HAMM/ESSEN (dpa-AFX) - Der Energiekonzern RWE durfte seine 2005 und 2006 geschlossenen Lieferverträge für Strom aus dem Steinkohlekraftwerk des Konkurrenten Uniper in Datteln nicht kündigen. Das hat nach einem entsprechenden Beschluss des Essener Landgerichts von 2018 nun auch das Oberlandesgericht Hamm bestätigt. Die 2016 von RWE ausgesprochene Kündigung sei unwirksam, entschied das OLG am Donnerstag in Hamm und wies damit die Berufung von RWE gegen das Landgerichtsurteil zurück (Az.: 2 U 56/18). Gründe wurden zunächst nicht genannt. Der Senat werde sie später vorlegen, erklärte das OLG. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

RWE hatte die Lieferverträge 2016 gekündigt, weil das Kraftwerk Datteln 4 am Rand des Ruhrgebiets zu diesem Zeitpunkt noch immer nicht am Netz war. Ursprünglich war der Start für 2011 vorgesehen. Außerdem seien die Abnahmevereinbarungen unter ganz anderen Voraussetzungen geschlossen worden. Inzwischen hätten sich die Großhandelspreise für Strom deutlich verändert. Diesen Argumenten hatte sich schon das Landgericht nicht angeschlossen.

Das über 1,5 Milliarden Euro teure Steinkohlekraftwerk ist seit 2007 im Bau. Zunächst stoppten Baurechtsverstöße das Projekt, dann gab es technische Probleme. Zwischenzeitlich hat die Kohlekommission empfohlen, noch im Bau befindliche Kohlekraftwerke gar nicht erst anzuschalten. Das Kraftwerk steht kurz vor der Fertigstellung, der Versorger Uniper - Nachfolgeunternehmen von Eon - pocht auf die Einhaltung der 2005/2006 geschlossenen Verträge./rs/DP/fba