtung leistet das Unternehmen seinen Beitrag zur
Verbesserung der angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt. Die Deutsche
Wohnen verpflichtet sich für alle ihre Wohnungen in Deutschland verbindlich,

  * die Bruttowarmmiete nach Modernisierungen nur so zu erhöhen, dass sie
    maximal 30 Prozent des Nettoeinkommens eines Haushaltes beträgt;

  * künftige Mieterhöhungen nach Mietspiegel so zu begrenzen, dass ein
    Haushalt maximal 30 Prozent seines Nettoeinkommens für die
    Nettokaltmiete aufwenden muss - selbst wenn der Mietspiegel weitere
    Erhöhungen erlauben würde;

  * jede vierte neu zu vermietende Wohnung an Mieter zu vergeben, die einen
    Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben.


Michael Zahn, Vorstandsvorsitzender der Deutsche Wohnen SE, sagt dazu: "Mit
unserer freiwilligen Selbstverpflichtung setzen wir ein Signal. Eine Wohnung
ist und bleibt ein besonderes Gut. Wir wollen die Situation auf dem
deutschen Mietmarkt verbessern und werden die Einkommens- und
Lebensverhältnisse unserer Mieter künftig stärker berücksichtigen. Die
Mieter, die wirklich Unterstützung benötigen, müssen im Mittelpunkt der
Konzepte zur Mietenregulierung stehen. Pauschale und sehr weitreichende
Eckpunkte, wie sie der Berliner Senat Mitte Juni vorgelegt hat, sind
langfristig völlig kontraproduktiv. Das vollständige Einfrieren der Mieten
würde dem Berliner Immobilienmarkt für Neubau und notwendige
Bestandsinvestitionen die Luft abdrücken - denn Mietendeckel ist gleich
Investitionsdeckel."

Die Selbstverpflichtung ist der Grundstein einer neuen Vermietungspraxis,
mit der die Deutsche Wohnen die rechtlichen Vorgaben deutlich übertrifft.
Sie tritt ab dem
1. Juli 2019 in Kraft und gilt zunächst für fünf Jahre. Die Regelungen
beziehen sich ausschließlich auf künftige Mieterhöhungsverlangen, gelten
also nicht rückwirkend und haben keinen Einfluss auf bestehende Miethöhen.
In Zukunft können bei Mieterhöhungsverlangen die Mieter der Deutsche Wohnen
einen Härtefall anzeigen und bei Vorlage der entsprechenden
Einkommensnachweise wird die Mieterhöhung entsprechend der Regelung
begrenzt.

Analog der Vereinbarungen des Landes Berlin mit den eigenen
Wohnungsgesellschaften leistet die Deutsche Wohnen damit einen Beitrag zu
maßvoller Mietentwicklung bei gleichzeitigem Erhalt dringend benötigter
Investitionskraft.

Die Deutsche Wohnen verpflichtet sich ebenfalls dazu, ihr Engagement in
soziale und gemeinnützige Projekte zu verdoppeln. Künftig wird das
Unternehmen pro Jahr sechs Millionen Euro bereitstellen, um Menschen in
sozialen Notlagen zu unterstützen, Sport-, Kinder- und Jugendprojekte zu
fördern und Wohnraum für soziale Projekte zur Verfügung zu stellen.

Die Deutsche Wohnen hat ihre neue, freiwillige Selbstverpflichtung in der
Erklärung "Unser Versprechen an unsere Mieter" festgehalten. Sie kann auf
der Website des Unternehmens vollständig eingesehen werden:
https://www.deutsche-wohnen.com/fileadmin/images/ueber-uns/Presse/Deutsche_Wohnen_SE-Unser_Versprechen_an_unsere_Mieter.pdf.
Die Mieter der Deutsche Wohnen werden in den kommenden Tagen bundesweit über
die freiwillige Selbstverpflichtung informiert.

Die Deutsche Wohnen

Die Deutsche Wohnen ist eine der führenden börsennotierten
Immobiliengesellschaften in Deutschland und Europa, deren operativer Fokus
auf der Bewirtschaftung und Entwicklung ihres Portfolios, mit dem
Schwerpunkt auf Wohnimmobilien, liegt. Der Bestand umfasste zum 31. März
2019 insgesamt 167.119 Einheiten, davon 164.416 Wohneinheiten und 2.703
Gewerbeeinheiten. Die Deutsche Wohnen ist im MDAX der Deutschen Börse
gelistet und wird zudem in den wesentlichen Indizes EPRA/NAREIT, STOXX
Europe 600 und GPR 250 geführt.

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