HAMBURG (dpa-AFX) - Das Landgericht Hamburg verkündet am Donnerstag (16.00 Uhr) seine Entscheidung im Streit um die sogenannte Reststrommenge des 2011 stillgelegten Atomkraftwerks Krümmel. Der Energiekonzern PreussenElektra will erreichen, dass ihr von der mit Vattenfall getragenen Krümmel-Betreibergesellschaft die Hälfte des Reststroms aus dem AKW im schleswig-holsteinischen Geesthacht ohne Entschädigung übertragen wird, um sie im Kernkraftwerk Grohnde (Niedersachsen) zu nutzen. PreussenElektra - die Kernkraftsparte des Energieriesen Eon - beansprucht 44 000 Gigawattstunden im Wert von rund 415 Millionen Euro für sich. Der schwedische Staatskonzern Vattenfall lehnt eine entschädigungslose Übertragung ab.

Bei der Reststrommenge handelt es sich um die Menge Strom, die in Krümmel hätte produziert werden können, wäre die Betriebserlaubnis nicht im August 2011 durch den beschleunigten Atomausstieg nach dem Reaktorunfall im japanischen Fukushima erloschen.

Neben dem Hauptsacheverfahren hatte PreussenElektra auch per Eilantrag versucht, die Übertragung einer Teilmenge Reststroms an Grohnde gerichtlich zu erzwingen. Das Problem des Konzerns: Grohnde darf zwar noch bis Ende 2021 am Netz bleiben, die dem Kraftwerk vom Gesetzgeber zugesprochene Reststrommenge ist aber fast aufgebraucht.

In diesem Verfahren hatten sich beide Seiten im Juni auf einen Vergleich verständigt. Der schwedische Staatskonzern Vattenfall - der selbst keine Atomkraftwerke mehr in Deutschland betreibt - stimmte einer Übertragung von 10 000 Gigawattstunden gegen Zahlung von 278 Millionen Euro an die Krümmel-Betreibergesellschaft zu. Sollte PreussenElektra sich im Hauptsacheverfahren durchsetzen, muss das Geld allerdings zurückgezahlt werden./fi/DP/nas