BERLIN (dpa-AFX) - Bei einer Anhörung zum geplanten Mietendeckel haben Juristen am Mittwoch im Berliner Abgeordnetenhaus unterschiedliche Einschätzungen zur Verfassungsmäßigkeit abgegeben. Während drei Rechtswissenschaftler vor dem Vorhaben warnten und davon ausgingen, dass es vom Bundes- oder Landesverfassungsgericht kassiert wird, äußerten drei weitere eine gegenteilige Meinung. Der Deckel sei mit dem Grundgesetz vereinbar, das Land habe eine entsprechende Gesetzgebungskompetenz, die nicht mit der des Bundes konkurriere.

Vertreter der rot-rot-grünen Koalition betonten, sie strebten selbstverständlich ein rechtssicheres Gesetz an. Es sei nötig, um die Mietpreisspirale in Berlin zu stoppen. "Wir wollen der Ausnutzung der Wohnungsknappheit durch überhöhte Mieten entgegenwirken", sagte Wohnungssenatorin Katrin Lompscher (Linke).

Die Opposition sieht im Mietendeckel dagegen den falschen Weg, um den Wohnungsmarkt zu entspannen, und hohe rechtliche Risiken. Nötig sei mehr Neubau. CDU-Generalsekretär Stefan Evers sprach von einem Systembruch. "Das ist der Einstieg in den Ausstieg aus dem sozialen Mietrecht." Der Mietendeckel werde die Stadt spalten in diejenigen, die davon profitierten, und diejenigen, die die Last zu tragen hätten.

Rot-Rot-Grün will die Mieten für 1,5 Millionen vor 2014 gebaute Wohnungen fünf Jahre lang auf dem Stand von Mitte 2019 einfrieren und für Neuvermietungen Obergrenzen je nach Alter und Ausstattung der Wohnung festlegen. Wenn die Obergrenzen um mehr als 20 Prozent überschritten sind, soll die Senkung von Bestandsmieten möglich sein

- allerdings erst neun Monate nach dem Inkrafttreten des Gesetzes.

Wirtschaftsverbände kritisieren das bundesweit bisher einmalige und juristisch umstrittene Vorhaben scharf. Sie befürchten unter anderem, dass dadurch Investoren abgeschreckt werden und der Wohnungsbau sowie Modernisierungen ausbleiben. Auch viele Genossenschaften machen gegen das Vorhaben mobil: Sie sind in der Regel keine Mietentreiber und sehen sich als falsche Adressaten des staatlichen Eingriffs.

Auf einen bisher wenig beleuchteten Aspekt wies der Rechtsprofessor Christoph U. Schmid von der Universität Bremen hin, der ein erklärter Befürworter des Mietendeckels ist. Erfahrungen mit ähnlichen Regulierungen in Österreich, Schweden oder den Niederlanden hätten unerwünschte Nebenwirkungen gezeigt: "Vorteile für Bestandsmieter, Nachteile für Wohnungssuchende."

Folge von Umgehungsstrategien könne etwa sein, dass weniger gerade preiswerte Wohnungen angeboten würden. Zum einen, weil Mieter diese billigen Bleiben selbst bei einem Auszug nicht aufgeben und - gegebenenfalls illegal - untervermieten. Und zum anderen, weil Vermieter leerer Wohnungen erst einmal abwarten, was genau auf dem Markt passiert. Zu erwarten seien auch mehr Eigenbedarfskündigungen oder hohe Schwarzgeldzahlungen an Vermieter.

"Man braucht also eine aktive, wachsame Verwaltung, die solchen Missständen begegnet", so Schmid. Er schlug eine Clearingstelle vor, wo Mieter Verstöße anonym melden können. Denn die Erfahrung in anderen Staaten sei: "Wer den Mund aufmacht, wird aus seiner Wohnung rausgekündigt oder herausgedrängt."/kr/DP/eas